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  1. #21
    Oyster
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    Rolex kann die uhr nicht einbehalten? sie können höchstens die hiesige Polizei verständigen. Die überprüft die seriennr. im Sachfahndungssystem....dies ist EUROPAWEIT! falls ausgeschrieben von Spanien??
    ->Sicherstellung zur Beweissicherung bzw. Klärung der Eigentumsverhältnisse.

    Erstmal bist DU eigentümer. nicht Rolex oder sonst wer. Du hast n kaufvertrag der von deiner seite...deinem wissen ordentlich zustande gekommen ist.

    das mit Spanien kann natürlich sein. und wen dem so ist. is die Uhr weg und einer bleibt auf irgendwelchen kosten sitzen (und das wirst hoff. nich du sein).

    -also: ROLEX soll dir ne Bestätigung gegen, dass die dt. Polzei die Uhr hat...die Ermittlungen wg. Diebstahl...Hehlerei...in Spanien?? oder zumindest der Anfangsverdacht einer Hehlerei des Händlers (auch wenns es gutgläubig war letztendlich) übernommen hat...
    dann hast du was in der hand wg. schadenersatz ggü. dem händler??

    viel glück!!!!

  2. #22
    Milgauss Avatar von falke01
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    Original von AndreasL
    Interessanter Fall; drücke die Daumen und hoffe auf einen guten Ausgang.

    Würde davon ausgehen, dass keine offizielle Meldung (und damit Bestätigung) nötig ist, um eine Uhr als gestohlen zu melden. Insofern wahrscheinlich schwierig zu besorgen.

    Versuche doch mal herauszubekommen, was der Verkäufer damit machen will. Besteht nicht die Chance, dass er direkt mit Rolex in Verbindung tritt? Letztendlich habt Ihr beide eine schlechte Situation. Aktuell Du, weil bezahlt und keine Uhr. Ansonsten er, weil keine Uhr. Also wird er der Vorverkäufer in Regress nehmen müssen, sofern er noch Kontaktdaten hat.

    Es ist tatsächlich so, dass ROLEX selber nur nach Einreichen (per Fax) der Anzeigebestätigung + Aktennummer die Uhr als "gestohlen" in ihre Datenbank aufnimmt.


    Wünsche Dir viel Erfolg dabei, an dein Geld zurück zu kommen. Ist echt ärgerlich: Uhr weg + Geld weg.........
    Herzlichen Gruß,

    RAHMI

  3. #23
    Freccione Avatar von eos
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    Original von mopedueden
    ...
    kamintuch

    Glaube nicht das du Rolex hier eine Frist setzen kannst , vor allem mit welchem Argument?

    Die haben doch erst einmal alles richtig gemacht?!

    Gruß
    Klaus
    Da wäre ich mir nicht so sicher. Was berechtigt Rolex dazu die Uhr einzubehalten?

    Es gibt ja offensichtlich zwei Leute, die Behaupten Eigentümer der Uhr zu sein.
    Ich denke auch, dass hier die Polizei erstmal ins Spiel kommen muss.
    --
    Beste Grüße, Andreas

  4. #24
    Double-Red Avatar von Mücke
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    Wem sollte Rolex Deutschland die Uhr aushändigen?
    Doch wohl nur dem Eigentümer.
    ... und Tschüss!

    Mücke
    Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland


  5. #25
    Freccione Avatar von eos
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    Rolex muss IMHO die Uhr der Polizei aushändigen, bis die Eigentumsverhältnisse geklärt sind.
    --
    Beste Grüße, Andreas

  6. #26
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    Original von reno114
    Rolex kann die uhr nicht einbehalten? sie können höchstens die hiesige Polizei verständigen. Die überprüft die seriennr. im Sachfahndungssystem....dies ist EUROPAWEIT! falls ausgeschrieben von Spanien??
    ->Sicherstellung zur Beweissicherung bzw. Klärung der Eigentumsverhältnisse.

    Erstmal bist DU eigentümer. nicht Rolex oder sonst wer. Du hast n kaufvertrag der von deiner seite...deinem wissen ordentlich zustande gekommen ist.
    Weiß zwar nicht wie das in Deutschland genau ist, denke aber ähnlich wie bei uns und da wird man als Käufer einer gestohlenen Uhr eben grundsätzlich gerade nicht Eigentümer sondern bestenfalls Besitzer, wenn man die Uhr in Händen hält, was aber keinem Recht sie behalten zu dürfen gleich kommt.

    Eigentümer wirst Du nur dann bei solch einem Gegenstand, wenn Du ihn von einem befugtem Gewerbsmann (also Geschäft), bei einer öffentlichen Vesteigerung (nicht ebay) oder vom Vertrauensmann des Eigentümers kaufst.

    Inwiefern im vorliegenden Fall wirklich bei einem befugten Gewerbsmann gekauft wurde, kann ich nach dem vorliegenden Sachverhalt allerdings nicht abschließend beantworten

  7. #27
    officially certified Avatar von cardealer
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    das Erfreuliche an der Sache ist das es wohl jetzt irgendwo in Spanien jemanden gibt der sich sehr freuen wird seine Uhr wiederzubekommen.
    Das System hat wieder Funktioniert dank Rolex
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  8. #28
    Yacht-Master
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    kaminholz, sagt denn der Juwelier von wem "ER" die Uhr gekauft hat ??
    Gruss Mike

    116710

  9. #29
    GMT-Master
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    So ärgerlich und schade der ganze Ärger für den TS wird, um so mehr freut es mich für den ehemals Bestohlenen. Spricht also auf jeden Fall eine Menge dafür, sich Zertifikate mit Seriennummern mindestens als Kopie auf zu bewahren.

    War da nicht einmal etwas wie an gestohlener Ware kann kein Eigentum erlangt werden? Damit dürfte ja eindeutig sien wem die Uhr demnächst ausgehändigt wird. Wobei sicherlich dann auch die Versicherung evtl. Ansprüche hat - sofern sie den Diebstahl reguliert hat.

    Verstehen tue ich allerdings immer noch nicht warum Rolex Deutschland die Uhr als Diebesgut entlarvte und bei einer angeblichen vorherigen Prüfung durch den Ebay-Juwelier eine negative Auskunft erteilte. Vielleicht eine zeitliche Überschneidung oder überhaupt nicht angefragt?

  10. #30
    Oyster
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    Original von golf123
    kaminholz, sagt denn der Juwelier von wem "ER" die Uhr gekauft hat ??
    Mir nicht .. Ich denke mal Er wird dann den Kauf dort auch wieder Rückgängig machen..
    Viele Grüße

    Uwe

    ... alles, was man für Geld kaufen kann, ist billig ...

  11. #31
    Yacht-Master
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    Das wird wohl eine längere Angelegenheit werden. Ich wünsch Dir schon mal das alles nach Deinen Wünschen ausgeht .
    Gruss Mike

    116710

  12. #32
    Sea-Dweller Avatar von PIMP
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    Original von Mücke
    Wem sollte Rolex Deutschland die Uhr aushändigen?
    Doch wohl nur dem Eigentümer.
    Der TS hat wohl die Uhr gutgläubig erworben, womit er - nach deutschem Recht - Eigentümer geworden ist. Damit hat er einen Herausgabeanspruch an Rolex.
    Ich würde einfach Strafanzeige gegen Rolex wegen Unterschlagung stellen.
    Gruß, Erik

  13. #33
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Och Erik:

    http://dejure.org/gesetze/BGB/935.html

    Es ist tragisch, was hier passiert ist, aber wegen Nicht-Uhren-Fragen geht lieber hierhin - danke, das macht hier sonst keinen Spaß mehr.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  14. #34
    Sea-Dweller Avatar von PIMP
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    .. auch wieder wahr.
    Gruß, Erik

  15. #35
    Double-Red Avatar von Mücke
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    Wem sollte Rolex Deutschland die Uhr aushändigen?
    Doch wohl nur dem Eigentümer.
    Der TS hat wohl die Uhr gutgläubig erworben, womit er - nach deutschem Recht - Eigentümer geworden ist. Damit hat er einen Herausgabeanspruch an Rolex.
    Ich würde einfach Strafanzeige gegen Rolex wegen Unterschlagung stellen.
    Das sehe ich anders.
    Bei gestohlenen oder abhanden gekommenen Sachen erfolgt grundsätzlich kein gutgläubiger Erwerb. Vgl. § 935 BGB
    Und eine Strafanzeige gegen Rolex könnte in diesem Fall schnell "nach hinten losgehen".
    ... und Tschüss!

    Mücke
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  16. #36
    Yacht-Master
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    Der TS hat wohl die Uhr gutgläubig erworben, womit er - nach deutschem Recht - Eigentümer geworden ist. Damit hat er einen Herausgabeanspruch an Rolex.
    Ich würde einfach Strafanzeige gegen Rolex wegen Unterschlagung stellen.
    Ob man die Uhr gutgläubig erworben hat, spielt keine Rolle.
    Ein Uhrenkollege hat schon zwei mal Besuch von der Kripo erhalten.
    Die haben zwei geklaute Uhren bei ihm abgeholt, die er auf einer
    Börse gekauft hat und zum Wiederverkauf in eBay eingetellt hat.

    Die Uhren sind definitiv weg!!!
    Wenn er den Verkäufer der Uhren findet, kann er sich an diesen
    wenden...

    Gruß
    Andreas

  17. #37
    Milgauss
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    Haut ruhig auf mich ein, aber ich eins überhaupt nicht verstehen und hab da auch kein Mitleid: Da kauft jemand für 21.000 Euro (!!!) eine Uhr und "übersieht" (so die Worte des Betroffenen), dass keine Papiere dabei sind. Und das Ganze dann noch über Internet. Das wäre so, wie wenn ich mir einen VW Golf übers www kaufe, mir vor die Tür fahren lasse und vergesse, den Fahrzeugbrief zu verlangen... Wer so handelt, hat zu viel Geld, sorry.


    Brazzo



    PS: Freue mich, wenn der echte Besitzer wieder seine Uhr bekommt.
    Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.
    (Maurice Chevalier, franz. Schauspieler, 1888-1972)

  18. #38
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    Original von reno114Erstmal bist DU eigentümer. nicht Rolex oder sonst wer. Du hast n kaufvertrag der von deiner seite...deinem wissen ordentlich zustande gekommen ist.
    Das wäre in der Schweiz nicht so klar. Der Verlust und der damit verbundene Erwerb von Eigentum sind etwas komplizierter.

    Art. 934 des Zivilgesetzbuches:
    Abs. 1: der Besitzer, dem eine bewegliche Sache gestohlen wird oder verloren geht oder sonst wider seinen Willen abhanden kommt, kann sie während fünf Jahren jedem Empfänger abfordern. Vorbehalten bleibt Art.722. (...Fund, Eigentumserwerb, Herausgabe)
    (Abs. 1 bis) (...Kulturgüter)
    Abs. 2: Ist die Sache öffentlich versteigert oder auf dem Markt oder durch einen Kaufmann, der mit Waren der gleichen Art handelt, übertragen worden, so kann sie dem ersten oder jedem spätern gutgläubigen Empfänger nur gegen Vergütung des von ihm bezahlten Kaufpreises abgefordert werden.
    (Abs. 3) ...

    Und sehr viel Gerichtsentscheide dazu...

    Abs. 2 ist an sich Nebensache, was das Eigentum betrifft, aber ökonomisch natürlich eine Hauptsache.

  19. #39
    Daytona Avatar von mazelmarcel
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    Hallo

    In einem solchen Fall hilft nur die "Advocard" oder ähnliches .

    Gruss

    Thomas
    Gruß

    Thomas

    "Alle Uhren zeigen die Zeit an - die Zeit verkörpern können nur wenige."

  20. #40
    ehemaliges mitglied
    Gast
    So als Jurist liest man solche Threads immer außerordentlich gerne..... ;-)

    - zur Zeit sehe ich keine Grundlage für die Privatfirma Rolex, eine Uhr, auch wenn sie irgendwo gestohlen sein mag, einfach einzubehalten....... entweder sie händigen die Uhr der Polizei aus oder dem nachweislich bekannten Eigentümer, dem sie gestohlen wurde. Aber einfach behalten geht nicht - das ist in der Tat Unterschlagung. Vielleicht sollte man Rolex Köln mal ein wenig juristisch sensibilisieren......

    - zum anderen: irgendwoher muss Rolex seine Info über den Diebstahl haben - also würde ich als TS oder dessen Anwalt Rolex bitten, mir eine entsprechende Kopie der Anzeige der spanischen Polizei auszuhändigen.

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