Du meinst einen Darlehensvertrag?
schau mal hier:
http://www.mf.niedersachsen.de/maste...0_D0_I617.html
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Thema: Schuldschein
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04.09.2008, 08:51 #1
Schuldschein
Wie muß ein Schuldschein formuliert sein, damit er wasserdicht ist?
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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04.09.2008, 09:07 #2
RE: Schuldschein
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04.09.2008, 09:18 #3
Interessante Frage. Google scheint eine Menge Treffer zu dem Thema zu bieten. Schwer zu sagen, inwieweit die Antworten dort juristisch korrekt sind.
Was immer wieder als Mindestanforderung an den SChuldschein genannten wird ist Folgendes:
- Gläubiger und Schuldner müssen benannt sein, am besten auch mit Adresse und Geburtsdatum;
- Darlehenshöhe, Rückzahlungsvereinbarung, Laufzeit;
- eventuell Zinsvereinbarung, soweit vereinbart;
- auf jeden Fall Datum und (handschriftliche!) Unterschrift von beiden.
Ein Notar ist beim Thema Schuldschein der richtige Ansprechpartner.Superlative Grüße, Frank
"Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."
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04.09.2008, 09:20 #4
Dann bitte ich um zahlreiche Wortmeldungen der hier anwesenden Notare
Aber erstmal danke für den Link und die erste info
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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04.09.2008, 09:21 #5
ich würde zudem die Daten aus dem Perso notieren, am besten eine Ausweiskopie fertigen
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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04.09.2008, 09:22 #6
wichtig auch, vorher vergewissern das der Schuldner auch zurückzahlen kann. Nicht das z. B. Immobilien schon hypotekiert sind und Du nur an zweiter, dritter Stelle Ansprüche hast
Greife mal einem nacktem Mann in die Tasche!! spreche hier aus Erfahrung, Schuldschein, Bekenntiniss alles vorhanden. Nur am Geld scheiterts
Gruss
WumTGT - Trinken gegen Terror
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04.09.2008, 09:30 #7
Also, es handelt sich um eine gute Kundin, die sich einen größeren Schmuckwunsch erfüllen will. Der Betrag ist im unteren Bereich 5-stellig, sie will die Hälfte jetzt bezahlen und den Rest eben in 6 Monaten. Zinsen will ich keine. Der Kundin an sich traue ich, ich möchte nur was in der Hand haben für den unwahrscheinlichen Fall, daß mir etwas passiert und die Schuld dann vergessen wird.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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04.09.2008, 09:39 #8Original von Donluigi
Also, es handelt sich um eine gute Kundin, die sich einen größeren Schmuckwunsch erfüllen will. Der Betrag ist im unteren Bereich 5-stellig, sie will die Hälfte jetzt bezahlen und den Rest eben in 6 Monaten. Zinsen will ich keine. Der Kundin an sich traue ich, ich möchte nur was in der Hand haben für den unwahrscheinlichen Fall, daß mir etwas passiert und die Schuld dann vergessen wird.Es grüßt der Stephan
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04.09.2008, 09:53 #9
Ist in dem Fall wohl ein Raten- resp. Kreditvertrag; click and scroll:
http://www.luebeckonline.com/musterv...FQuGugodPywrQAGrussArmin
Sex and Golf are the only things you don't have to be good to enjoy
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04.09.2008, 09:56 #10
Bin kein Notar, aber mir wurde da immer zu Wechseln geraten, da wohl bei Platzen des Wechsels wesentlich schärfere Dinge greifen. Bei mir ist Gott sei Dank als Empfänger nie ein Wechsel geplatzt und ausstellen tu ich die Dinger ned....
Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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04.09.2008, 10:01 #11
dann würde ich auf jeden Fall nen Eigentumsvorbehalt vereinbaren - Sprich: die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Dein Eigentum
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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04.09.2008, 10:20 #12
Geht Wechsel auch zwischen Firma und Privatmann?
Ich dachte immer das geht nur zwischen zwei Firmen.
Beste Grüße,
Charly
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04.09.2008, 10:22 #13Original von ferryporsche356
Geht Wechsel auch zwischen Firma und Privatmann?
Ich dachte immer das geht nur zwischen zwei Firmen.Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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04.09.2008, 10:41 #14
zumindest als kunde würde ich nicht auf einen wechsel eingehen, da der gläubiger den weitergeben kann, an wen auch immer und man als schuldner nicht weiß, wer dann plötzlich vor der tür steht und die fälligkeit fordert.
hinzu kommt, dass ein wechsel dem urkundenrecht unterliegt und fehlhandhabungen hart geahndet werden.
bei einem darlehensvertrag greift das vertragsrecht.
tobias wird schon wissen, wie er das mit seinem kunden regelt.
ich denke mit meinem link sollte für ihn alles klar sein.
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04.09.2008, 11:04 #15
Das ist für mich kein Schuldschein, sondern ein Kaufvertrag, in dem die Zahlung nicht sofort, sondern zu einem späteren Zeitpunkt fällig ist.
Eigentumsvorbehalt ist natürlich eine gute Idee, den könnte man auch absichern, d.h. die Käuferin ist verpflichtet, den Schmuck auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern.Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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04.09.2008, 11:09 #16
und als erste Mahnung bei Vertragsabschluß wahlweise einen Finger brechen oder ins Bein schießen
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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04.09.2008, 11:20 #17Original von Insoman
und als erste Mahnung bei Vertragsabschluß wahlweise einen Finger brechen oder ins Bein schießen
dein ava als briefkopf reicht doch
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04.09.2008, 15:50 #18
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Ich würde hier ein notarielles Schuldanerkenntnis machen, sprich Du brauchst bei Nichtzahlung nicht erst langwierig klagen, sondern könntest sofort vollstrecken.
Fraglich ist allerdings ob Du mit dieser Maßnahme Deine Kundin verschrecken würdest.
Gruß Wulf
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04.09.2008, 16:09 #19
RE: Schuldschein
Ich würds so kompliziert wie möglich machen ...
Original von Donluigi
Wie muß ein Schuldschein formuliert sein, damit er wasserdicht ist?Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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04.09.2008, 17:00 #20
Laß uns mal quatschen die Tage, Paddy. Ich würde dich gern für unser nächstes Comedyprogramm casten.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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