In Zukunft kaufst Du besser bei einem unserer Forumskonzis, dann bleibt Dir dieser Ärger wohl erspart...
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Thema: Geklaute Rolex bei EBay
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06.01.2009, 12:07 #1
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Geklaute Rolex bei EBay
Hallo!
Da ich selber begeisterter Rolexträger bin wollte ich meiner Frau auch mal
wieder etwas Gutes tun und Ihr eine 81209 (Neupreis ca. 21.000 Euro) schenken.
Ich habe diese Uhr bei Ebay von einem Juwelier gekauft. (kein Privatkauf)
Dummerweise habe ich übersehen, daß die Uhr zwar original Rolex und mit
Papieren ist, aber nicht original Rolex-Papiere :-(
Deswegen habe ich mich entschlossen die Uhr erstmal über einen lokalen Juwelier zur Revision zu geben.
Es kam wie es kommen musste:
Rolex hat die Uhr einbehalten und teilte mit, daß die Uhr als gestohlen gemeldet ist (allerdings in Spanien).
Jetzt möchte ich natürlich das Geld zurück. Der Verkäufer verlangt allerdings
entweder die Uhr oder eine offizielle Bestätigung von der (spansichen?)
Polizei/Behörden, daß die Uhr gestohlen bzw. einbehalten wurde. Die Aussage
der Fa. Rolex alleine reicht nicht.
Rolex teilt mir mit, daß die spanischen Behörden langsam arbeiten.. das kann dauern.
Ich möchte nach Erstattung des Kaufpreises sofort die gleiche Uhr (Neu vom Konzi)
kaufen. Auch hier fällt wieder Wartezeit an ... :-/
Ich finde es gut, daß Rolex so aufpasst und keine gestohlen Uhren annimmt.
Allerdings ist die Abwicklung in diesem Fall sehr nervig und auch unseriös!
Gibt es eine Möglichkeit das Verfahren zu Beschleunigen?Viele Grüße
Uwe
... alles, was man für Geld kaufen kann, ist billig ...
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06.01.2009, 12:17 #2
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06.01.2009, 12:21 #3
Interessanter Fall; drücke die Daumen und hoffe auf einen guten Ausgang.
Würde davon ausgehen, dass keine offizielle Meldung (und damit Bestätigung) nötig ist, um eine Uhr als gestohlen zu melden. Insofern wahrscheinlich schwierig zu besorgen.
Versuche doch mal herauszubekommen, was der Verkäufer damit machen will. Besteht nicht die Chance, dass er direkt mit Rolex in Verbindung tritt? Letztendlich habt Ihr beide eine schlechte Situation. Aktuell Du, weil bezahlt und keine Uhr. Ansonsten er, weil keine Uhr. Also wird er der Vorverkäufer in Regress nehmen müssen, sofern er noch Kontaktdaten hat.
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06.01.2009, 12:31 #4
RE: Geklaute Rolex bei EBay
Uwe, ich drücke Dir die Daumen und darf davon ausgehen, dass Du bitte anwaltlichen Rat suchst.
Behördenmühlen mahlen langsam und sind leider nur ganz, ganz selten zu beschleunigen, sicherlich nicht durch einen von uns hier, die wir nicht wissen, wer da tätig ist.
Bitte halte uns auf dem Laufenden.
Ach ja, dass dem Verkäufer die Bestätigung von Rolex nicht ausreicht, ist ein schlechtes Zeichen. Der könnte auf Zeit spielen oder sich hinauswinden wollenCoole Verkäufer würden das Geld sofort zurückzahlen.
Original von TTR350
Wie war das noch- Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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06.01.2009, 12:32 #5
huh, da sollte man doch meinen das ein händler sich vorher informiert ob die zwiebel, die er da ankauft, auch koscher ist?!
Gruss Monty
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06.01.2009, 12:45 #6
RE: Geklaute Rolex bei EBay
Um es hier ganz deutlich zu sagen - wenn man jemanden strafbares Verhalten in einem öffentlichen Forum unterstellt sollte man es ganz genau wissen oder sich derartige Bemerkungen besser verkneifen.
Harald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
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06.01.2009, 12:49 #7
Auf jeden Fall Polizei und Anwalt einschalten!
Wünsche dir viel Glück in der SacheGruß Helmut
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06.01.2009, 12:55 #8
inwieweit der erwerb von hehlerware durch einen unwissenden kunden von einem gewerblich registrierten händler/juwelier eine strafbare handlung im sinne des stgb darstellt, bewage ich zu bezweifeln ("strafbar" über den einzug/die beschlagnahme des hehlergutes hinaus).
vielmehr ist der juwelier haftbar zu machen und der ts kann in regress gehen, denn er ist dafür verantwortlich, sich vor verkauf vom "unbelasteten" zustand seiner ware zu vergewissern. wusste der juwelier von nix und hat die uhr in guten glauben angekauft, wäre es fahrlässiges handeln, wusste er um die zweifelhafte herkunft, wäre vorsatz im spiel und damit für ihn zu den regressforderungen auch noch mit strafrechtlicher verfolgung zu rechnen. ich gehe mal nicht davon aus, dass ein juwelier so ein tun mit vorsatz steuert, es sei denn, er hat kein gesteigertes interesse, sein geschäft noch allzu lang fortzuführen...
ob der händler auf eine bestätigung spanischer behörden pochen kann, weiß ich nicht, vielleicht liegt eine solche bestätigung bei rolex ja bereits vor und wurde mit der diebstahlsmeldung eingereicht? das wäre der erste ansatz, den ich prüfen würde. vielleicht geht auch ein rücktritt vom kauf (gem. fernabsatzgesetzt) und du kannst es auf den juwelier abwälzen, sich um seine geforderte bestätigung zu bemühen. die uhr kann zwar nicht zurück gegeben werden, doch sie ist ja nicht weg. sie hat halt grad nur jemand anders...
ein anwalt, der sich mit dem händler in verbindung setzt, sollte es richten können. polizei bringt nur was, wenn du mit dem gedanken einer anzeige gegen den händler wegen hehlerei spielst. zumindest könntest du oder dein anwalt damit drohen.
dir viel glück kaminholz! hoffentlich geht die rückabwicklung schnell, nervig und ärgerlich ist es allemal...Nicht das Erzählte reicht - nur das Erreichte zählt!
Beste Grüße,
Matthias
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06.01.2009, 13:20 #9
- Registriert seit
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Themenstarter
Original von mactuch
vielmehr ist der juwelier haftbar zu machen und der ts kann in regress gehen, denn er ist dafür verantwortlich, sich vor verkauf vom "unbelasteten" zustand seiner ware zu vergewissern. ...
dir viel glück kaminholz! hoffentlich geht die rückabwicklung schnell, nervig und ärgerlich ist es allemal...
Zunächst mal DANKE für die vielen Antworten! :-)
Der Juwelier hat sich ja vorher vergewissert, aber nur in Deutschland und nicht in Spanien. Meiner Meinung reicht das auch, man kann ja nicht in jedem Land der Erde nachfragen.
Warum schafft hier Rolex eigentlich keine weltweite Abfragemöglichkeit?
Einen Anwalt habe ich auch schon gefragt. Wenn ich den aber beauftrage, dann macht das zusätzlich nochmal ca. 800,- Euro .. Wer bezahlt das?
Kann ich der Fa. Rolex nicht erstmal eine Frist setzen?Viele Grüße
Uwe
... alles, was man für Geld kaufen kann, ist billig ...
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06.01.2009, 13:25 #10mopeduedenGastOriginal von Kaminholz
Original von mactuch
vielmehr ist der juwelier haftbar zu machen und der ts kann in regress gehen, denn er ist dafür verantwortlich, sich vor verkauf vom "unbelasteten" zustand seiner ware zu vergewissern. ...
dir viel glück kaminholz! hoffentlich geht die rückabwicklung schnell, nervig und ärgerlich ist es allemal...
Zunächst mal DANKE für die vielen Antworten! :-)
Der Juwelier hat sich ja vorher vergewissert, aber nur in Deutschland und nicht in Spanien. Meiner Meinung reicht das auch, man kann ja nicht in jedem Land der Erde nachfragen.
Warum schafft hier Rolex eigentlich keine weltweite Abfragemöglichkeit?
Einen Anwalt habe ich auch schon gefragt. Wenn ich den aber beauftrage, dann macht das zusätzlich nochmal ca. 800,- Euro .. Wer bezahlt das?
Kann ich der Fa. Rolex nicht erstmal eine Frist setzen?
kamintuch
Glaube nicht das du Rolex hier eine Frist setzen kannst , vor allem mit welchem Argument?
Die haben doch erst einmal alles richtig gemacht?!
Gruß
Klaus
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06.01.2009, 13:28 #11Original von Kaminholz
Der Juwelier hat sich ja vorher vergewissert, aber nur in Deutschland und nicht in Spanien. Meiner Meinung reicht das auch, man kann ja nicht in jedem Land der Erde nachfragen.
Warum schafft hier Rolex eigentlich keine weltweite Abfragemöglichkeit?
Einen Anwalt habe ich auch schon gefragt. Wenn ich den aber beauftrage, dann macht das zusätzlich nochmal ca. 800,- Euro .. Wer bezahlt das?
Kann ich der Fa. Rolex nicht erstmal eine Frist setzen?
den anwalt zahlt der, der verliert! die rechtslage scheint dabei eindeutig. vielleicht haste ja auch ne rechtsschutz, die würde sowas auch übernehmen, dann bleibt dir im zweifelsfall nur die sb.
mit der frist für rolex ist auch ne gute idee, denn die müssen ja irgendwie verifizieren, wie sie darauf kommen, dass die uhr gestohlen ist, denn einfach einbehalten kann auch irgendwie nicht sein.Nicht das Erzählte reicht - nur das Erreichte zählt!
Beste Grüße,
Matthias
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06.01.2009, 13:31 #12
Krasse Geschichte!
Ich würde in jedem Fall einen Anwalt einschalten! Lieber 800,00€ verbrennen, als vielleicht den gesamten Kaufpreis!
Dass der Verkäufer kein gesteigertes Interesse an einer Lösung in Deinem Sinne hat, zeigt imho sein Verhalten, die Bescheinigung aus Köln nicht anzuerkennen. Meint er, die denken sich das aus?
Die Bescheinigung von Rolex belegt, dass er heisse Ware verkauft hat! Ob wissentlich oder unwissentlich kann Dir doch egal sein. Er ist Dir gegenüber, meiner Meinung nach, Regresspflichtig! Das mit der Bestätigung der spanischen Polizei ist doch Nonsens!Soll er sich halt drum kümmern!
Mann, Mann, Mann das regt mich richtig auf...
edit. Müsste die Uhr nicht von Rolex an die Polizei übergeben werden?
Die kommen doch dann sicher auch auf Dich zu und verfolgen den Weg der Uhr zurück!Grüsse ausser Hauptstadt,
Frank (U.N.V.E.U)
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06.01.2009, 13:39 #13
RE: Geklaute Rolex bei EBay
Weit Du Uwe, eine Luxusuhr um 21.000 Euro sollte man doch beim Fachhändler direkt kaufen, selbst beim Konzi gibt es bei diesen Geschäft sehr gute Konditionen! Ich weiß im nachhinein ist man immer gescheiter, ich persönlich würde bei E-Bay auf keinen Fall so einen Handel abschließen. Es tut mir für Dich echt leid und ich hoffe, daß sich alles zum Positiven entwickelt!
Mfg Adolf
Ein Tag ohne eine Sub-Date in Stahl ist ein verlorener Tag!
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06.01.2009, 13:41 #14Original von mactuch
Original von Kaminholz
Der Juwelier hat sich ja vorher vergewissert, aber nur in Deutschland und nicht in Spanien. Meiner Meinung reicht das auch, man kann ja nicht in jedem Land der Erde nachfragen.
Warum schafft hier Rolex eigentlich keine weltweite Abfragemöglichkeit?
Einen Anwalt habe ich auch schon gefragt. Wenn ich den aber beauftrage, dann macht das zusätzlich nochmal ca. 800,- Euro .. Wer bezahlt das?
Kann ich der Fa. Rolex nicht erstmal eine Frist setzen?
den anwalt zahlt der, der verliert! die rechtslage scheint dabei eindeutig. vielleicht haste ja auch ne rechtsschutz, die würde sowas auch übernehmen, dann bleibt dir im zweifelsfall nur die sb.
mit der frist für rolex ist auch ne gute idee, denn die müssen ja irgendwie verifizieren, wie sie darauf kommen, dass die uhr gestohlen ist, denn einfach einbehalten kann auch irgendwie nicht sein.
Der Juwelier hat dann aber Rolex bei seiner Anfrage vergessen.
Nicht der Konzi hat die Uhr als gestohlen entlarvt, sondern Rolex.
Ich gehe davon aus, dass der Konzi die Uhr nur zur Revi weitergeleitet hat.Gruß Helmut
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06.01.2009, 13:48 #15
Hey Uwe, krasse Geschichte.
Ich will meinen Senf ned auch noch dazugeben, würde aber in Anbetracht des Preises auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.
Und Rolex muss Dir schon irgendwie beweisen, daß die Uhr geklaut ist. Einfach einbehalten ohne Beweis iss schon komisch.
Halt uns bitte auf dem Laufenden.
Über Spritverbrauch spricht man nicht, den hat man......
Gruß Steffen
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06.01.2009, 13:53 #16eeeGast
da sieht man mal wieder, was alles in die bucht geschwemmt wird.
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06.01.2009, 13:54 #17
Ich würde den Anwalt gleich einschalten, denn wie die Lage aussieht wird sich der Fall hinziehen. Der Anwalt sollte sich dann auch gleich an beide Seiten, Rolex und den Verkäufer, wenden!
Nach meinem laienhaften Verständnis steht es Rolex zunächst überhaupt nicht zu die Uhr einzubehalten, selbst wenn sie Kentnis darüber haben, dass es sich um eine geklaute Uhr handelt. Das hätte ich in diesem Fall eher unserer oder der spanischen Polizei zugespochen oder liege ich da falsch?
Den Konzi bringt die Sache ja auch in eine unangenehme Situation, denn eigentlich schuldet er Dir ja Deine Uhr. Erzählen kann er viel, wie weist er denn nach, wo Deine Uhr jetzt ist?
Der TE hat jedenfalls im guten Glauben gehandelt, daher sehe ich hier eine strafbare Handlung nicht mal im Ansatz.--
Beste Grüße, Andreas
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06.01.2009, 13:57 #18Original von hgruebert
Der Juwelier hat dann aber Rolex bei seiner Anfrage vergessen.
--> hmmm... also mal ehrlich, wo denn sonst außer bei rolex würde ein händler und selbst wir ambitionierte laien und freunde der krone nachfragen, wenn es gilt, die zweifelsfreie herkunft einer uhr ohne papiere zu verifizieren??? das wäre ja schon mehr als nur fahrlässig, oder? das ist es ja, was mich so stutzig machte: wenn es der händler nicht "wusste", rolex aber sofort geschalten hat!
Ich gehe davon aus, dass der Konzi die Uhr nur zur Revi weitergeleitet hat.
--> denk ich auch, hab nur zu langsam geschalten, da stand mein kommentar schon drin...Nicht das Erzählte reicht - nur das Erreichte zählt!
Beste Grüße,
Matthias
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06.01.2009, 14:19 #19Original von mactuch
Original von hgruebert
Der Juwelier hat dann aber Rolex bei seiner Anfrage vergessen.
--> hmmm... also mal ehrlich, wo denn sonst außer bei rolex würde ein händler und selbst wir ambitionierte laien und freunde der krone nachfragen, wenn es gilt, die zweifelsfreie herkunft einer uhr ohne papiere zu verifizieren??? das wäre ja schon mehr als nur fahrlässig, oder? das ist es ja, was mich so stutzig machte: wenn es der händler nicht "wusste", rolex aber sofort geschalten hat!
Ich gehe davon aus, dass der Konzi die Uhr nur zur Revi weitergeleitet hat.
--> denk ich auch, hab nur zu langsam geschalten, da stand mein kommentar schon drin...
Wie schon mehrfach geschrieben, Anwalt, Polizei und hoffen das es gut ausgeht. Auch wenn es eine Weile dauern wird.Gruß Helmut
-
06.01.2009, 14:21 #20
RE: Geklaute Rolex bei EBay
Original von Kaminholz
...
Allerdings ist die Abwicklung in diesem Fall sehr nervig und auch unseriös!
...
... und Tschüss!
Mücke
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