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  1. #21
    ehemaliges mitglied
    Gast
    lol, stimmt und das find ich wiederum witzig:-))))))))))))

  2. #22
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Original von honi
    Ich finde es typisch , das Leute sich in Sachen, die Ihnen nicht gehören, deren Schaden sie nicht bezahlen müssen ,einmischen, auf Sachlichkeit pochen, eine ästhetische Ansicht als persönlichen Angriff werten und ihren Enkeln das schöne deutsche Wort "fällen" vorenthalten wollen.


    Ich habe meinen ersten Baum mit 3 Jahren gefällt und das war eine Fichte im Jahre 1972 am 24.12. im Wald meines Großvaters, falsch im Wald des Nachbars meines Großvaters, weil der die schöneren Bäume hatte. Ein grandioses Erlebnis - und es hat mit nicht leid getan.

    Biete Deinem Eigentümer doch eine Erklärung an, dass Du zu dem Schluß gekommen bist, dass die Bäume mit heutigem Zustand erhaltenswert sind, und Du für die "Wartung und Pfelge" derselbigen und evtl in der Zukunft entstehen Schäden finanziell haftest. Dazu schließt Du bitte ein Versicherung ab, und das Thema ist erledigt.
    Hallo

    Ich finde es gut, dass 98 % der Forumer sachlich bleiben und schlecht, dass einge wenige :stupid:dumme und unsachliche Sprüche abgeben. Damit ist das Thema für mich erledigt.

    Gruß Uhrenmaho
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  3. #23
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Original von honi
    Ich finde es typisch , das Leute sich in Sachen, die Ihnen nicht gehören, deren Schaden sie nicht bezahlen müssen ,einmischen, auf Sachlichkeit pochen, ...
    Da hast du leider Recht. Es gibt immer mehr Mieter die glauben Eigentümerrechte geltend machen zu müssen die sie gar nicht haben. Es ist unglaublich mit welchem Nonsens sich Vermieter, Hausverwalter, Sachverständige, Behörden, Gerichte, Anwälte wegen solcher Geschichten unnötig herumschlagen müssen.

    Aber jetzt zur Sache:

    "Mietverhältnis: vertragliches, entgeltliches, in den §§ 535-580a BGB geregeltes Schuldverhältnis (Mietverhältnis), kraft dessen der Vermieter verpflichtet ist, dem Mieter den Gebrauch einer Sache zu überlassen; ..."(Quelle: wissen.de)

    Der Tipp mit der Mietminderung ist nicht gerade eine Spitzenidee von deinem Bekannten. Wodurch ist denn der Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt?
    Bzw. wie groß waren die Bäumchen vor zehn oder zwanzig Jahren als du eingezogen bist ...? Dass man zwanzig Jahre lang einen Vorteil genossen hat bedeutet noch lange nicht dass man darauf auch zukünftig ein Recht hat.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  4. #24
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von paddy
    Original von honi
    Ich finde es typisch , das Leute sich in Sachen, die Ihnen nicht gehören, deren Schaden sie nicht bezahlen müssen ,einmischen, auf Sachlichkeit pochen, ...
    Da hast du leider Recht. Es gibt immer mehr Mieter die glauben Eigentümerrechte geltend machen zu müssen die sie gar nicht haben. Es ist unglaublich mit welchem Nonsens sich Vermieter, Hausverwalter, Sachverständige, Behörden, Gerichte, Anwälte wegen solcher Geschichten unnötig herumschlagen müssen.

    Aber jetzt zur Sache:

    "Mietverhältnis: vertragliches, entgeltliches, in den §§ 535-580a BGB geregeltes Schuldverhältnis (Mietverhältnis), kraft dessen der Vermieter verpflichtet ist, dem Mieter den Gebrauch einer Sache zu überlassen; ..."(Quelle: wissen.de)

    Der Tipp mit der Mietminderung ist nicht gerade eine Spitzenidee von deinem Bekannten. Wodurch ist denn der Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt?
    Bzw. wie groß waren die Bäumchen vor zehn oder zwanzig Jahren als du eingezogen bist ...? Dass man zwanzig Jahre lang einen Vorteil genossen hat bedeutet noch lange nicht dass man darauf auch zukünftig ein Recht hat.
    lol

    hoffentlich vermietest du nicht selbst oder hast zumindest ne RS-vers.

    ansonsten kanns mal teuer werden

  5. #25
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Original von paddy
    Original von honi
    Ich finde es typisch , das Leute sich in Sachen, die Ihnen nicht gehören, deren Schaden sie nicht bezahlen müssen ,einmischen, auf Sachlichkeit pochen, ...
    Da hast du leider Recht. Es gibt immer mehr Mieter die glauben Eigentümerrechte geltend machen zu müssen die sie gar nicht haben. Es ist unglaublich mit welchem Nonsens sich Vermieter, Hausverwalter, Sachverständige, Behörden, Gerichte, Anwälte wegen solcher Geschichten unnötig herumschlagen müssen.

    Aber jetzt zur Sache:

    "Mietverhältnis: vertragliches, entgeltliches, in den §§ 535-580a BGB geregeltes Schuldverhältnis (Mietverhältnis), kraft dessen der Vermieter verpflichtet ist, dem Mieter den Gebrauch einer Sache zu überlassen; ..."(Quelle: wissen.de)

    Der Tipp mit der Mietminderung ist nicht gerade eine Spitzenidee von deinem Bekannten. Wodurch ist denn der Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt?
    Bzw. wie groß waren die Bäumchen vor zehn oder zwanzig Jahren als du eingezogen bist ...? Dass man zwanzig Jahre lang einen Vorteil genossen hat bedeutet noch lange nicht dass man darauf auch zukünftig ein Recht hat.
    Hallo Paddy,

    wie immer, wenn einige Forumer nicht mehr weiter wissen, werden sie unsachlich und schweifen vom Thema ab. Ich empfehle diesen Leuten, die der Meinung sind, sie wären schlauer wie der Papst, meinen ersten!! Eintrag zu lesen. Ich weise in diesem Eintrag darauf hin, dass 2 Eigentümer sich nicht grün sind und einer dieser beiden die Fichten aus purem Egoismus fällen lassen will. Diese Fällung könnte für mich bedeuten, dass ein Haufen anderer Leute meinen Balkon einsehen können, was sie eventuell vorher nicht konnten. Als Mieter habe ich Pflichten, die ich immer einhalte, aber ich habe auch Rechte, die ich den Regel entsprechend dann auch durchsetze.

    Gruß Uhrenmaho
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  6. #26
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Weihnachtsbaumdiebstahl verjährt? Da geht er hin, der Rechtsstaat
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  7. #27
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Original von RufusMücke... lol
    hoffentlich vermietest du nicht selbst oder hast zumindest ne RS-vers
    ansonsten kanns teuer werden....
    Das glaube ich nicht, aber ich will mal versuchen trotzdem sachlich zu bleiben:

    Wenn die Eigentümergemeinschaft den Baum fällen lässt entsteht kein Mangel an der Mietsache (welcher Voraussetzung für eine Mietminderung wäre), sondern eine sogenannte Umweltveränderung. Den Anwalt möchte ich sehen der in dem Fall eine Mietminderung durchsetzt.


    Original von uhrenmaho... aber ich habe auch Rechte, die ich den Regel entsprechend dann auch durchsetze....
    Eben uhrenmaho, und zum Thema "lesen":
    Original von paddy
    ... Dass man zwanzig Jahre lang einen Vorteil genossen hat bedeutet noch lange nicht dass man darauf auch zukünftig ein Recht hat.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  8. #28
    PREMIUM MEMBER Avatar von joo
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    Um noch mal ein wenig Öl ins Feuer zu giessen:

    Der Baum ist Teil des Gemeinschaftseigentums und von daher hat dieser überhaupt nichts mit dem Sondereigentum zu tun, welches der Vermieter dem Mieter gemäß Vertrag zur Nutzung übergibt.

    Allenfalls kann der Mieter die sagen-wir-mal Außenanlagen mitnutzen, eventuell gibt es gar ein Sondernutzungsrecht für das Grüne vor der Terassentür.

    Was natürlich sein könnte: Im Mietvertrag ist das Vorhandensein eines Sichtschutzes durch den Vermieter definiert, was dann wiederum ein Thema nach dem Fällen werden würde. (ich glaub's bloß nicht)
    .
    Gruß joo
    .


  9. #29
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von paddy
    Original von RufusMücke... lol
    hoffentlich vermietest du nicht selbst oder hast zumindest ne RS-vers
    ansonsten kanns teuer werden....
    Das glaube ich nicht, aber ich will mal versuchen trotzdem sachlich zu bleiben:

    Wenn die Eigentümergemeinschaft den Baum fällen lässt entsteht kein Mangel an der Mietsache (welcher Voraussetzung für eine Mietminderung wäre), sondern eine sogenannte Umweltveränderung. Den Anwalt möchte ich sehen der in dem Fall eine Mietminderung durchsetzt.
    ein fehlender sichtschutz der u.u. zur unbenutzbarkeit des balkons führt ist natürlich kein mietmangel. auch nicht dann, wenn bei einzug der balkon uneinsichtig war und die bäume aus jux und tollerei abgeholzt werden.

    ich nehme alles zurück, halte mich hier raus.
    eine erkenntniss, die ich schon öfter hatte und leider immer wieder vergesse.

    tut mir leid, wenn ich hier was falsches geschrieben habe.

    ein letzter satz: ich kann den threadersteller voll und ganz verstehen.

    und damits klar ist, ich bin KEIN mieter, mir gehört meine hütte.

  10. #30
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Hallo all,

    so lange es legal ist darf wohl jeder mit seinem Eigentum machen was er will. Man könnte ja wenn man unbedingt will die Bäume kaufen, dann kann man auch bestimmen. Sollte einem die Wohnqualität ohne Bäume nicht gefallen besteht doch sicher die Möglichkeit entsprechend der rechtlichen Möglichkeiten die Miete zu kürzen oder eine andere Wohnung zu suchen oder?

    Gruß

    Uwe

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