Original von Wulfy
Ich würde hier ein notarielles Schuldanerkenntnis machen, sprich Du brauchst bei Nichtzahlung nicht erst langwierig klagen, sondern könntest sofort vollstrecken.
Fraglich ist allerdings ob Du mit dieser Maßnahme Deine Kundin verschrecken würdest.
Gruß Wulf
nope, sofort vollstrecken ist nicht, der Titel muß vor Vollstreckungsbeginn zugestellt werden, danach ist eine Zwei Wöchige Wartefrist einzuhalten, § 798 ZPO i.V.M § 794 I Ziff. 5 ZPO
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Thema: Schuldschein
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04.09.2008, 17:05 #21Laß uns mal quatschen die Tage, Paddy. Ich würde dich gern für unser nächstes Comedyprogramm casten.
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04.09.2008, 17:23 #22Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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04.09.2008, 17:26 #23
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Man, ihr habt Ideen. Soll sie doch nen Kredit bei der Bank aufnehmen wenn sie die Kohle nicht hat, dann kann die sich mit den Formalitäten abgeben.
Ware gegen cash, so läuft das.Gruß, Christian
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04.09.2008, 17:28 #24
Scheißbanken, lohnt doch garnicht, der Streß. Ich wills ihr so einfach wie möglich machen, an die Kohle komm ich schon.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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04.09.2008, 17:30 #25
zur Not kann ich Dir immer noch mein Öhrchenmesser leihen
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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04.09.2008, 17:33 #26
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Dann machs halt über den Schuldschein. Im Zweifelsfalle noch einen Zeugen heranziehen und mit unterschreiben lassen, da bist Du nochmal abesichert.
Gruß, Christian
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04.09.2008, 17:38 #27
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Original von Insoman
Original von Wulfy
Ich würde hier ein notarielles Schuldanerkenntnis machen, sprich Du brauchst bei Nichtzahlung nicht erst langwierig klagen, sondern könntest sofort vollstrecken.
Fraglich ist allerdings ob Du mit dieser Maßnahme Deine Kundin verschrecken würdest.
Gruß Wulf
nope, sofort vollstrecken ist nicht, der Titel muß vor Vollstreckungsbeginn zugestellt werden, danach ist eine Zwei Wöchige Wartefrist einzuhalten, § 798 ZPO i.V.M § 794 I Ziff. 5 ZPO
Wußte nicht, daß ich auch noch die Vollstreckungsfristen etc. posten sollte bzw. 2 Wochen im Gegensatz zum "zivilen Klageweg" nicht als "sofort" verstanden wird.
Sorry for that
Gruß Wulf
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04.09.2008, 18:10 #28
Tobias, entweder Du schreibst das Ding ganz locker auf eine Serviette und läßt es von der Kundin unterschreiben oder Du gehst mit ihr zum Notar, dazwischen scheint es nix zu geben.....wobei das Ding mit der Serviette deke ich höheren moralischen Druck ausübt.....
Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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04.09.2008, 18:11 #29
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Hallo
Auch wenn es jetzt keine Antwort auf die Frage ist.
Aber als Kunde würde mir niemals Schmuck kaufen, wenn ich
das Geld nicht cash habe...
Gruß
Andreas
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04.09.2008, 18:15 #30
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wenn ich tobias´ schmuckstücke so gesehen habe, kann ich die dame schon verstehen...
Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen
Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!
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04.09.2008, 19:06 #31
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Mensch Tobias, was soll der Scheiss??? Du bekommst deine 3,78 Euro ja noch von mir... lass mir nur etwas Zeit
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04.09.2008, 19:13 #32
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Ich liebe diese codierten Poser-Threads.
Dirk
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04.09.2008, 19:53 #33
Original von Donluigi
Laß uns mal quatschen die Tage, Paddy. Ich würde dich gern für unser nächstes Comedyprogramm casten.
Aber ich meld mich gern.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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05.09.2008, 09:49 #34Original von buchfuchs1
Ich liebe diese codierten Poser-Threads.
Viele Grüße, Manuel
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05.09.2008, 10:09 #35Original von Wulfy
Original von Insoman
Original von Wulfy
Ich würde hier ein notarielles Schuldanerkenntnis machen, sprich Du brauchst bei Nichtzahlung nicht erst langwierig klagen, sondern könntest sofort vollstrecken.
Fraglich ist allerdings ob Du mit dieser Maßnahme Deine Kundin verschrecken würdest.
Gruß Wulf
nope, sofort vollstrecken ist nicht, der Titel muß vor Vollstreckungsbeginn zugestellt werden, danach ist eine Zwei Wöchige Wartefrist einzuhalten, § 798 ZPO i.V.M § 794 I Ziff. 5 ZPO
Wußte nicht, daß ich auch noch die Vollstreckungsfristen etc. posten sollte bzw. 2 Wochen im Gegensatz zum "zivilen Klageweg" nicht als "sofort" verstanden wird.
Sorry for that
Gruß Wulf
hat nix mit Spitzfindigkeit zu tun, sondern mit der korrekten Darstellung eines Vollstreckungsverfahrens
- ich gebs ja zu, was sowas angeht bin ich Pingel, muß ich aber auch seinGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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05.09.2008, 11:15 #36
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- 965
Original von Vanessa
Tobias, entweder Du schreibst das Ding ganz locker auf eine Serviette und läßt es von der Kundin unterschreiben oder Du gehst mit ihr zum Notar, dazwischen scheint es nix zu geben.....wobei das Ding mit der Serviette deke ich höheren moralischen Druck ausübt.....
Der Don wird schon wissen WAS er WEM zu WELCHEN Konditionen mitgibt...
Ist doch ein feiner Zug der Dame einen Herzenswunsch so unkompliziert wie möglich zu erfüllen...
Und mit Sicherheit hat man nen Kunden fürs Leben gewonnen...MFG mark
Da kann man nur noch schnellstens nach hause, Rehposten laden und den Lauf schlucken...
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05.09.2008, 12:47 #37Original von Donluigi
Laß uns mal quatschen die Tage, Paddy. Ich würde dich gern für unser nächstes Comedyprogramm casten.Es grüßt der Stephan
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05.09.2008, 20:52 #38
Ich rate Dir auch zu einem Wechsel. Bei Nichtzahlung hast Du sofort einen Titel, alles andere dauert zu lange. Und wieso soll das Akzept nicht von Privatpersonen abgegeben werden können
?
Beste Grüße, Thilo
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05.09.2008, 20:57 #39Original von Vanessa
Tobias, entweder Du schreibst das Ding ganz locker auf eine Serviette und läßt es von der Kundin unterschreiben oder Du gehst mit ihr zum Notar, dazwischen scheint es nix zu geben.....wobei das Ding mit der Serviette deke ich höheren moralischen Druck ausübt.....
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07.09.2008, 05:38 #40
... es gibt noch vordatierte Schecks.
Das Geld liegt praktisch schon bei Dir, Du löst den Scheck aber eben erst zum vereinbarten Zeitpunkt ein.
Machen viele meiner Händler so...
Gruß,
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