Nebenbei, hier bitte nicht durcheinanderwerfen:

BBG = Beitragsbemessungsgrenze. 2009: 3675,- EUR/Monat
(Basisgröße zur Berechnung der Arbeitgeberzuschüsse u. Maximalbeiträge zur GKV)

und

Versicherungspflichtgrenze. 2009: 4050,- EUR/Monat.
(Maßgebend bzgl. Wechsel)

Kann bei der persönlichen Berechnung ein entscheidender Unterschied sein, und genau darum ging es auch Frau Schmidt bei der Gesundheitsreform: Möglichst vielen GKV Versicherten den Wechsel in die PKV unmöglich zu machen.