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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von Gertschi
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    Auf der Autobahn zu schnell...viel zu schnell

    Hi,

    ein Bekannter von mir, wollte vor ein paar Monaten seinen Wagen verkaufen. Es haben sich eine Menge Leute gemeldet und natuerlich hat er Probefahrten - in seinem Beisein - zugestimmt. Er lies sich zwar immer den Fueherschein zeigen, notierte sich aber keine Namen oder FS-Nummern...

    So kam es, dass die "Probefahrer" - in seinem Beisein - auch auf der Autobahn in Oesterreich (Tempolimit 130km/h) unterwegs waren. Er hat sich nichts dabei gedacht, dass manche das Auto ausprobiert haben und wirklich kurzfristig viel zu schnell unterwegs waren... Viel zu schnell! (Hand aufs Herz: Wer gibt nicht kurzfristig Stoff, wenn er einen 911 kaufen will?)

    So, jetzt kam letzte Woche eine Lenkerauskunft (er muss den Fahrer nennen). Als Vergehen steht nur "Verkehrsdelikt".

    Natuerlich kann er den Fahrer nicht namentlich nennen. Er und ich wissen, dass das sein Problem ist und sehr nach Maerchen klingt. Ist aber so.

    Was kann ihm passieren, wenn er den Sachverhalt der Bezirkshauptmannschaft/Polizei so schildert wie er war?

    Das er eine hohe Geldstrafe bekommen wird ist klar!
    Aber kann ihm auch der Fueherschein entzogen werden?

    Hat vielleicht irgendwer eine Idee?

    Danke fuer Eure Hilfe!

    PS: Ja, es war ihm eine Lehre - er wird nun IMMER alle Fuehrerscheine kopieren - aber er hat JETZT das Problem...
    Gertschi

    Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa

  2. #2
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    Foto ?
    Grüsse aus Nürnberg
    Jo

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von Gertschi
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    Themenstarter
    Wenn Foto, dann nur von hinten - in Oesterreich wird nicht von vorne geblitzt.
    Gertschi

    Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    in dubio pro reo.

    Geldstrafe ja (Halterhaftung), aber kein Führerschein weg. So wär es in D zumindest.

  5. #5
    Hauptforensemmler Avatar von chris01
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    oh backe!

    soweit ich weiss muss man immer wissen, wer der lenker war.

    ich kenne aber auch fälle, wo eine herrenrunde - betrunken - unterwegs war und nachdem sie von der streife angehalten wurden, plötzlich alle auf der rückbank gesessen sind. der unbekannte fahrer "soll weggelaufen" sein.
    mfg Christoph

  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von Gertschi
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    Themenstarter
    Irgendeine Idee, wie es in Ö ist???
    Gertschi

    Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa

  7. #7
    Hauptforensemmler Avatar von chris01
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    frag einfach mal bei arboe oder oeamtc nach. die haben da juristen
    mfg Christoph

  8. #8
    Yacht-Master
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    hat er denn dann das Auto verkauft, oder ist es immer noch in seinem Besitz ? Wenn er es immer noch hat, dann hat er das Problem. Gibt es Nachweise für Inserate I-Net, Zeitung ?
    Gruss Mike

    116710

  9. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von Gertschi
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    Er hat das Auto noch - es war bei mobile.de drinnen...
    Gertschi

    Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa

  10. #10
    Yacht-Master
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    Original von Gertschi
    Er hat das Auto noch - es war bei mobile.de drinnen...
    Wenn es mit dem Zeitpunkt (Straftat) und der geschalteten Anzeige passt, dann zum Anwalt.
    In D müsste er dann die Strafe zahlen, aber keine Punkte und kein Fahrverbot. Dürfte bei euch das selbe sein.
    Gruss Mike

    116710

  11. #11
    Yacht-Master
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    Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich und wird voll belangt.

    Ein üblicher trick ist einen osteuropäischen Namen und Adresse (Ukraine oder Russland) anzugeben. Im Regelfall wird die Sache dann eingestellt.

    Generell gilt in Österreich eine Verjährungsfrist für Verkehrsdelikte von 6 Monaten. Wenn die Behörde straft, dann muss dies innerhalb von 6 Monaten passieren.


    Das einzige Verkehrsdelikt was dabei nicht zählt ist eine Schwangerschaft. Da gehts dann auch länger ...
    Grüße, David

  12. #12
    Yacht-Master
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    Original von MBA
    Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich und wird voll belangt.

    Ein üblicher trick ist einen osteuropäischen Namen und Adresse (Ukraine oder Russland) anzugeben. Im Regelfall wird die Sache dann eingestellt.

    Generell gilt in Österreich eine Verjährungsfrist für Verkehrsdelikte von 6 Monaten. Wenn die Behörde straft, dann muss dies innerhalb von 6 Monaten passieren.


    Das einzige Verkehrsdelikt was dabei nicht zählt ist eine Schwangerschaft. Da gehts dann auch länger ...
    Solche Schwangerschaften können aber manchmal auch schon wieder nach ein paar Wochen beendet sein.
    Gruss Mike

    116710

  13. #13
    Hauptforensemmler Avatar von chris01
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    wenn man nur den fahrer nennen muss, dann erfindet man halt einen namen. vielleicht wurde einem ja ein gefälschter führerschein gezeigt.

    so leicht kanns doch nicht sein oder???
    mfg Christoph

  14. #14
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    Original von MBA

    Ein üblicher trick ist einen osteuropäischen Namen und Adresse (Ukraine oder Russland) anzugeben. Im Regelfall wird die Sache dann eingestellt.
    Eben. Das war der Schwager aus Kiew, der mal ein paar Tage zu Besuch war.Oder der Onkel aus Uruguay. mal bisserl googeln, dann hat man auch irgendeinen richtigen Namen und Adresse. Es soll vorkommen, daß sich sogar Anwälte solcher Tricks bedienen, um ihre Mandanten rauszupauken......

  15. #15
    Hauptforensemmler Avatar von chris01
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    ne, nicht ersthaft oder??!?

    wenn uruquay, dann sollte es doch egal sein, obs ein richtiger name vom pferdebohnenfarmer oben auf den anden oder ein fantasiename.

    kann mir nicht vorstellen, dass in ländern, in denen manche 5x zur abstimmung gehen, ein personenkataster auf anfragen aus mitteleuropa wartet.
    mfg Christoph

  16. #16
    Yacht-Master
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    Wie singt Fendrich " da geht man zu einem Anwalt der was kann halt"
    Gruss Mike

    116710

  17. #17
    Hauptforensemmler Avatar von chris01
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    Originally posted by golf123
    Wie singt Fendrich " da geht man zu einem Anwalt der was kann halt"


    warum hat er sich da nicht mal selbst dran gehalten
    mfg Christoph

  18. #18
    Mil-Sub Avatar von newharry
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    Original von Ticktacktom
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    Ein üblicher trick ist einen osteuropäischen Namen und Adresse (Ukraine oder Russland) anzugeben. Im Regelfall wird die Sache dann eingestellt.
    Eben. Das war der Schwager aus Kiew, der mal ein paar Tage zu Besuch war.Oder der Onkel aus Uruguay. mal bisserl googeln, dann hat man auch irgendeinen richtigen Namen und Adresse. Es soll vorkommen, daß sich sogar Anwälte solcher Tricks bedienen, um ihre Mandanten rauszupauken......
    Wie sieht denn das aus mit Fahrtenbuch etc. wenn man das zu oft spielt?
    Harald

    "All the world's a stage,
    And all the men and women merely players."

  19. #19
    HappyDiamond
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    Die alten Geschichten von wegen "Fristverjährung durch zu langen Verwaltungsweg bei Onkel aus Rumänien...blabla" sind Ammenmärchen. Diese Story kennt irgendwie jeder, -aber niemandem ist´s schon selbst so gegangen. Glaubt mal nicht, daß in den Behörden bei uns oder gerade auch in Ösi-Land nur Volldeppen sitzen würden, die diesen faden "Trick" schon 300mal auf den Tisch bekommen haben. Gerade der Österreichische Staat geht da sehr restriktiv vor. Bei einer mutmaßlichen Geschwindigkeitsüberschreitung dürfen die Polizeibeamten die Geschwindigkeit sogar schätzen!!! -ohne Lasergerät, ohne Photo, ohne Beweis wer gefahren ist!!! Glaubt jemand hier, daß die die "ich weiß nicht wer gefahren ist-Geschichte" interessiert?

  20. #20
    PREMIUM MEMBER Avatar von Gertschi
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    So, ich habe mich auch ein wenig schlau gemacht:

    Bezugnehmend oesterreichischem Strafenkatalog

    http://www.oeamtc.at/netautor/pages/...g/1100913.html

    liegt folgende Verstoss vor:

    Geschw. Überschr. über 50 km/h, Freilandstraße, Autobahn (§ 20 Abs 2 iVm § 99 Abs 2c Z.9)

    zu erwarten ist eine Strafe von:

    "Bei den hier genannten Delikten wird bei der ersten Übertretung eine Entziehung von 2 Wochen, bei der ersten Wiederholung von 6 Wochen und bei weiteren gleichartigen Übertretungen von mindestens 3 Monaten ausgesprochen.
    Die Strafdrohung beträgt gem § 99 Abs 2c € 72,-- bis € 2.180,--."

    Das ist alles? Also wenn der Bekannte nun die Schuld auf sich nimmt (weil er ja nicht mehr weiss wer gefahren ist), kann er auch mit 250km/h ueber die Autobahn brettern und muss "nur" mit maximal:

    2.180 EUR rechnen und fuer 2 Wochen den Lappen abgeben?

    Kann das sein? Gibt es jemanden, der hier Bescheid weiss???

    newharry: Guter Einwand: Wie sieht das mit dem Fahrtenbuch in Oesterreich aus?

    D A N K E ! ! !
    Gertschi

    Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa

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