Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich und wird voll belangt.
Ein üblicher trick ist einen osteuropäischen Namen und Adresse (Ukraine oder Russland) anzugeben. Im Regelfall wird die Sache dann eingestellt.
Generell gilt in Österreich eine Verjährungsfrist für Verkehrsdelikte von 6 Monaten. Wenn die Behörde straft, dann muss dies innerhalb von 6 Monaten passieren.
Das einzige Verkehrsdelikt was dabei nicht zählt ist eine Schwangerschaft. Da gehts dann auch länger ...![]()
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06.09.2007, 19:30 #11
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Grüße, David
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