Nebenbei, hier bitte nicht durcheinanderwerfen:
BBG = Beitragsbemessungsgrenze. 2009: 3675,- EUR/Monat
(Basisgröße zur Berechnung der Arbeitgeberzuschüsse u. Maximalbeiträge zur GKV)
und
Versicherungspflichtgrenze. 2009: 4050,- EUR/Monat.
(Maßgebend bzgl. Wechsel)
Kann bei der persönlichen Berechnung ein entscheidender Unterschied sein, und genau darum ging es auch Frau Schmidt bei der Gesundheitsreform: Möglichst vielen GKV Versicherten den Wechsel in die PKV unmöglich zu machen.
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12.12.2008, 15:48 #11Grüße, Wolfgang
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