Original von AndreasL
Interessanter Fall; drücke die Daumen und hoffe auf einen guten Ausgang.
Würde davon ausgehen, dass keine offizielle Meldung (und damit Bestätigung) nötig ist, um eine Uhr als gestohlen zu melden. Insofern wahrscheinlich schwierig zu besorgen.
Versuche doch mal herauszubekommen, was der Verkäufer damit machen will. Besteht nicht die Chance, dass er direkt mit Rolex in Verbindung tritt? Letztendlich habt Ihr beide eine schlechte Situation. Aktuell Du, weil bezahlt und keine Uhr. Ansonsten er, weil keine Uhr. Also wird er der Vorverkäufer in Regress nehmen müssen, sofern er noch Kontaktdaten hat.
Es ist tatsächlich so, dass ROLEX selber nur nach Einreichen (per Fax) der Anzeigebestätigung + Aktennummer die Uhr als "gestohlen" in ihre Datenbank aufnimmt.
Wünsche Dir viel Erfolg dabei, an dein Geld zurück zu kommen. Ist echt ärgerlich: Uhr weg + Geld weg.........
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Thema: Geklaute Rolex bei EBay
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06.01.2009, 14:24 #21
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Rolex kann die uhr nicht einbehalten? sie können höchstens die hiesige Polizei verständigen. Die überprüft die seriennr. im Sachfahndungssystem....dies ist EUROPAWEIT! falls ausgeschrieben von Spanien??
->Sicherstellung zur Beweissicherung bzw. Klärung der Eigentumsverhältnisse.
Erstmal bist DU eigentümer. nicht Rolex oder sonst wer. Du hast n kaufvertrag der von deiner seite...deinem wissen ordentlich zustande gekommen ist.
das mit Spanien kann natürlich sein. und wen dem so ist. is die Uhr weg und einer bleibt auf irgendwelchen kosten sitzen (und das wirst hoff. nich du sein).
-also: ROLEX soll dir ne Bestätigung gegen, dass die dt. Polzei die Uhr hat...die Ermittlungen wg. Diebstahl...Hehlerei...in Spanien?? oder zumindest der Anfangsverdacht einer Hehlerei des Händlers (auch wenns es gutgläubig war letztendlich) übernommen hat...
dann hast du was in der hand wg. schadenersatz ggü. dem händler??
viel glück!!!!
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06.01.2009, 14:26 #22Herzlichen Gruß,
RAHMI
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06.01.2009, 14:33 #23Original von mopedueden
...
kamintuch
Glaube nicht das du Rolex hier eine Frist setzen kannst , vor allem mit welchem Argument?
Die haben doch erst einmal alles richtig gemacht?!
Gruß
Klaus
Es gibt ja offensichtlich zwei Leute, die Behaupten Eigentümer der Uhr zu sein.
Ich denke auch, dass hier die Polizei erstmal ins Spiel kommen muss.--
Beste Grüße, Andreas
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06.01.2009, 14:34 #24
Wem sollte Rolex Deutschland die Uhr aushändigen?
Doch wohl nur dem Eigentümer.... und Tschüss!
Mücke
Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland
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06.01.2009, 14:37 #25
Rolex muss IMHO die Uhr der Polizei aushändigen, bis die Eigentumsverhältnisse geklärt sind.
--
Beste Grüße, Andreas
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06.01.2009, 14:54 #26
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Original von reno114
Rolex kann die uhr nicht einbehalten? sie können höchstens die hiesige Polizei verständigen. Die überprüft die seriennr. im Sachfahndungssystem....dies ist EUROPAWEIT! falls ausgeschrieben von Spanien??
->Sicherstellung zur Beweissicherung bzw. Klärung der Eigentumsverhältnisse.
Erstmal bist DU eigentümer. nicht Rolex oder sonst wer. Du hast n kaufvertrag der von deiner seite...deinem wissen ordentlich zustande gekommen ist.sondern bestenfalls Besitzer, wenn man die Uhr in Händen hält, was aber keinem Recht sie behalten zu dürfen gleich kommt.
Eigentümer wirst Du nur dann bei solch einem Gegenstand, wenn Du ihn von einem befugtem Gewerbsmann (also Geschäft), bei einer öffentlichen Vesteigerung (nicht ebay) oder vom Vertrauensmann des Eigentümers kaufst.
Inwiefern im vorliegenden Fall wirklich bei einem befugten Gewerbsmann gekauft wurde, kann ich nach dem vorliegenden Sachverhalt allerdings nicht abschließend beantworten
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06.01.2009, 15:13 #27
das Erfreuliche an der Sache ist das es wohl jetzt irgendwo in Spanien jemanden gibt der sich sehr freuen wird seine Uhr wiederzubekommen.
Das System hat wieder Funktioniert dank Rolexwas hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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06.01.2009, 15:30 #28
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kaminholz, sagt denn der Juwelier von wem "ER" die Uhr gekauft hat ??
Gruss Mike
116710
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06.01.2009, 15:41 #29
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So ärgerlich und schade der ganze Ärger für den TS wird, um so mehr freut es mich für den ehemals Bestohlenen. Spricht also auf jeden Fall eine Menge dafür, sich Zertifikate mit Seriennummern mindestens als Kopie auf zu bewahren.
War da nicht einmal etwas wie an gestohlener Ware kann kein Eigentum erlangt werden? Damit dürfte ja eindeutig sien wem die Uhr demnächst ausgehändigt wird. Wobei sicherlich dann auch die Versicherung evtl. Ansprüche hat - sofern sie den Diebstahl reguliert hat.
Verstehen tue ich allerdings immer noch nicht warum Rolex Deutschland die Uhr als Diebesgut entlarvte und bei einer angeblichen vorherigen Prüfung durch den Ebay-Juwelier eine negative Auskunft erteilte. Vielleicht eine zeitliche Überschneidung oder überhaupt nicht angefragt?
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06.01.2009, 15:57 #30
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Original von golf123
kaminholz, sagt denn der Juwelier von wem "ER" die Uhr gekauft hat ??
Viele Grüße
Uwe
... alles, was man für Geld kaufen kann, ist billig ...
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06.01.2009, 16:09 #31
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Das wird wohl eine längere Angelegenheit werden. Ich wünsch Dir schon mal das alles nach Deinen Wünschen ausgeht .
Gruss Mike
116710
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06.01.2009, 16:10 #32Original von Mücke
Wem sollte Rolex Deutschland die Uhr aushändigen?
Doch wohl nur dem Eigentümer.
Ich würde einfach Strafanzeige gegen Rolex wegen Unterschlagung stellen.Gruß, Erik
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06.01.2009, 16:14 #33
Och Erik:
http://dejure.org/gesetze/BGB/935.html
Es ist tragisch, was hier passiert ist, aber wegen Nicht-Uhren-Fragen geht lieber hierhin - danke, das macht hier sonst keinen Spaß mehr.Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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06.01.2009, 16:16 #34
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06.01.2009, 17:37 #35Original von PIMP
Original von Mücke
Wem sollte Rolex Deutschland die Uhr aushändigen?
Doch wohl nur dem Eigentümer.
Ich würde einfach Strafanzeige gegen Rolex wegen Unterschlagung stellen.
Bei gestohlenen oder abhanden gekommenen Sachen erfolgt grundsätzlich kein gutgläubiger Erwerb. Vgl. § 935 BGB
Und eine Strafanzeige gegen Rolex könnte in diesem Fall schnell "nach hinten losgehen".... und Tschüss!
Mücke
Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland
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06.01.2009, 17:51 #36
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Original von PIMP
Der TS hat wohl die Uhr gutgläubig erworben, womit er - nach deutschem Recht - Eigentümer geworden ist. Damit hat er einen Herausgabeanspruch an Rolex.
Ich würde einfach Strafanzeige gegen Rolex wegen Unterschlagung stellen.
Ein Uhrenkollege hat schon zwei mal Besuch von der Kripo erhalten.
Die haben zwei geklaute Uhren bei ihm abgeholt, die er auf einer
Börse gekauft hat und zum Wiederverkauf in eBay eingetellt hat.
Die Uhren sind definitiv weg!!!
Wenn er den Verkäufer der Uhren findet, kann er sich an diesen
wenden...
Gruß
Andreas
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06.01.2009, 18:10 #37
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Haut ruhig auf mich ein, aber ich eins überhaupt nicht verstehen und hab da auch kein Mitleid: Da kauft jemand für 21.000 Euro (!!!) eine Uhr und "übersieht" (so die Worte des Betroffenen), dass keine Papiere dabei sind. Und das Ganze dann noch über Internet. Das wäre so, wie wenn ich mir einen VW Golf übers www kaufe, mir vor die Tür fahren lasse und vergesse, den Fahrzeugbrief zu verlangen...
Wer so handelt, hat zu viel Geld, sorry.
Brazzo
PS: Freue mich, wenn der echte Besitzer wieder seine Uhr bekommt.Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.
(Maurice Chevalier, franz. Schauspieler, 1888-1972)
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06.01.2009, 18:19 #38
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Original von reno114Erstmal bist DU eigentümer. nicht Rolex oder sonst wer. Du hast n kaufvertrag der von deiner seite...deinem wissen ordentlich zustande gekommen ist.
Art. 934 des Zivilgesetzbuches:
Abs. 1: der Besitzer, dem eine bewegliche Sache gestohlen wird oder verloren geht oder sonst wider seinen Willen abhanden kommt, kann sie während fünf Jahren jedem Empfänger abfordern. Vorbehalten bleibt Art.722. (...Fund, Eigentumserwerb, Herausgabe)
(Abs. 1 bis) (...Kulturgüter)
Abs. 2: Ist die Sache öffentlich versteigert oder auf dem Markt oder durch einen Kaufmann, der mit Waren der gleichen Art handelt, übertragen worden, so kann sie dem ersten oder jedem spätern gutgläubigen Empfänger nur gegen Vergütung des von ihm bezahlten Kaufpreises abgefordert werden.
(Abs. 3) ...
Und sehr viel Gerichtsentscheide dazu...
Abs. 2 ist an sich Nebensache, was das Eigentum betrifft, aber ökonomisch natürlich eine Hauptsache.
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06.01.2009, 18:32 #39
Hallo
In einem solchen Fall hilft nur die "Advocard" oder ähnliches .
Gruss
ThomasGruß
Thomas
"Alle Uhren zeigen die Zeit an - die Zeit verkörpern können nur wenige."
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06.01.2009, 18:44 #40ehemaliges mitgliedGast
So als Jurist liest man solche Threads immer außerordentlich gerne..... ;-)
- zur Zeit sehe ich keine Grundlage für die Privatfirma Rolex, eine Uhr, auch wenn sie irgendwo gestohlen sein mag, einfach einzubehalten....... entweder sie händigen die Uhr der Polizei aus oder dem nachweislich bekannten Eigentümer, dem sie gestohlen wurde. Aber einfach behalten geht nicht - das ist in der Tat Unterschlagung. Vielleicht sollte man Rolex Köln mal ein wenig juristisch sensibilisieren......
- zum anderen: irgendwoher muss Rolex seine Info über den Diebstahl haben - also würde ich als TS oder dessen Anwalt Rolex bitten, mir eine entsprechende Kopie der Anzeige der spanischen Polizei auszuhändigen.
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