Chancen sind gut, dass der Mieter recht hat:
* wenn die Überwälzung der Schönheitsreperaturen nicht juristisch ganz sauber im Mietvertrag formuliert ist, ist sie unwirksam...und dann ist der Mieter jeglicher Verpflichtung entbunden, weil die gesetzliche Regelung in Kraft tritt und die lautet: De Vermieter ist für die Schönheitsreperaturen zuständig.
Konkret ist die Frage, ohne den genauen Text des Mietvertrages nicht zu beantworten.
Ergebnis 1 bis 20 von 49
Thema: Mietrecht
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20.02.2009, 17:05 #1
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Mietrecht
Folgendes szenario:
Eine Wohnung wurde 1995 angemietet.
Im Jahr 2009 wird der Mietvertrag gekündigt.
Die Wohnung wird besenrein übergeben. Eine Renovierung seitens des Mieters wurde nicht vorgenommen, obwohl im Mietvertrag stand, dass die Wohnung in gleichem Zustand wie angemietet übergeben werden muss.
Dazu beruft sich der Mieter auf folgendes Urteil:
http://www.welt.de/wirtschaft/articl...enovieren.html
Was tun bzw was ist nun richtig ?
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20.02.2009, 17:10 #2
RE: Mietrecht
Martin
Everything!
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20.02.2009, 17:19 #3
Check den Mietvertrag: Wichtig ist die Fristenregelung für die Schönheitsreparaturen. Sind starre Fristen vorgesehen (z.B. "Spätestens alle fünf Jahre") muss er gar nichts machen.
Richtet sich die Renovierung nach dem Grad der Abnutzung, dann muss er ran. (Beispiel: "In der Regel alle drei Jahre")Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
Christian
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20.02.2009, 17:22 #4
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Themenstarter
Folgendes steht im Mietvertrag:
.....
Die Zeitfolge beträgt: bei Küche, Bad und Toilette - 3 Jahre
bei allen übrigen Räumen - 5 Jahre
...
Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung in fachgerecht renoviertem Zustand zu übergeben. Weist der Mieter jedoch nach, daß die letzten Schönheitsreparaturen innerhalb der o.g. Fristen -zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses- durchgeführt worden sind, und befindet sich die WOhnung in einem einer normalen Abnutzung entsprechenden Zustand, so muss er anteilig den Betrag an den Vermieter zahlen, der aufzuwenden wäre, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung renoviert würde; dasselbe gilt, wenn und soweit bei Vertragsbeendigung die obigen Fristen seit Beginn des Mietverhältnisses noch nicht vollendet sind. Als Preisgundlage gilt das Angebot einer anerkannten Firma. Der Mieter kann die Zahlungsverpflichtung dadaurch abwenden, dass er die Schönheitsreparaturen selbst durchführt.
...
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20.02.2009, 17:24 #5
Der Mieter ist im Recht, sorry.
Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
Christian
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20.02.2009, 17:26 #6Original von Coney
Der Mieter ist im Recht, sorry.
Viele Grüße,
Malte
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20.02.2009, 17:28 #7KaerbuGast
Ist leider so.
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20.02.2009, 17:30 #8
Gräm dich nicht, damit stehst du nicht alleine da.
Dieses Urteil hat Millionen Standard-Mietverträge über den Haufen geschmissen.Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
Christian
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20.02.2009, 17:35 #9
äh...Moment...ich bin mir da nicht so sicher...das ist m.E. eine zeimlich sauber formulierte quotale Fristenregelung...
da würde ich jetzt nicht so klein beigeben als Vermieter...
siehe auch:
BGH VIII ZR 230/03 vom 28.04.2004:
Eine Formularklausel zur "eingeschränkten Endrenovierung" ist wirksam.
Die Einschränkung müsse den Vertragsbeginn und die Zeitspanne zwischen zuletzt erledigter Renovierung und Vertragsbeendigung berücksichtigen. Der Mieter habe demnach die bei Auszug "unerledigten" Arbeiten vorzunehmen.
Je nach "Fristenplan" und Grad der Abnutzung könne der Mieter also verpflichtet sein, bei Auszug endzurenovieren oder aber entsprechend dem Grad seiner bisherigen Abnutzung = "quotal" Kosten für eine spätere Renovierung durch den Vermieter zu erstatten.Martin
Everything!
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20.02.2009, 17:37 #10
"Entscheidung des BGH, Urteil vom 5. April 2006 - VIII ZR 178/05- Abgeltungsklausel
In seiner Leitsatzentscheidung vom 05.04.2006 führt der BGH seine Rechtsprechung zur starren Fristenregelung weiter und bekräftigt, dass bei unwirksam vereinbarter starrer Fristenregelung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen auch eine Klausel über die quotenmäßige Abgeltung für angefangene Renovierungsintervalle unwirksam ist. Sind also die Fristen starr vereinbart und enthält der Mietvertrag in einer gesonderten Klausel mit der Verpflichtung, bei Auszug aus der Wohnung vor Fälligkeit der Schönheitsreparaturen eine anteile Beteiligung an den Renovierungskosten zu leisten, so muss der Mieter dieser Pflicht nicht nachkommen. Diese Entscheidung betraf eien Fall, in dem der Mieter nach vereinbarter Fälligkeit der ersten Schönheitsreparaturen ausgezogen ist."
Quelle: www.rechtsanwalt-friedrichshain.deCaptain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
Christian
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20.02.2009, 17:39 #11
die starren Fristen...yep, du hast recht..
Martin
Everything!
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20.02.2009, 17:40 #12Original von Mawal
die starren Fristen...yep, du hast recht..Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
Christian
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20.02.2009, 17:41 #13
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Themenstarter
Bevor ich das ganze Ding abtippe - hier mal ein Foto der betreffenden Seite
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20.02.2009, 17:45 #14Original von Mawal
die starren Fristen...yep, du hast recht..
Gruß
Robby"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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20.02.2009, 17:45 #15Original von LUTZ
Bevor ich das ganze Ding abtippe - hier mal ein Foto der betreffenden Seite
Autsch. Das war's.Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
Christian
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20.02.2009, 17:49 #16
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Das also jetzt im Klartext: Der Mieter ist im Recht ?
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20.02.2009, 17:51 #17Original von Wurstwasser
Original von Coney
Der Mieter ist im Recht, sorry.Original von Kaerbu
Ist leider so.Original von jagdriver
Original von Mawal
die starren Fristen...yep, du hast recht..
Gruß
RobbyCaptain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
Christian
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20.02.2009, 17:51 #18
Tjo, wer lesen kann ist im Vorteil.
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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20.02.2009, 17:53 #19
ja der mieter hat recht das ist leider das problem das die damaligen gesetzlich einwandfreien mietverträge heute nur noch einen "dreck" wert sind
tut mir leid für dich!Cheers, Timo
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20.02.2009, 17:56 #20
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Themenstarter
Naja - vielleicht ist ja einer anderer Meinung. Nicht immer hat die Mehrheit recht. ;-)
DANKE - Euch allen für Eure Einschätzungen !
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