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  1. #121
    sondern Tatsachenbericht.
    Nein. Im besten Fall Hörensagen, im schlechtesten moderne Wandersage. Denn...

    Und hier konnte dann ein sehr guter Anwalt mit Müh und Not gerade noch eine Einstellung des Verfahrens erwirken.
    ... dafür ist kein sehr guter Anwalt nötig (btw. der würde mehr kosten als die Strafe) und Mühe und Not hat er damit auch nicht. Hier geht es um zwei elementare Rechtsgrundsätze:
    Die Beweislast liegt beim Staat. Wenn der mir nicht beweist, dass ich die Steuer nicht bezahlt habe gilt der Satz in dubio pro reo.

    Was nicht heißt, dass irgendjemand eine Kollegen hat, dessen Großcousin mütterlicherseits vom Zoll angehalten worden ist und der nicht den Umkarton und das Zertifikat im Koffer hatte und der Zöllner - noch unter dem Eindruck der letzten Folge einer drittklassigen RTL-Kriminalfernsehserie - zum Delinquenten sagt: "Los, gestehen Sie endlich!" und der Trottel das wirklich macht. Ist dann wahrscheinlich Ballack-Fan .
    --

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  2. #122
    Yacht-Master Avatar von Lord Sinclair
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    Joe Byrne:

    Klingt plausibel, aber was würdest Du dem Zöllner auf die Frage "Woher ist die Uhr?" antworten?

    Edith wegen morgendlicher Müdigkeit.
    Mit besten Grüßen,
    Stefan

  3. #123
    Original von Lord Sinclair
    Joe Byrne:

    Klingt passabel, aber was würdest Du dem Zöllner auf die Frage "Woher ist die Uhr?" antworten?
    Ich muss als Beschuldigter nicht antworten. Noch ein elementarer Grundsatz unseres Rechtssystems. Und noch einer: § 52 StPO. Wenn meine Cousine (das schwarze Schaf der Familie) mir die Uhr verkauft hat und ich den Verdacht habe, dass sie die Steuern dafür hinterzogen hat, kann ich ebenfalls die Aussage verweigern. Dann könnte die Antwort auf die Frage heißen: "Lieber Herr Zollhauptinspektor, ich habe die Uhr von jemanden, mit dem ich in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert bin oder war!"

    Nochmal: So wie millionenfach an deutschen Zollgrenzkontrollen Reisende mit Zigaretten und Alkohol erwischt werden kan das natürlich auch mit Uhren passieren. Aber nur dann, wenn Umkarton, Zertifikat und wo möglich noch der Kreditkarten beleg gleichzeitig gefunden werden. Oder der Schmuggler ist geständig.
    --

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  4. #124
    Administrator Avatar von PCS
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    Original von Joe Byrne
    Original von Lord Sinclair
    Joe Byrne:

    Klingt passabel, aber was würdest Du dem Zöllner auf die Frage "Woher ist die Uhr?" antworten?
    Ich muss als Beschuldigter nicht antworten. Noch ein elementarer Grundsatz unseres Rechtssystems. Und noch einer: § 52 StPO. Wenn meine Cousine (das schwarze Schaf der Familie) mir die Uhr verkauft hat und ich den Verdacht habe, dass sie die Steuern dafür hinterzogen hat, kann ich ebenfalls die Aussage verweigern. Dann könnte die Antwort auf die Frage heißen: "Lieber Herr Zollhauptinspektor, ich habe die Uhr von jemanden, mit dem ich in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert bin oder war!"

    Und wie verhält man sich, wenn darauf hin mit Beschlagnahme gedroht wird?
    "Na dann behalten wir das gute Stück bis zur Klärung der Sachlage erstmal hier."
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  5. #125
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    Dann gibst Du das Teil ab und gehst.

    Viele Grüße Klaus

    Zollamt Bremerhaven Freihaven ist mir bestens bekannt, schwarze Gang steht am Tor, dann ist Ruhe !

  6. #126
    Yacht-Master Avatar von Lord Sinclair
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    Original von PCS

    Und wie verhält man sich, wenn darauf hin mit Beschlagnahme gedroht wird?
    "Na dann behalten wir das gute Stück bis zur Klärung der Sachlage erstmal hier."
    Also nach Byrne´s Darstellung dürfte er das gar nicht.
    Mit besten Grüßen,
    Stefan

  7. #127
    Day-Date Avatar von slimshady
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    Ich würd meine Rolex nicht abgeben wollen !
    Christian

    Jedem Menschen ist das Denken erlaubt, vielen bleibt es aber erspart.

  8. #128
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Ach was
    Beste Grüße, Tobias

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  9. #129
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    Original von klobi

    Mein aktueller Kenntnisstand: Wenn man im Ausland lebt (wie derzeit China) und dort angemeldet ist, dann kann man bei heimkehr seine Sachen natürlich mit nach Deutschland nehmen.
    So weit ich weiß sind dann aber nur diejenigen Artikel zollfrei, die mindestens 6 Monate vor heimkehr erworben wurden. Ich denke, damit soll auch verhindert werden, dass der Expat noch kurz vor Rückkehr in sein Heimatland auf Shopping-Tour geht...zulasten des deutschen Fiskus sozusagen.
    für österreich ist das jedenfalls so richtig.

    aber wir - jetzt mal die bürger und nicht die zollgehörden - sehen den günstigen einkauf im ausland ("schmuggel") als recht normal an und nicht mal als kavaliersdelikt... man kauft halt ein und geht durch, wenn man pech hat, vom zoll aufgehalten und gefragt wird, ob man was zu verzollen hat, kann man die uhr ja vorweisen, zahlt den zoll bzw die ust (ärgert sich) und wird nicht bestraft... so what...

    und dass man jahre später noch probleme hat, das ist natürlich theoretisch möglich, aber wohl praktisch die extreme ausnahme... ich habe das auch mit meinem steuerberater besprochen und der sieht das risiko als marginal an. verjährung 5 jahre normal und 10 jahre bei vorsatz (dh, wenn man selbst "eingeschmuggelt" hat)...
    Grüße -- Jürgen


  10. #130
    Day-Date Avatar von klobi
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    Original von slimshady
    Ich würd meine Rolex nicht abgeben wollen !
    Frei nach Vanessa Ferlito, alias Heather in der Kommödie "Man of the house.." :
    "...you can take this watch off my cold, dead hand..."
    Gruss aus Thonburi,
    Klaus

    www.fuji-x-forum.com

  11. #131
    Freccione Avatar von rudi
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    Wenn, dann würde ich eine Non Eu Uhr nur in Deutschland kaufen, schmuggeln käme nicht infrage, soll doch der Schweizer die Uhr rüberbringen, ist bestimmt einfacher
    Gruß Rudi

  12. #132
    Administrator Avatar von PCS
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    Original von Lord Sinclair
    Original von PCS

    Und wie verhält man sich, wenn darauf hin mit Beschlagnahme gedroht wird?
    "Na dann behalten wir das gute Stück bis zur Klärung der Sachlage erstmal hier."
    Also nach Byrne´s Darstellung dürfte er das gar nicht.

    Ja aber wie würde man das dem guten Mann klar machen?
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  13. #133
    Yacht-Master Avatar von Lord Sinclair
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    Ev. so:

    "Also ich rufe jetzt meinen Anwalt an und Sie erklären ihm, aus welchem Titel Sie glauben, dies tun zu können."
    Mit besten Grüßen,
    Stefan

  14. #134
    Sea-Dweller Avatar von DAILY
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    Original von solebox
    Auch wenn vielen die Ersparnis wichtiger ist.
    Der Zoll hat schon seinen Sinn.

    Würden wir alle in der Schweiz unsere Uhren kaufen, würden Konzis in Deutschland pleite gehen.

    Ergo, keine Uhrenhändler auf dem deutschen Markt. Aber dafür Arbeitsplatzschaffung in der Schweiz.

    Analog ist das auf fast alles zu beziehen in unserer Konsumgesellschaft!

    Ergo: Support your local Dealer!

    Anders sieht es bei den gebrauchten und / oder Vintage RLX aus.
    In diesem Segment ist der Markt hier in der CH dünn und die Preise sind extrem ambitioniert.

    Deshalb suchen und kaufen viele Schwyyzer in Deutschland; - Uhren und Geld wechseln also wieder die Grenzen zurück.

    Nice day
    Peter
    --------------------------------------------------------------------------

    1500 * 16200 * 14060M * 14010 * 114270 und habe fertig ***
    --------------------------------------------------------------------------

  15. #135
    Day-Date Avatar von klobi
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    Original von Lord Sinclair
    Original von PCS

    Und wie verhält man sich, wenn darauf hin mit Beschlagnahme gedroht wird?
    "Na dann behalten wir das gute Stück bis zur Klärung der Sachlage erstmal hier."
    Also nach Byrne´s Darstellung dürfte er das gar nicht.

    Ja aber wie würde man das dem guten Mann klar machen?
    Er sagt: Bitte geben Sie mir die Uhr

    Du sagst: §52StPO (und schaust drein wie dieser Smiley)

    ... oder hab ich das missverstanden

    Ich versteh den Don, wenn er sich so köstlich über diese Threads amüsiert...
    Gruss aus Thonburi,
    Klaus

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  16. #136
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    Original von klobi

    ....

    Ich versteh den Don, wenn er sich so köstlich über diese Threads amüsiert...
    nicht nur der Don....


    der wahre Titel dieses threads laut ja:


    Nudelsalat-Moralisten, Möchtegern-Juristen und Hobby-Zöllner aller Länder vereinigt euch....
    Martin

    Everything!

  17. #137
    Administrator Avatar von PCS
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    Dein Einwand kommt jetzt aber - auf Seite 7 und zu einem Zeitpunkt, wo wirklich
    mal interessante Fakten angesprochen werden - ein wenig spät...
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  18. #138
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    Original von PCS
    Dein Einwand kommt jetzt aber - auf Seite 7 und zu einem Zeitpunkt, wo wirklich
    mal interessante Fakten angesprochen werden - ein wenig spät...
    aber er stimmt 100% du als bald wahlwiener solltest es ja eigentlich wissen, wie man sich als wiener über moralische ausführungen zur "zoll-/steuerhinterziehung" zu tode lacht
    Grüße -- Jürgen


  19. #139
    Original von Lord Sinclair
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    Und wie verhält man sich, wenn darauf hin mit Beschlagnahme gedroht wird?
    "Na dann behalten wir das gute Stück bis zur Klärung der Sachlage erstmal hier."
    Also nach Byrne´s Darstellung dürfte er das gar nicht.
    Eben. Beschlagnahme unterliegt dem Richtervorbehalt, d.h. ohne Beschluss nur bei Gefahr im Verzug durch einen HiBe der StA. Gefahr im Verzug könnte bei einer Straftat vorliegen. Aber nur weil einer eine Armbanduhr trägt ist er nicht automatisch einer Straftat verdächtigt. (Bei 5 Stangen Zigaretten oder 5 Strand-Konzi-Uhren ist das natürlich was anderes.)
    Also gebe ich dem Zöllner die Uhr nicht. Nun kann er mich festhalten und mir die Uhr mit Gewalt abnehmen. Dann habe ich drei Tage Zeit für meine Beschwerde bei Gericht, stelle außerdem eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und KV im Amt und schreibe eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

    Was der Zöllner machen kann (ist aber bei nur Uhr und kein Karton im Gepäck bereits grenzwertig) ist die Personalien feststellen und ein Ermittlungsverfahren einleiten. Womit wir wieder bei der Beweislast und in dubio pro reo sind.
    --

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  20. #140
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    Original von Joe Byrne
    sondern Tatsachenbericht.
    Nein. Im besten Fall Hörensagen, im schlechtesten moderne Wandersage. Denn...

    Und hier konnte dann ein sehr guter Anwalt mit Müh und Not gerade noch eine Einstellung des Verfahrens erwirken.
    ... dafür ist kein sehr guter Anwalt nötig (btw. der würde mehr kosten als die Strafe) und Mühe und Not hat er damit auch nicht. Hier geht es um zwei elementare Rechtsgrundsätze:
    Die Beweislast liegt beim Staat. Wenn der mir nicht beweist, dass ich die Steuer nicht bezahlt habe gilt der Satz in dubio pro reo.

    Was nicht heißt, dass irgendjemand eine Kollegen hat, dessen Großcousin mütterlicherseits vom Zoll angehalten worden ist und der nicht den Umkarton und das Zertifikat im Koffer hatte und der Zöllner - noch unter dem Eindruck der letzten Folge einer drittklassigen RTL-Kriminalfernsehserie - zum Delinquenten sagt: "Los, gestehen Sie endlich!" und der Trottel das wirklich macht. Ist dann wahrscheinlich Ballack-Fan .
    Wer keine Ahnung hat, sollte sich dazhu besser nicht äußern, verunsichert nur!

    Und wenn du denkst, du musst mich der Lüge bezichtigen, spricht das nicht für deinen Charakter. Wie gesagt, keine Story um 3 Ecken, sondern Tatsachenbericht, so geschehen am Grenzübergang Konstanz vor fast genau 2 Jahren (März 2006).
    Gruß Andi S. aus V.

    "Man versehe mich mit Luxus, auf alles Notwendige kann ich verzichten." (Oscar Wilde)
    16600 - 118208 - 16710 - 16610LV - 16200 - 16618LB - 16570WD - 16718 - 116264

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