So, ich habe mich auch ein wenig schlau gemacht:
Bezugnehmend oesterreichischem Strafenkatalog
http://www.oeamtc.at/netautor/pages/...g/1100913.html
liegt folgende Verstoss vor:
Geschw. Überschr. über 50 km/h, Freilandstraße, Autobahn (§ 20 Abs 2 iVm § 99 Abs 2c Z.9)
zu erwarten ist eine Strafe von:
"Bei den hier genannten Delikten wird bei der ersten Übertretung eine Entziehung von 2 Wochen, bei der ersten Wiederholung von 6 Wochen und bei weiteren gleichartigen Übertretungen von mindestens 3 Monaten ausgesprochen.
Die Strafdrohung beträgt gem § 99 Abs 2c € 72,-- bis € 2.180,--."
Das ist alles? Also wenn der Bekannte nun die Schuld auf sich nimmt (weil er ja nicht mehr weiss wer gefahren ist), kann er auch mit 250km/h ueber die Autobahn brettern und muss "nur" mit maximal:
2.180 EUR rechnen und fuer 2 Wochen den Lappen abgeben?
Kann das sein? Gibt es jemanden, der hier Bescheid weiss???
newharry: Guter Einwand: Wie sieht das mit dem Fahrtenbuch in Oesterreich aus?
D A N K E ! ! !
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Hybrid-Darstellung
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07.09.2007, 07:39 #1Gertschi
Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa
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