Foto ?
Grüsse aus Nürnberg
Jo
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06.09.2007, 18:20 #1
Auf der Autobahn zu schnell...viel zu schnell
Hi,
ein Bekannter von mir, wollte vor ein paar Monaten seinen Wagen verkaufen. Es haben sich eine Menge Leute gemeldet und natuerlich hat er Probefahrten - in seinem Beisein - zugestimmt. Er lies sich zwar immer den Fueherschein zeigen, notierte sich aber keine Namen oder FS-Nummern...
So kam es, dass die "Probefahrer" - in seinem Beisein - auch auf der Autobahn in Oesterreich (Tempolimit 130km/h) unterwegs waren. Er hat sich nichts dabei gedacht, dass manche das Auto ausprobiert haben und wirklich kurzfristig viel zu schnell unterwegs waren... Viel zu schnell! (Hand aufs Herz: Wer gibt nicht kurzfristig Stoff, wenn er einen 911 kaufen will?)
So, jetzt kam letzte Woche eine Lenkerauskunft (er muss den Fahrer nennen). Als Vergehen steht nur "Verkehrsdelikt".
Natuerlich kann er den Fahrer nicht namentlich nennen. Er und ich wissen, dass das sein Problem ist und sehr nach Maerchen klingt. Ist aber so.
Was kann ihm passieren, wenn er den Sachverhalt der Bezirkshauptmannschaft/Polizei so schildert wie er war?
Das er eine hohe Geldstrafe bekommen wird ist klar!
Aber kann ihm auch der Fueherschein entzogen werden?
Hat vielleicht irgendwer eine Idee?
Danke fuer Eure Hilfe!
PS: Ja, es war ihm eine Lehre - er wird nun IMMER alle Fuehrerscheine kopieren - aber er hat JETZT das Problem...Gertschi
Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa
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06.09.2007, 18:24 #2
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06.09.2007, 18:25 #3
Wenn Foto, dann nur von hinten - in Oesterreich wird nicht von vorne geblitzt.
Gertschi
Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa
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06.09.2007, 18:26 #4
in dubio pro reo.
Geldstrafe ja (Halterhaftung), aber kein Führerschein weg. So wär es in D zumindest.
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06.09.2007, 18:26 #5
oh backe!
soweit ich weiss muss man immer wissen, wer der lenker war.
ich kenne aber auch fälle, wo eine herrenrunde - betrunken - unterwegs war und nachdem sie von der streife angehalten wurden, plötzlich alle auf der rückbank gesessen sind. der unbekannte fahrer "soll weggelaufen" sein.mfg Christoph
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06.09.2007, 18:30 #6
Irgendeine Idee, wie es in Ö ist???
Gertschi
Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa
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06.09.2007, 18:36 #7
frag einfach mal bei arboe oder oeamtc nach. die haben da juristen
mfg Christoph
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06.09.2007, 19:10 #8
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hat er denn dann das Auto verkauft, oder ist es immer noch in seinem Besitz ? Wenn er es immer noch hat, dann hat er das Problem. Gibt es Nachweise für Inserate I-Net, Zeitung ?
Gruss Mike
116710
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06.09.2007, 19:12 #9
Er hat das Auto noch - es war bei mobile.de drinnen...
Gertschi
Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa
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06.09.2007, 19:19 #10
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Original von Gertschi
Er hat das Auto noch - es war bei mobile.de drinnen...
In D müsste er dann die Strafe zahlen, aber keine Punkte und kein Fahrverbot. Dürfte bei euch das selbe sein.Gruss Mike
116710
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06.09.2007, 19:30 #11
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Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich und wird voll belangt.
Ein üblicher trick ist einen osteuropäischen Namen und Adresse (Ukraine oder Russland) anzugeben. Im Regelfall wird die Sache dann eingestellt.
Generell gilt in Österreich eine Verjährungsfrist für Verkehrsdelikte von 6 Monaten. Wenn die Behörde straft, dann muss dies innerhalb von 6 Monaten passieren.
Das einzige Verkehrsdelikt was dabei nicht zählt ist eine Schwangerschaft. Da gehts dann auch länger ...Grüße, David
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06.09.2007, 19:32 #12
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Original von MBA
Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich und wird voll belangt.
Ein üblicher trick ist einen osteuropäischen Namen und Adresse (Ukraine oder Russland) anzugeben. Im Regelfall wird die Sache dann eingestellt.
Generell gilt in Österreich eine Verjährungsfrist für Verkehrsdelikte von 6 Monaten. Wenn die Behörde straft, dann muss dies innerhalb von 6 Monaten passieren.
Das einzige Verkehrsdelikt was dabei nicht zählt ist eine Schwangerschaft. Da gehts dann auch länger ...Gruss Mike
116710
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06.09.2007, 20:25 #13
wenn man nur den fahrer nennen muss, dann erfindet man halt einen namen. vielleicht wurde einem ja ein gefälschter führerschein gezeigt.
so leicht kanns doch nicht sein oder???mfg Christoph
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06.09.2007, 20:31 #14ehemaliges mitgliedGastOriginal von MBA
Ein üblicher trick ist einen osteuropäischen Namen und Adresse (Ukraine oder Russland) anzugeben. Im Regelfall wird die Sache dann eingestellt.
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06.09.2007, 20:34 #15
ne, nicht ersthaft oder??!?
wenn uruquay, dann sollte es doch egal sein, obs ein richtiger name vom pferdebohnenfarmer oben auf den anden oder ein fantasiename.
kann mir nicht vorstellen, dass in ländern, in denen manche 5x zur abstimmung gehen, ein personenkataster auf anfragen aus mitteleuropa wartet.mfg Christoph
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06.09.2007, 21:00 #16
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Wie singt Fendrich " da geht man zu einem Anwalt der was kann halt"
Gruss Mike
116710
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06.09.2007, 21:10 #17Originally posted by golf123
Wie singt Fendrich " da geht man zu einem Anwalt der was kann halt"
warum hat er sich da nicht mal selbst dran gehaltenmfg Christoph
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06.09.2007, 21:30 #18Original von Ticktacktom
Original von MBA
Ein üblicher trick ist einen osteuropäischen Namen und Adresse (Ukraine oder Russland) anzugeben. Im Regelfall wird die Sache dann eingestellt.
Harald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
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06.09.2007, 22:20 #19HappyDiamondGast
Die alten Geschichten von wegen "Fristverjährung durch zu langen Verwaltungsweg bei Onkel aus Rumänien...blabla" sind Ammenmärchen. Diese Story kennt irgendwie jeder, -aber niemandem ist´s schon selbst so gegangen. Glaubt mal nicht, daß in den Behörden bei uns oder gerade auch in Ösi-Land nur Volldeppen sitzen würden, die diesen faden "Trick" schon 300mal auf den Tisch bekommen haben. Gerade der Österreichische Staat geht da sehr restriktiv vor. Bei einer mutmaßlichen Geschwindigkeitsüberschreitung dürfen die Polizeibeamten die Geschwindigkeit sogar schätzen!!! -ohne Lasergerät, ohne Photo, ohne Beweis wer gefahren ist!!! Glaubt jemand hier, daß die die "ich weiß nicht wer gefahren ist-Geschichte" interessiert?
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07.09.2007, 07:39 #20
So, ich habe mich auch ein wenig schlau gemacht:
Bezugnehmend oesterreichischem Strafenkatalog
http://www.oeamtc.at/netautor/pages/...g/1100913.html
liegt folgende Verstoss vor:
Geschw. Überschr. über 50 km/h, Freilandstraße, Autobahn (§ 20 Abs 2 iVm § 99 Abs 2c Z.9)
zu erwarten ist eine Strafe von:
"Bei den hier genannten Delikten wird bei der ersten Übertretung eine Entziehung von 2 Wochen, bei der ersten Wiederholung von 6 Wochen und bei weiteren gleichartigen Übertretungen von mindestens 3 Monaten ausgesprochen.
Die Strafdrohung beträgt gem § 99 Abs 2c € 72,-- bis € 2.180,--."
Das ist alles? Also wenn der Bekannte nun die Schuld auf sich nimmt (weil er ja nicht mehr weiss wer gefahren ist), kann er auch mit 250km/h ueber die Autobahn brettern und muss "nur" mit maximal:
2.180 EUR rechnen und fuer 2 Wochen den Lappen abgeben?
Kann das sein? Gibt es jemanden, der hier Bescheid weiss???
newharry: Guter Einwand: Wie sieht das mit dem Fahrtenbuch in Oesterreich aus?
D A N K E ! ! !Gertschi
Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa
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