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Thema: Mietrecht

  1. #21
    Mil-Sub Avatar von Coney
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    Original von Thomas Crown
    ja der mieter hat recht das ist leider das problem das die damaligen gesetzlich einwandfreien mietverträge heute nur noch einen "dreck" wert sind

    tut mir leid für dich!
    In manchen Gegenden herrscht so eine Wohnungsnot, dass die Mieter alles unterschreiben würden. Irgendwo muss einfach eine Grenze gezogen werden.
    Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
    Christian

  2. #22
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    ich finde es ohnehin Mumpitz dem Vormieter bei seinem Auszug die Renovierug der Wohnung aufzubürden....



    Dann übergeb ich lieber ne unrenovierte Wohnung, die sich der neue Mieter nachseinen Wünschen gestalten kann
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  3. #23
    Mil-Sub Avatar von Coney
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    Original von Insoman
    Dann übergeb ich lieber ne unrenovierte Wohnung, die sich der neue Mieter nachseinen Wünschen gestalten kann
    Der dann übrigens auch ein eigenes Interesse daran hat, die Wohnung ordentlich zu streichen.
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    Christian

  4. #24
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    Plus Du kannst davon ausgehen, dass der Nachmieter ein wesentlich höheres Interesse an sorgfältig ausgeführter Arbeit hat, als jemand, der auszieht.

    EDIT merkt gerade an, dass ich zu spät war.

  5. #25
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    genau deswegen
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  6. #26
    Sea-Dweller
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    Auch wenn"s mehr als ungerecht anmutet, aber leider muss ein Mieter bei lediglichen Vorliegen von starren Fristen nicht mal nach 30 Jahren nen Handschlag rühren. Hatte in den letzten Monaten wöchentlich mit Verfahren bzgl. Schönheitsreparaturen zu tun gehabt und aktuell sogar das gleiche in eigener Sache. Zum Glück enthält mein Vertrag aber gerade keine starre Frist, sondern konform zur höchstrichterlichen Rspr. die Verpflichtung je nach faktischer Abnutzung.

  7. #27
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Original von Insoman
    ich finde es ohnehin Mumpitz dem Vormieter bei seinem Auszug die Renovierug der Wohnung aufzubürden....

    Dann übergeb ich lieber ne unrenovierte Wohnung, die sich der neue Mieter nachseinen Wünschen gestalten kann
    Und ich finde nichts ungeschickter als ne unrenovierte Wohnung vermieten zu wollen. Was da häufig dabei rauskommt wenn der Mieter nach eigenem Gusto renoviert treibt einem die Tränen in die Augen ...

    Und welcher Mieter zieht schon gerne in eine total abgewohnte Wohnung ein die er erst noch (fachmännisch) renovieren muss, geschweige denn kann sich kaum einer derselben vorstellen wie sowas dann renoviert aussieht.

    Original von LUTZ
    Naja - vielleicht ist ja einer anderer Meinung. Nicht immer hat die Mehrheit recht. ;-)...
    Das hat nicht wirklich viel mit Meinung zu tun, das ist BGB und aktuelle Rechtsprechung.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  8. #28
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    Original von paddy

    Das hat nicht wirklich viel mit Meinung zu tun, das ist BGB und aktuelle Rechtsprechung.
    das ist der Punkt, das BGB sieht die Schönheitsreparaturen beim Vermieter, wer abweichend formuliert, muss das halt sauber tun.
    Martin

    Everything!

  9. #29
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    Noch eine kurze Frage:

    Wenn der Mieter die letzte Miete nicht gezahlt hat und wünscht, dass diese mit der hinterlegten Kaution verrechnet wird.
    Ist das ok oder muss der Mieter die Miete komplett zahlen und erst dann wir die Rückzahlung der Kaution ausgelöst ?

  10. #30
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Die Aufrechnung der Kaution mit der Miete ist nicht
    zulässig!

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  11. #31
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    Jaja, wenn der Vermieter das eigenmächtig macht.
    Aber wenn der MIETER das vom Vermieter fordert - dann auch nicht ? Sicher ?

  12. #32
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Die Kaution dient dazu den Vermieter zu schützen, z.B. Nebenkostennachforderung, versteckte Mängel beim Auszug, etc.

    Diese kann aus den o.g. Gründen vom Vermieter bis zu 6 Monate lang zurückgehalten werden.

    Der Mieter kann eine Verrechnung mit der Miete NICHT fordern, da die Kaution zweckgebunden ist und nicht der Mietzahlung dient.

    Das ist SICHER

  13. #33
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Miete = Miete; Kaution = Kaution!

    Der Mieter kann gar nichts fordern!

    Ich zitiere unsere Mietverträge:

    "Eine vorherige Aufrechnung durch den Mieter, insbesondere mit laufenden
    Mietzahlungen, ist unzulässig."

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  14. #34
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    Original von jagdriver
    ....
    Ich zitiere unsere Mietverträge:
    ....
    Hast ja in der Sache recht, aber was in Mietverträgen steht ist sooooooowas von unwichtig. Wichtig ist was im Gesetz, bzw. in Urteilen steht

    EDIT sagt: Hier wurden 18.000 Mietverträge gekippt

  15. #35
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Wenn das nur so eindeutig wäre Ingo!

    Gruß
    Robby
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  16. #36
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Ist es eben nicht, da geb ich dir schon wieder recht.

    Aber das Urteil mit den 18.000 Veträgen war mir halt geläufig, da mein Mietvertrag EXAKT die Formulierung enthält, die durch dieses Urteil gekippt wurde

    Aber Kaution gegen Miete geht gar nicht, da gibts genug eindeutige Urteile zu.

  17. #37
    Mil-Sub Avatar von Coney
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    Die Frage ist: Was machst du, wenn er die letzte Miete (am besten die letzten drei) einfach einbehält? Eben.
    Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
    Christian

  18. #38
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    Original von Coney
    Die Frage ist: Was machst du, wenn er die letzte Miete (am besten die letzten drei) einfach einbehält? Eben.
    Zumindest theoretisch: mahnen, dann klagen
    Viele Grüße, Arno

    heute ist morgen schon gestern

  19. #39
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Original von Insoman
    ich finde es ohnehin Mumpitz dem Vormieter bei seinem Auszug die Renovierug der Wohnung aufzubürden....



    Dann übergeb ich lieber ne unrenovierte Wohnung, die sich der neue Mieter nachseinen Wünschen gestalten kann
    Mach ich schon lange so, seitdem keine Probleme mehr. Es will ja keiner in nem Dreckstall leben.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  20. #40
    Kaerbu
    Gast
    Original von Coney
    Der dann übrigens auch ein eigenes Interesse daran hat, die Wohnung ordentlich zu streichen.

    Geh mal nicht von dir aus. Ich habe schon Wohnungen kurz nach dem Einzug gesehen, ...

    Ich übergebe meine Wohnungen auch unrenoviert, und der Mieter führt die Arbeiten aus, tapeziert, streicht Wände, Decken und verlegt Bodenbeläge.
    Er muss drin leben, aber das Niveau oder das Geld der Leute sinkt von Jahr zu Jahr.

    Daher kontrolliere ich die Wohnungen alle zwei Jahre, Begründungen gibt es immer, und weise die Mieter auf ihre Renovierungspflicht hin. Diese Verpflichtung bei entsprechendem Zustand der Wohnung gibt es nämlich noch, es dürfen nur keine starren Fristen im Mietvertrag enthalten sein. Ich nutze die Mietverträge von Haus und Grund.

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