..wieviel Juristen es hier gibt..stutz, Teil mir mal die Gehäusenummer per PN mit. Gruß No.
Ergebnis 21 bis 40 von 43
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23.10.2006, 17:06 #21
RE: Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
Original von Ticktacktom
Original von ibi
unwissenheit schützt bekanntarmaßen vor strafe nicht!
du hast "diebesgut" gekauft und wieder verkauft! also juristisch gesehen " hehler"
im nachhinhein stellt sich heraus das die ware als gestohlen gemeldet ist, dann hab ich ne anzeige wegen hehlerei an der backe!Gruß
Ibi
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23.10.2006, 17:35 #22ehemaliges mitgliedGast
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23.10.2006, 18:27 #23AndreasGast
RE: Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
Original von ibi
Original von Ticktacktom
Original von ibi
unwissenheit schützt bekanntarmaßen vor strafe nicht!
du hast "diebesgut" gekauft und wieder verkauft! also juristisch gesehen " hehler"
im nachhinhein stellt sich heraus das die ware als gestohlen gemeldet ist, dann hab ich ne anzeige wegen hehlerei an der backe!
Nur als gewerblicher Ankäufer, darf man voraussetzen, das du bei den Herstellern vor dem Kauf, mal anfragst, ob die Uhr als nicht gestohlen gilt......auch wenn dies meist nicht die Regel ist, verringert dies aber deine Probleme....
Habe das mal vor Jahren für einen Uhrensammler gemacht, der kalte Füsse bekam nach einem Erwerb einer Uhr, da ihm im nachhinein bedenken kamen.....binnen 24 Std. war die Kripo bei mir.....und dann ging die Post richtig ab, denn diese Uhr stammte aus einem Raubmord Delikt.....aber für den Käufer ist die Sache noch glimpflich ausgegangen......bis auf den Kapitalverlust....
Wie man ankauft, sollte man für sich entscheiden.....nur die Konsequenzen seines Handelns, sollte man vorab kennen....
Gruß Andreas
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23.10.2006, 18:53 #24ehemaliges mitgliedGast
RE: Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
Original von ibi
Original von Ticktacktom
Original von ibi
unwissenheit schützt bekanntarmaßen vor strafe nicht!
du hast "diebesgut" gekauft und wieder verkauft! also juristisch gesehen " hehler"
im nachhinhein stellt sich heraus das die ware als gestohlen gemeldet ist, dann hab ich ne anzeige wegen hehlerei an der backe!
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23.10.2006, 19:12 #25ehemaliges mitgliedGast
Da klingelt die Kasse $$$$
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23.10.2006, 19:14 #26
RE: Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
Original von Andreas
Nicht zwingend ibi.....aber du hast dann genauso wie Privatleute, ertmal ein riesiges Problem.....das du die Uhr erstmal los bist, ist das kleinere Übel, wenn du juristischen Erfolg hast, bekommst du u.U. sogar dein Geld vom Verkäufer zivilrechtlich wieder.....
Nur als gewerblicher Ankäufer, darf man voraussetzen, das du bei den Herstellern vor dem Kauf, mal anfragst, ob die Uhr als nicht gestohlen gilt......auch wenn dies meist nicht die Regel ist, verringert dies aber deine Probleme....
Habe das mal vor Jahren für einen Uhrensammler gemacht, der kalte Füsse bekam nach einem Erwerb einer Uhr, da ihm im nachhinein bedenken kamen.....binnen 24 Std. war die Kripo bei mir.....und dann ging die Post richtig ab, denn diese Uhr stammte aus einem Raubmord Delikt.....aber für den Käufer ist die Sache noch glimpflich ausgegangen......bis auf den Kapitalverlust....
Wie man ankauft, sollte man für sich entscheiden.....nur die Konsequenzen seines Handelns, sollte man vorab kennen....
Gruß Andreas
war letztes jahr, ne goldene lady angeboten bekommen mit papiere!!!!! trotzdem nen fax nach köln geschickt, den ganzen tag auf ne rückmeldung von kölle gewartet, nix gekommen! am nächsten kam der verkäufer wieder, uhr nicht gekauft!!!
nach 2 wochen stand die kripo auf der matteGruß
Ibi
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23.10.2006, 19:38 #27ehemaliges mitgliedGastOriginal von rolexob
Da klingelt die Kasse $$$$oder was guckst du ????
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24.10.2006, 09:14 #28
- Registriert seit
- 19.06.2006
- Beiträge
- 67
RE: Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
bitte auf dem Laufenden halten!
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24.10.2006, 10:21 #29
RE: Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
Original von vwbusmike
Hallo Ich habe da eine ziemlich knifflige Frage. Vor ca 2J ahren bot mir jemand eine 16753 an die einen totalen Wasserschaden erlitten hatte.
............Uhr gäbe es eine Verlustmeldung aus 99 man könne aber den Besitzer nicht mehr ermitteln da die Akten beim BKA nach 5 Jahren gelöscht würden.
Die Uhr wurde dann unrepariert zurückgegeben.
Uhr ist abgesoffen, und irgendeine Versicherung wurde in irgendeiner Form in Anspruch genommen. Die abgesoffene Leiche wurde daraufhin dann auch noch versilbert.
Ich kann mir nämlich nur schwer vorstellen, das beim BKA die Daten zu Raub, Diebstahl oder Einbruch bereits nach 8 Jahren nicht mehr verfügbar sind.
Gruß
HolgerMEIN NAME IST WILD BILL KELSO!
IHR SOLLTET DAS BESSER NICHT VERGESSEN
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24.10.2006, 10:26 #30
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- 11.439
RE: Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
Das BKA kümmert sich nicht um regulierte Wasseschäden an Uhren?! Diebstahl verjährt nun mal nach 5 Jahren,wenns verjährt...wozu sollte man Unterlagen aufheben?
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24.10.2006, 11:13 #31AndreasGast
RE: Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
Original von Ticktacktom
Original von ibi
Original von Ticktacktom
Original von ibi
unwissenheit schützt bekanntarmaßen vor strafe nicht!
du hast "diebesgut" gekauft und wieder verkauft! also juristisch gesehen " hehler"
im nachhinhein stellt sich heraus das die ware als gestohlen gemeldet ist, dann hab ich ne anzeige wegen hehlerei an der backe!
Da kommen bei mir ganz andere Gedanken auf......bzw. die müssen doch alle Ärger mit dem Finanzamt haben....keine Ankaufbelege oder Maklervertrag, wenn die Ware im Kundenauftrag verkauft wird......versteuert denn keiner mehr die Courtage oder die Differenzbesteuerung.....bin ich noch der letzte Blöde hier in der BRD....der vergessen hat das Licht auszumachen.....
Mal von den Haftungen des Verkäufers jetzt mal abgesehen....die sich aus den rechtlichen Belangen ergeben......
Oder lässt es wirklich jeder drauf ankommen und ich bin nur naiv, weil ich nicht auf meinen guten Anwalt baue,,,,wo ich bei solchen Geschäftsgebahren wohl wegen Kinder***** Stammkunde wäre...
ibi,
ja, Vormittags habe ich per Fax bei einem Uhrenhersteller mal wegen der Unbedenklichkeit einer DAU angefragt.....folgendem frühen Morgen darauf, ich wollte mein Geschäft gerade aufschließen von außen.....da klopfte mir ein netter Herr mit seiner Hundemarke auf die Schulter.....der hat mich so erschrocken, das er aufpassen musste, das ich ihm keine im Affekt gelatscht habe.....der hatte aber eine gute Reaktion...und entschuldigte sich auch für seine Unbedachtheit....ja und dann das volle Programm....der Ermittlungen...
Gruß Andreas
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24.10.2006, 14:20 #32HappyDiamondGast
Hallo zusammen, (Achtung, dies ist keine Rechtsberatung sondern die Wiedergabe eines realistischen Falles),
trotz der vielen (quasi)juristischen Beiträge zu dem Thema mal eine ganz andere Sichtweise. Der Fall gestaltet sich nämlich als deutlich komplizierter, da hier nicht eine komplette FUNKTIONSFÄHIGE und werthaltige Uhr erworben wurde und diese Teile dann mit anderen Teilen verbunden wurden. Ob es sich um eine gestohlene Sache handelt ist ferner aus zwei, -teils schon genannten Gründen irrelevant. Der Ersterwerber kann vom Erstveräußerer (hier dem Dieb) niemals Eigentum erwerben (-aber sehrwohl Besitz, das ist nämlich etwas anderes. Die tatsächliche Sachherrschaft). Ob der Ersterwerber in gutem Glauben war oder nicht kann dahinstehen, Eigentümer wird er nie! Der Zweiterwerber wird bei abhandengekommenen Sachen ebensowenig Eigentümer, auch wenn er in Gutem Glauben war und z.B. beim Händler gekauft hat. Das steht eindeutig alles im BGB, §§832 ff.. Was hier vorhin jemand meinte, daß der zweite, dritte, xte Erwerber, der gutgläubig ist, Eigentum erlangen kann ist eine Verwechselung. Das geht zwar, aber nur bei Sachen, die jemand unberechtigt weiterverkauft ohne Eigentum daran zu haben. Wenn ich mir eine Rolex von einem Freund F leihe und sie weiterverkaufe und der Käufer in gutem Glauben ist und nicht weiß, daß mir die Rolex gar nicht gehörte, erwirbt er Eigentum an der Rolex. Selbst wenn Freund F die Uhr zurückverlangt hat er keine Chance. Er hatt aber dann gegen mich einen Anspruch auf Wertersatz in Geld. -Bei gestohlenen Sachen ist dieser Fall niemals möglich!
Nun aber zum wesentlichen Punkt. Wenn Du nämlich in die Uhr (an der Du kein Eigentum hast) neue Teile einbaust, und diese mit der Uhr verbindest, kannst Du Miteigentum an der Rolex erwerben (zusammen mit dem ursprünglichen Eigentümer).
Alle Klarheiten beseitigt? ;-)
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24.10.2006, 14:36 #33Original von HappyDiamond
Hallo zusammen, (Achtung, dies ist keine Rechtsberatung sondern die Wiedergabe eines realistischen Falles),
trotz der vielen (quasi)juristischen Beiträge zu dem Thema mal eine ganz andere Sichtweise. Der Fall gestaltet sich nämlich als deutlich komplizierter, da hier nicht eine komplette FUNKTIONSFÄHIGE und werthaltige Uhr erworben wurde und diese Teile dann mit anderen Teilen verbunden wurden. Ob es sich um eine gestohlene Sache handelt ist ferner aus zwei, -teils schon genannten Gründen irrelevant. Der Ersterwerber kann vom Erstveräußerer (hier dem Dieb) niemals Eigentum erwerben (-aber sehrwohl Besitz, das ist nämlich etwas anderes. Die tatsächliche Sachherrschaft). Ob der Ersterwerber in gutem Glauben war oder nicht kann dahinstehen, Eigentümer wird er nie! Der Zweiterwerber wird bei abhandengekommenen Sachen ebensowenig Eigentümer, auch wenn er in Gutem Glauben war und z.B. beim Händler gekauft hat. Das steht eindeutig alles im BGB, §§832 ff.. Was hier vorhin jemand meinte, daß der zweite, dritte, xte Erwerber, der gutgläubig ist, Eigentum erlangen kann ist eine Verwechselung. Das geht zwar, aber nur bei Sachen, die jemand unberechtigt weiterverkauft ohne Eigentum daran zu haben. Wenn ich mir eine Rolex von einem Freund F leihe und sie weiterverkaufe und der Käufer in gutem Glauben ist und nicht weiß, daß mir die Rolex gar nicht gehörte, erwirbt er Eigentum an der Rolex. Selbst wenn Freund F die Uhr zurückverlangt hat er keine Chance. Er hatt aber dann gegen mich einen Anspruch auf Wertersatz in Geld. -Bei gestohlenen Sachen ist dieser Fall niemals möglich!
Nun aber zum wesentlichen Punkt. Wenn Du nämlich in die Uhr (an der Du kein Eigentum hast) neue Teile einbaust, und diese mit der Uhr verbindest, kannst Du Miteigentum an der Rolex erwerben (zusammen mit dem ursprünglichen Eigentümer).
Alle Klarheiten beseitigt? ;-)
lieber stud. jur. Ernst Sebastian,
probier es mal mit der Lektüre von
"Sag es treffender"Martin
Everything!
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24.10.2006, 15:10 #34AndreasGastOriginal von Mawal
Original von HappyDiamond
Hallo zusammen, (Achtung, dies ist keine Rechtsberatung sondern die Wiedergabe eines realistischen Falles),
trotz der vielen (quasi)juristischen Beiträge zu dem Thema mal eine ganz andere Sichtweise. Der Fall gestaltet sich nämlich als deutlich komplizierter, da hier nicht eine komplette FUNKTIONSFÄHIGE und werthaltige Uhr erworben wurde und diese Teile dann mit anderen Teilen verbunden wurden. Ob es sich um eine gestohlene Sache handelt ist ferner aus zwei, -teils schon genannten Gründen irrelevant. Der Ersterwerber kann vom Erstveräußerer (hier dem Dieb) niemals Eigentum erwerben (-aber sehrwohl Besitz, das ist nämlich etwas anderes. Die tatsächliche Sachherrschaft). Ob der Ersterwerber in gutem Glauben war oder nicht kann dahinstehen, Eigentümer wird er nie! Der Zweiterwerber wird bei abhandengekommenen Sachen ebensowenig Eigentümer, auch wenn er in Gutem Glauben war und z.B. beim Händler gekauft hat. Das steht eindeutig alles im BGB, §§832 ff.. Was hier vorhin jemand meinte, daß der zweite, dritte, xte Erwerber, der gutgläubig ist, Eigentum erlangen kann ist eine Verwechselung. Das geht zwar, aber nur bei Sachen, die jemand unberechtigt weiterverkauft ohne Eigentum daran zu haben. Wenn ich mir eine Rolex von einem Freund F leihe und sie weiterverkaufe und der Käufer in gutem Glauben ist und nicht weiß, daß mir die Rolex gar nicht gehörte, erwirbt er Eigentum an der Rolex. Selbst wenn Freund F die Uhr zurückverlangt hat er keine Chance. Er hatt aber dann gegen mich einen Anspruch auf Wertersatz in Geld. -Bei gestohlenen Sachen ist dieser Fall niemals möglich!
Nun aber zum wesentlichen Punkt. Wenn Du nämlich in die Uhr (an der Du kein Eigentum hast) neue Teile einbaust, und diese mit der Uhr verbindest, kannst Du Miteigentum an der Rolex erwerben (zusammen mit dem ursprünglichen Eigentümer).
Alle Klarheiten beseitigt? ;-)
lieber stud. jur. Ernst Sebastian,
probier es mal mit der Lektüre von
"Sag es treffender"
mmmmhhh Happy Diamond, da tun sich mir gerade unerwartete Geschäftsideen auf......ich muss mal schnell zu einem KFZ-Verleiher....... einem Kumpel die geliehene Sache verticken, der dann anschließend in eine KFZ Werkstatt Teile einbauen lässt.....um Eigentumsanteile an einer Sache zu erwerben.....
Na, welcher KFZ-Verleiher sucht noch unerwartet einen seriösen Partner.....von mir ist nichts zurückzuverlangen....
Aber mal eine nette Ansicht der Dinge....wusste garnicht, das es so einfach ist, mit Recht unrecht zu tun...
Gruß Andreas
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24.10.2006, 15:16 #35
Treffender? Das ist Sachenrecht. Das war schon sehr kurz gefasst!!
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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24.10.2006, 15:16 #36
Hab ich schon gerafft!!
Von der ursprünglichen Uhr sind nur noch Gehäuse, Boden ,Goldlünette und Grundplatine vorhanden.
Mein Rechtsanwalt empfahl mir die Neuteile auszubauen und den Rest zurückzugeben.
Ist aber auch nicht so einfach, da ich den verrotteten Haufen Restteile bereits in den Müll geschmissen habe.
Tatsache ist : Wenn die Uhr gestohlen ist kann ich NIEMALS Eigentümer werden.
Gruiss MIKE
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24.10.2006, 15:24 #37
- Registriert seit
- 24.08.2006
- Beiträge
- 11.439
Original von vwbusmike
Hab ich schon gerafft!!
Von der ursprünglichen Uhr sind nur noch Gehäuse, Boden ,Goldlünette und Grundplatine vorhanden.
Mein Rechtsanwalt empfahl mir die Neuteile auszubauen und den Rest zurückzugeben.
Ist aber auch nicht so einfach, da ich den verrotteten Haufen Restteile bereits in den Müll geschmissen habe.
Tatsache ist : Wenn die Uhr gestohlen ist kann ich NIEMALS Eigentümer werden.
Gruiss MIKE
wenn sie gestohlen wäre, dann würde eine anzeige/verlustmeldung des besitzers vorliegen,was nicht der fall ist :-)
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24.10.2006, 15:29 #38Original von Mostwanted
Original von vwbusmike
Hab ich schon gerafft!!
Von der ursprünglichen Uhr sind nur noch Gehäuse, Boden ,Goldlünette und Grundplatine vorhanden.
Mein Rechtsanwalt empfahl mir die Neuteile auszubauen und den Rest zurückzugeben.
Ist aber auch nicht so einfach, da ich den verrotteten Haufen Restteile bereits in den Müll geschmissen habe.
Tatsache ist : Wenn die Uhr gestohlen ist kann ich NIEMALS Eigentümer werden.
Gruiss MIKE
wenn sie gestohlen wäre, dann würde eine anzeige/verlustmeldung des besitzers vorliegen,was nicht der fall ist :-)
Nur lässt sie sich nicht mehr einem Besitzer zuordnen.
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24.10.2006, 15:33 #39AndreasGastOriginal von Mostwanted
Original von vwbusmike
Hab ich schon gerafft!!
Von der ursprünglichen Uhr sind nur noch Gehäuse, Boden ,Goldlünette und Grundplatine vorhanden.
Mein Rechtsanwalt empfahl mir die Neuteile auszubauen und den Rest zurückzugeben.
Ist aber auch nicht so einfach, da ich den verrotteten Haufen Restteile bereits in den Müll geschmissen habe.
Tatsache ist : Wenn die Uhr gestohlen ist kann ich NIEMALS Eigentümer werden.
Gruiss MIKE
wenn sie gestohlen wäre, dann würde eine anzeige/verlustmeldung des besitzers vorliegen,was nicht der fall ist :-)
Dann kommen wir der sache, bzw. der Meinung vom inversator (Holger) sehr nah......
Das würde bedeuten, das eventuell eine Versicherung mal an dieser Uhr einen vieleicht Haftpflichtschaden beglichen hat......da sie einen Totalschaden hatte, könnte die Versicherung dem Kunden eine neue Uhr bezahlt haben, da dies günstiger gewesen ist, als die Reparatur......dann wäre die Uhr Eigentum des Versicherers geworden.....Preisfrage wäre, wen dem so gewesen ist, wieso taucht die Uhr wieder auf......ist eigentlich nicht unüblich, das man die rauskaufen kann......nur bekommt man dann auch Belege, Nachweise von der Versicherung.......dann hätte Rolex auch eine andere Sachlage....
Wer weiß das schon.....Gruß Andreas
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24.10.2006, 15:49 #40
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- 11.439
Original von vwbusmike
Original von Mostwanted
Original von vwbusmike
Hab ich schon gerafft!!
Von der ursprünglichen Uhr sind nur noch Gehäuse, Boden ,Goldlünette und Grundplatine vorhanden.
Mein Rechtsanwalt empfahl mir die Neuteile auszubauen und den Rest zurückzugeben.
Ist aber auch nicht so einfach, da ich den verrotteten Haufen Restteile bereits in den Müll geschmissen habe.
Tatsache ist : Wenn die Uhr gestohlen ist kann ich NIEMALS Eigentümer werden.
Gruiss MIKE
wenn sie gestohlen wäre, dann würde eine anzeige/verlustmeldung des besitzers vorliegen,was nicht der fall ist :-)
Nur lässt sie sich nicht mehr einem Besitzer zuordnen.
andreas
im kfz bereich kann man nach gutachten abrechnen, dann bleibt das kfz im besitz des versicherten, ob das bei uhren auch so ist? aber selbst wenn es ein versicherungsfall war, wieso dann die meldung bei rolex? offensichtlich hatte die polizei die uhr bei rolex als gestohlen gemeldet?
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