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  1. #41
    Yacht-Master Avatar von mephisto_4711
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    ticktacktom,
    ich denke 'einbehalten' ist eine aussage eines laien und bedeutet einfach die uhr wird von rolex nicht zurueck gesendet. ich denke eine firma wie rolex weiss wie das juristisch richtig zu behandeln ist.

    Frank

  2. #42
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    Rolex wird durch die Melder des Diebstahls ausdrücklich oder unausdrücklich mit einer Handlung zu seinen Gunsten beauftragt.

    Ob die Uhr gestohlen oder nur gestohlen gemeldet ist, ist eine andere Frage. Wird die Uhr vom Erwerber zurückverlangt, muss Rolex natürlich die Uhr liefern oder den Beweis, dass die Uhr gestohlen ist, und dass ein entsprechender Auftrag vorliegt. Dieser kann natürlich nachgeschoben werden. Beim Beweis liegt die Sache anders. Das kann schwieriger werden. Aber eben, das Originalplastikkärtchen (alt: Papier) ist ein sehr starkes Indiz. Ausserdem gibt's natürlich Fristen einzuhalten etc. etc. Und je nach Land und Erwerbsart (z.B. Uhrenhändler, Markt, öffentliche (!) Auktion in der Schweiz) muss Rolex für den Auftraggeber zahlen.

    Wieweit natürlich ein Kauf einer Golduhr, die nicht sehr alt ist, gutgläubig ohne Original-Plastik/-Papiere erfolgen kann, weiss ich auch nicht.

  3. #43
    Yacht-Master Avatar von MSA
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    Original von wulfman
    In Zukunft kaufst Du besser bei einem unserer Forumskonzis, dann bleibt Dir dieser Ärger wohl erspart...
    Fachhändler oder sonstige Quellen, denen man absolut vertraut, haben schon was für sich, wie wir hier wieder feststellen müssen.

    Ich hoffe, Uwe, dass Du einigermaßen unbeschadet aus der ganzen Angelegenheit heraus kommst. Handelte es sich um einen der großen, bekannten Grauhändler?

  4. #44
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    Original von mephisto_4711
    ticktacktom,
    ich denke 'einbehalten' ist eine aussage eines laien und bedeutet einfach die uhr wird von rolex nicht zurueck gesendet. ich denke eine firma wie rolex weiss wie das juristisch richtig zu behandeln ist.

    Frank
    Glaub das mal nicht. Es gab vor Jahren Prozesse beim LG Köln von Uhreneigentümern gegen Rolex-Köln, weil die Uhren bei Reparaturen einbehalten hatten, bei denen nachträglich durch Juweliere Veränderungen vorgenommen worden waren, z.B. Austausch der serienmäßigen Lünetten gegen eigengefertigte Diamantlünetten. Prozesse hat Rolex alle verloren. Die sind da einfach zu überheblich und eigenmächtig und denken manchmal, sie würden als Weltmarke über den Gesetzen stehen.

  5. #45
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    Das ist was anderes: Verändern einer Rolex erlaubt natürlich die Marke Rolex nicht, sonst geht diese kaputt. Ein Bild darf man auch nicht verändern und den Künstlernamen stehen lassen. Ist an sich klar.

    Wenn man das Zeug zuhause im stillen Kämmerchen behält, ist natürlich alles erlaubt. Aber Handeln unter dem Namen Rolex ist was anderes. Der Juwelier macht natürlich den Fehler, und deswegen ändert sich nichts am Eigentum der Uhr. Das hat RSA nicht zu unterscheiden gewusst.

    (Geistiges Eigentum! Kann durchaus eine ebensogrosse Rolle spielen wie gegenständliches...)

  6. #46
    Oyster
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    der ts ist eigetümer...nach den bisher bekannten fakten...
    und da kann rolex nich einfach einbehalten...
    zivilrechtliche ansprüche aus spanien in D durchzusetzen werden sich als schwierig und lang darstellen?? und der anfangsverdacht einer straftat in D ->hehlerei?? besteht ev.? demn. kann die uhr durch die polizei in D zur verfahrens/beweissicherung...bzw. eigentunssicherung sichergestellt werden...
    und dies entscheidet NICHT rolex...selbst mit einer auskunft an den ts...

    anwalt wäre sinnvoll?? eigentümer (wird sich klären müssen...) hast du das recht diese auskunft...wieso...wesahlb warum die uhr nicht bei dir is zu bekommen??

  7. #47
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    hi uwe, am besten du nimmst gleich einen anwalt. wenn der händler seriös ist zahlt er komplett den entstandenen schaden.
    Gruß Rolex 24

  8. #48
    Submariner Avatar von vwbusmike
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    Hallo
    Ich darf mal auf den Fall meiner 16753 hinweisen die ich vor 2 Jahren gekauft nhabe und die dann von Rolex wegen Diebstahl einbehalten wurde.
    Die Diebstahlsanzeige war aus Deutschland und lag ca 10 jahre zurück. Da die Polizei solche Anzeigen damals nur 5 Jahre speicherte bekam ich die Uhr dann zurück weil man den Besitzer nicht mehr ausfindig machen konnte. Ich konnte mich dann mit dem Verkäufer einigen.
    Auch ist die Rechtsprechung in verschiedenen Ländern unterschiedlich. Während man in Deutschland kein Eigentum an gestohlenem Gut erlangen kann ,ist vielleicht in Spanien die Lage anders.
    In manchen Ländern kann man Eigentum "ersitzen" wenn man nachweisen kann das man ohne Wissen um die Herkunft gekauft hat.
    Das kann aber nur ein Rechtsanwalt genau erklären.
    Gruss MIKE

  9. #49
    Yacht-Master Avatar von hgruebert
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    Original von Charles.
    Das ist was anderes: Verändern einer Rolex erlaubt natürlich die Marke Rolex nicht, sonst geht diese kaputt. Ein Bild darf man auch nicht verändern und den Künstlernamen stehen lassen. Ist an sich klar.

    Wenn man das Zeug zuhause im stillen Kämmerchen behält, ist natürlich alles erlaubt. Aber Handeln unter dem Namen Rolex ist was anderes. Der Juwelier macht natürlich den Fehler, und deswegen ändert sich nichts am Eigentum der Uhr. Das hat RSA nicht zu unterscheiden gewusst.

    (Geistiges Eigentum! Kann durchaus eine ebensogrosse Rolle spielen wie gegenständliches...)
    Das mag ja sein, aber deshalb hat Rolex noch lange nicht das Recht Eigentum Anderer einfach zu behalten.

    Auch wenn eine Lünette nicht dem Original entspricht. Sie können die Uhr in den Original-Zustand versetzten, aber die anderen Teile gehen an den Eigentümer zurück.
    Gruß Helmut

  10. #50
    Original von Ticktacktom
    Original von mephisto_4711
    ticktacktom,
    ich denke 'einbehalten' ist eine aussage eines laien und bedeutet einfach die uhr wird von rolex nicht zurueck gesendet. ich denke eine firma wie rolex weiss wie das juristisch richtig zu behandeln ist.

    Frank
    Glaub das mal nicht. Es gab vor Jahren Prozesse beim LG Köln von Uhreneigentümern gegen Rolex-Köln, weil die Uhren bei Reparaturen einbehalten hatten, bei denen nachträglich durch Juweliere Veränderungen vorgenommen worden waren, z.B. Austausch der serienmäßigen Lünetten gegen eigengefertigte Diamantlünetten. Prozesse hat Rolex alle verloren. Die sind da einfach zu überheblich und eigenmächtig und denken manchmal, sie würden als Weltmarke über den Gesetzen stehen.
    Gibt es da einen Link zum Urteil oder sowas in der Art?

    Danke Dir schonmal im voraus.

  11. #51
    Yacht-Master
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    Kein Schutz von Markenwaren gegenüber Privatpersonen
    Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 12/1998 vom 13. Februar 1998 (2009-01-07)
    n vier Fällen verweigerte die deutsche Vertriebsgesellschaft der Schweizer Herstellerin von Rolex-Uhren die Herausgabe von Rolex-Uhren an die Eigentümer, welche die Uhren zur Reparatur eingereicht hatten. Sie hatte sich darauf berufen, daß die äußere Gestaltung der Uhren nach dem Kauf von dritter, unbekannter Seite - z.B. durch Brillantbesatz oder Rindengravur auf dem Armband - verändert worden sei. Durch das Tragen solcher von Rolex nicht autorisierter Uhren werde das Image der Markenware verletzt.

    Der für Wettbewerbsrecht und Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in Übereinstimmung der Vorinstanzen (LG Köln/OLG Köln) ein Recht der Firma Rolex, die Uhren zurückzubehalten, verneint. Der Bundesgerichtshof vermochte nicht der Ansicht der Firma Rolex zu folgen, daß bereits das Tragen der veränderten Markenuhr durch eine Privatperson eine Beeinträchtigung ihrer Marke oder ihres berühmten Namens sei. Der Schutz der Marke wie des Namens eines Gewerbetreibenden erfaßt nur Handlungen im geschäftlichen Verkehr; er reicht aber nicht in die Privatsphäre. Die Art, sich zu kleiden, gehört zum persönlichen Bereich eines Menschen.

    Der Markeninhaber kann dem Träger von Markenkleidung nicht vorschreiben, wie und in welchem Zustand er diese zur Schau stellt. Er hat deshalb auch kein Recht, die zur Reparatur gegebenen Uhren zurückzubehalten, um sie in den Originalzustand zu versetzen. Unberührt bleibt selbständig das Recht der Firma Rolex, gegen denjenigen vorzugehen, der gefälschte oder verfälschte Markenwaren herstellt oder vertreibt.

    Urteile vom 12. Februar 1998 - I ZR 239/95, I ZR 240/95, I ZR 241/95 und I ZR 242/95

    (Quelle: http://www.dashoefer.de/cgi-bin/news...&Urteil_ID=241 und deren Quelle: Quelle: Juristisches Internetprojekt Saarbrücken)
    Gruß, Robert

  12. #52
    ehemaliges mitglied
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    Danke.....jetzt hab ich mir das Suchen erspart........ ;-)))

  13. #53
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    Ich bin ja gespannt, wann Rolex gegen Bamford und Kamal (ProHunter) vorgeht. Schließlich vertreiben beide "gefälschte oder verfälschte Markenwaren"...

  14. #54
    Oyster
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    Original von Brazzo
    ... Da kauft jemand für 21.000 Euro (!!!) eine Uhr und "übersieht" (so die Worte des Betroffenen), dass keine ..

    Offensichtlich hast DU übersehen, dass der Neupreis ca. 21.000 beträgt. Die Uhr war gebraucht, aber vom Zustand her wie neu und dementsprechend auch "billiger".

    Aber gelernt habe ich dennoch und werde bei ebay keine teuren Gegenstände mehr kaufen.. schade!
    Viele Grüße

    Uwe

    ... alles, was man für Geld kaufen kann, ist billig ...

  15. #55
    Super-Moderator Avatar von Muigaulwurf
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    Original von Chefcook
    Ich bin ja gespannt, wann Rolex gegen Bamford und Kamal (ProHunter) vorgeht. Schließlich vertreiben beide "gefälschte oder verfälschte Markenwaren"...
    Es soll auch Leute geben, die recht gut mich Rolex können und evtl ein Gentlemen's Agreement haben.
    Gruß, Joe

    it's not hoarding if your shit is cool

    Kow How Joe

  16. #56
    Deepsea Avatar von wolke07
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    ...man oh man, was es nicht alles für Ärger auf dieser Welt gibt...
    "Keine Kekse im Auto!" (Papa, 1972)

  17. #57
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    Original von KaminholzAber gelernt habe ich dennoch und werde bei ebay keine teuren Gegenstände mehr kaufen.. schade!

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