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  1. #21
    Daytona
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    Wie würdest Du das empfinden, wenn die Seiten vertauscht wären?
    Viele Grüße,
    Eiko.

  2. #22
    Freccione Avatar von blarch
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    Original von chess77
    Wie würdest Du das empfinden, wenn die Seiten vertauscht wären?
    Ich würde es als Erfahrung abschreiben und mir schwören beim nächsten mal besser darauf zu achten.

    Gruss
    Wolfgang, dem schon einmal etwas ähnliches passiert ist und der jetzt hällisch darauf achtet
    Gruss Wolfgang
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  3. #23
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    der einzige der sich schmockhaft verhält, ist der käufer
    Stimmt, suuper-schmockhaft, auf etwas zu bestehen, was man bezahlt hat.
    Beste Grüße, Tobias

    Die Banken kratzen an den Wolken

  4. #24
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    Mir wär's ob der Geringwertigkeit und unwichtigkeit der Teile wurscht.
    Er hat so oder so einen mehr als guten Deal mit dem Wagen gemacht (= zu billig verkauft) also wenn schon einer den Moralischen haben sollte dann er.
    Er hätt ja auch anders schreiben können, aber gleich mit Fristsetzung in 5 Tagen, Rechtsschutzversicherung und "ich bin jetzt 3 Wochen in Urlaub" daherzukommen is nich.

    Der Moralische Aspekt ist mir ejtzt schnurz, ich wollt nur wissen ob er rechtlich an kann.

  5. #25
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    Original von Donluigi
    der einzige der sich schmockhaft verhält, ist der käufer
    Stimmt, suuper-schmockhaft, auf etwas zu bestehen, was man bezahlt hat.
    ne, er hat den Wagen gekauft und nicht die Zubehörliste.
    Wie gesagt, wir sind das Zubehör durchgegangen und er hat danach unterschrieben.
    Es ist auch ned ne Uhr mit Booklet, Anker und Lünieinlage, ds war ne relativ lange Liste.

    Ich sollt die in der Liste nicht angeführten Teile die ich mitverkauft habe zurückfordern, war ja auch was wert.

  6. #26
    Freccione Avatar von blarch
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    der einzige der sich schmockhaft verhält, ist der käufer
    Stimmt, suuper-schmockhaft, auf etwas zu bestehen, was man bezahlt hat.
    Hat er rechtlich gesehen ja nicht, sonst würde es im Kaufvertrag stehen.

    Gruss
    Wolfgang
    Gruss Wolfgang
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  7. #27
    ehemaliges mitglied
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    Da ich kein Kulanz-Taliban bin, würde ich ihm ein faires Angebot machen, und ihm ein paar Taler rüberschiessen.

  8. #28
    Mod a.D. Avatar von Kiki Lamour
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    Original von blarch
    Original von Donluigi
    der einzige der sich schmockhaft verhält, ist der käufer
    Stimmt, suuper-schmockhaft, auf etwas zu bestehen, was man bezahlt hat.
    Hat er rechtlich gesehen ja nicht, sonst würde es im Kaufvertrag stehen.

    Gruss
    Wolfgang
    eben
    Ciao, Kiki

    Over-Magic kills Planning!

  9. #29
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Na, dann mach halt ein juristisches Faß auf wg. Peanuts. An deiner Stelle würd ich lieber meine Zeit an meinem neuen Pool verbringen, als mich mit Anwaltsschreiben befassen zu müssen. Ruhe für 100 Euro - was will man denn mehr? Juristisch stichhaltige Ratschläge wirst du hier ohnehin kaum bekommen, weil hier von den großteils deutschen Members sicher keiner weiß, ob in Österreich evtl. anderes Recht gilt.
    Beste Grüße, Tobias

    Die Banken kratzen an den Wolken

  10. #30
    Daytona
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    Original von chess77
    Wie würdest Du das empfinden, wenn die Seiten vertauscht wären?
    Ich würde es als Erfahrung abschreiben und mir schwören beim nächsten mal besser darauf zu achten.

    Gruss
    Wolfgang, dem schon einmal etwas ähnliches passiert ist und der jetzt hällisch darauf achtet
    Als Erfahrung abschreiben... das sagt doch schon ganz klar, dass Du den Käufer beschissen hast. Deine allte Erfahrung auf den nächsten weitergeben ist nicht die korrekte Lösung.

    Mit der gleichen Begründung kann die Frau an der Kasse auch jedem zu wenig Wechselgeld geben, kann ja schließlich jeder nachzählen.

    Ich kenn ja den Rest des Verkaufsgesprächs nicht, aber für die Teile doppelt zu kassieren (denn der KFZ-Käufer konnte davon ausgehen, dass sie dabei sind) und nur einmal zu liefern, und dann noch eine Nase zu drehen ist für mich

    mo
    moralisch unterste Kante
    .

    Und auch die rechtliche Seite ist nicht so eindeutig zu deinen Gunsten wie manche das hier gerne sehen würden. Angeboten und dann hinterher nicht mitgliefert? Arglistig verschwiegen? Man könnte schon fast Betrugsabsicht unterstellen, wenn man gut drauf ist.

    Edit: Käufer und Verkäufer vertippt....
    Viele Grüße,
    Eiko.

  11. #31
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    Das Angebot hat nix mit dem Verkauf zu tun, super Einstellung. Wenn ich in der Anzeige lese "Auto inkl. Winterreifen/Reserverad/Kompressor/Pannenset usw.) und der Verkäufer schreibt nur den Wagen in den Vertrag, dann jammer ich doch nicht "Schreiben Sie noch jeden Mist an Zubehör rein" sondern gehe davon aus das die Abmachung gilt, gerade bei Kleinteilen.

    Du sagst hier sogar das es dabei war und willst Ihn jetzt betrügen, ziemlich uncool - auch wenn er nervt.
    Wenn Du das Zeugs nicht hast biete Ihm ein paar Euro an oder besorge es irgendwo, über den Zustand wurde ja nicht gesprochen.

  12. #32
    Freccione Avatar von blarch
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    Original von Donluigi
    (...) An deiner Stelle würd ich lieber meine Zeit an meinem neuen Pool verbringen, als mich mit Anwaltsschreiben befassen zu müssen. Ruhe für 100 Euro - was will man denn mehr? (...)
    Und eben das bezweifle ich, dass der Käufer seine Rechtschutzversicherung davon überzeugen kann die Kosten zu übernehmen. Somit würde ich nicht einmal die Zeit damit verschwenden den Betrag herunterzuhandeln (er will ja 250 EUR und nicht 100 EUR!) geschweige denn eine Überweisung zu tätigen.

    Diese Zeit würde ich lieber, wie Du sagst, am Pool verbringen, es scheint ja auch gerade die Sonne

    Gruss
    Wolfgang
    Gruss Wolfgang
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  13. #33
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    der einzige der sich schmockhaft verhält, ist der käufer
    Stimmt, suuper-schmockhaft, auf etwas zu bestehen, was man bezahlt hat.
    Hat er rechtlich gesehen ja nicht, sonst würde es im Kaufvertrag stehen.

    Gruss
    Wolfgang
    eben

    Ach, Ihr seid Jungs wo man jedes Kleinteil bis hin zum Verbandskasten aufschreiben muss wenn man ein Auto von Euch kauft? Oder bei ner Uhr dann im Vertrag stehen haben muss "Inkl. Bedienungsanleitung, deutschsprachig,vollzählige Seitenanzahl und ohne Eselsohren"

    Schämt Euch, ein Mann ein Wort gilt wohl nicht bei allen......traurig traurig.....

  14. #34
    Daytona
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    Nur nicht zu zahlen, weil der andere sich den Rechtsweg nicht leisten kann, wird ja immer ärmer.
    Viele Grüße,
    Eiko.

  15. #35
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    Original von Donluigi
    (...) An deiner Stelle würd ich lieber meine Zeit an meinem neuen Pool verbringen, als mich mit Anwaltsschreiben befassen zu müssen. Ruhe für 100 Euro - was will man denn mehr? (...)
    Und eben das bezweifle ich, dass der Käufer seine Rechtschutzversicherung davon überzeugen kann die Kosten zu übernehmen. Somit würde ich nicht einmal die Zeit damit verschwenden den Betrag herunterzuhandeln (er will ja 250 EUR und nicht 100 EUR!) geschweige denn eine Überweisung zu tätigen.

    Diese Zeit würde ich lieber, wie Du sagst, am Pool verbringen, es scheint ja auch gerade die Sonne

    Gruss
    Wolfgang

    Moralisch ist der Käufer im Recht, aber egal. Jeder wie es sein Charakter im befiehlt.

  16. #36
    Freccione Avatar von blarch
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    Als Erfahrung abschreiben... das sagt doch schon ganz klar, dass Du den Verkäufer beschissen hast. Deine allte Erfahrung auf den nächsten weitergeben ist nicht die korrekte Lösung.
    Wie soll ich als Käufer den Verkäufer be*********, wenn er mich getäuscht hat

    Original von chess77
    Ich kenn ja den Rest des Verkaufsgesprächs nicht, (...)
    Martin hat ja geschrieben, dass alle Teile einzeln durchgegangen wurden. Und wenn das stimmt, wovon ich mal ausgehe, dann hat der Käufer rechtlich gesehen keine handhabe.

    Original von chess77
    Und auch die rechtliche Seite ist nicht so eindeutig zu deinen Gunsten wie manche das hier gerne sehen würden. Angeboten und dann hinterher nicht mitgliefert? Arglistig verschwiegen? Man könnte schon fast Betrugsabsicht unterstellen, wenn man gut drauf ist.
    Zum einen ist das Angebot in einem öffentlichen Forum nicht rechtsbindend und zum anderen wurde die Ware ja nicht GELIEFERT sondern pers. vom Käufer abgeholt.

    Gruss
    Wolfgang
    Gruss Wolfgang
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  17. #37
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    Original von chess77
    Nur nicht zu zahlen, weil der andere sich den Rechtsweg nicht leisten kann, wird ja immer ärmer.

    100%

  18. #38
    PREMIUM MEMBER Avatar von Gertschi
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    He Martin!

    Wegen ca. 200 EUR herumscheicen? Zahlt sich das wirklcih aus? Wie schon ein Vorredner geschrieben hat: Geniesse Deinen Pool und verplember die Zeit nicht mit solchen Scheicereien!

    Original von Submaniac
    Der Moralische Aspekt ist mir ejtzt schnurz, ich wollt nur wissen ob er rechtlich an kann.
    - Hatte einen gaenzlich anderen Eindruck von Dir... Sag mir, dass ich mich nicht geirrt habe (bzw. ich Deinen Satz missverstanden habe!)
    Gertschi

    Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa

  19. #39
    Daytona
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    Wolfgang:

    Sorry, meinte Käufer (vertippt).

    Zur rechtlichen Seite wird man wohl immer einen Richter finden müssen, der die eigene Auffassung teilt

    Aber man kann ja ein paar Hunnis in einen Anwalt investieren und dann einen Vergleich heraushandeln.
    Viele Grüße,
    Eiko.

  20. #40
    Freccione Avatar von blarch
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    Hallo Zusammen.

    Weil ich es noch nicht geschrieben habe möchte ich nochmals meinen Standpunkt darlegen.

    Rechtlich gesehen hat der Käufer keine Chance. Es zählt alleine der Kaufvertrag und wenn er nicht beweisen kann, dass die Teile nicht dabei waren wird es schwer werden.

    Moralisch gesehen ist das wieder eine ganz andere Baustelle. Da ist es in der Tat so, dass man sagen kann, dass das Angebot bindend ist (ein Mann ein Wort). Somit würde es sich aus Anstand und Moral gebühren zumindest einen Kompromiss vorzuschlagen.

    Ob man jetzt 200 EUR als Peanuts ansieht oder nicht muss auch jeder selber wissen. Wir haben hier zumindest schon über geringere Beträge dikutiert

    Gruss
    Wolfgang
    Gruss Wolfgang
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