Hallo Willy,Original von D-Small
Moin Micha,
Stahluhren fallen i.d.R. unter "Haushaltsgegenstände", also NICHT unter Schmuck bzw. Wertgegenstände und unterliegen somit nicht der Höchstgrenze von xx% von der Versicherungssumme.
Das ist bei der R+V vor einigen Jahren definitiv so gewesen, aber eine Einsicht in Deine Unterlagen gibt ja wohl diesbezüglich nichts genaueres her!?
Ich hatte seinerzeit da ganz gute Karten. Reguliert Deine Versicherung selber den Schaden oder kommt ein unabhängiger Sachverständiger?
Frage sonst doch einfach mal beim Verband nach, ich glaube, das sind allgemeingültige Regeln, die nicht von Versicherung zu Versicherung anders sind!?
Viel Erfolg,
Willy
die Versicherungsunterlagen geben da leider nix her. Und im Internet habe ich auch nix brauchbares gefunden. Es wäre schön, wenn ich irgendwo was finden könnte, wo man ganz klar festlegt, dass Stahluhren keine Schmucksachen sind, damit ich ggfs. Argumente habe, falls es am Montag zu dieser Diskussion kommen sollte.
Die Versicherung schickt einen unabhängigen Regulierer/sachverständigen zu mir. Der kommt am Montag 15 Uhr.
Gruss,
Micha
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Thema: Definition "Schmucksache"
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31.10.2008, 17:25 #1Explorer
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