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  1. #1
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Hilfe Juristen/Tannen fällen

    Hallo Forumer,

    habe ein Problem, welches ich hier einmal für die Spezialisten erörtern möchte:
    In unserem Garagenhof stehen seit weit über 20 Jahren zwei Tannnen, die jetzt vielleicht gut 10 m hoch sind. Wir sind ein 12 Familien Haus, wovon 2 Eigentümer sind und der Rest Mieter.
    Diese 2 Eigentümer sind sich nicht grün. Der eine versucht dem anderen immer eins auszuwischen, was meistens nicht klappt. Damit steigt die Wut des Auswischers ständig, und die neue Idee ist, diese 2 herrlichen Tannen fällen zu lassen, zuerst mit der Gegründung, sie wären krank.
    Diese Begründung hat sich als falsch erwiesen. Jetzt kommt dieser Eigentümer mit der Begründung, bei Sturm würden diese Tannen umfallen. Diese wurde dann wiederum verworfen, da eine Gebäudeversicherung besteht und diese Schäden durch Sturm komplett abdeckt.
    Am Donnerstag haben 2 Leute (einer von der Hausverwaltung und ein Bäumefällerunternehmen die Bäume besichtigt und festgestellt, dass die Bäume nicht!! krank sind. Jetzt kommt man aber mit der Begründung, die Wurzeln der Bäume würden die Garagen und einen mittig liegenden Kanal auf dem Hof beschädigen. Dazu stelle ich fest, dass äußerlich keinerlei Anzeichen für Beschädigungen durch Wurzel bestehen. Wir haben das Gefühl, dass die Tannen ohne "wenn" und "aber" gefällt werden sollen, um den einen Eigentümer seinen Willen zu lassen. Dieser hat auch einen negativen Einfluss auf einen großen Teil der restlichen Eigentümer, so das wir auf deren Hilfe auch nicht hoffen können. Erschwerend kommt hinzu, dass man ab 01.01.2007 für das Fällen von Tannen keine Genehmigung der Stadt mehr braucht. Was sollen wir tun und welche Möglichkeiten haben wir noch?
    Erwarte gerne rege und vernünftige Antworten und grüße alle Mitglieder

    Uhrenmaho
    [/IMG]
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  2. #2
    Yacht-Master
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    Du bist der zweite Eigentümer ?

  3. #3
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Original von honi
    Du bist der zweite Eigentümer ?
    NEIN, Mieter
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  4. #4
    Yacht-Master
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    Steht in der Teilungserklärung, dass die Mieter das entscheiden dürfen? ich glaube nicht. Dann kannst Du nur "beratend" tätig werden. Entscheiden "dürfen" dann die dort genannten. (Laienmeinung )

  5. #5
    Wilde Amazone Avatar von karlhesselbach
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    Fällen lassen.
    Tannen wurzeln flach.
    Mit steigendem Alter der Tanne wächst die Gefährdung
    der Entwurzelung mit anschließendem Schaden am Gebäude.

    Weg damit, und zwei Laubbäume aufstellen.
    Die haben halt nur den Nachteil, das im Herbst die Blätter fallen.

    Aber auf Teufel komm raus alte Bäume und Tannen zu erhalten,
    gab immer wieder Schäden bei Unwettern.
    Besonders blöd wäre ein Personenschaden

    Hier werden auch gerade viel Tannen dieses Alters beseitigt.
    Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
    Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören

    Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler

  6. #6
    Yacht-Master
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    Und "schön" finde ich die Koniferen auch nicht Bist Du sicher mit den 10m ?

  7. #7
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Unter Tannen wächst nix. Apfelbäume wären netter.

    Aber wenns dich wirklich stört, wende dich ans Landratsamt, bzw. an das für euch zuständige Äquivalent die sind immer extrem pingelig, wenn jemand einen gesunden Baum fällen will. Beamte profilieren sich gern mit entsprechenden Naturschutzmaßnahmen, weils nix kostet und Bäume gut sind.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  8. #8
    Andreas
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    RE: Hilfe Juristen/Tannen fällen

    Wäre zu klären wie die Eigentümer Verhältnisse dieser Eigentümergemeinschaft wäre bei 12 Wohneinheiten....

    Gehört den 2-en alles.....dann können sie dies unter sich ausmachen....

    Ansonsten benötigen sie über eine Eigentümerversammlung eine Mehrheit, denn die Kosten müssten alle Eigentümer tragen....

    Mal abgesehen davon, das 2 sich streiten......diese Tannen richten in Zukunft, wenn sie es noch nicht haben schaden an......wäre noch zu klären anhand der Gemeindesatzung, ob nach dem Fällen, Ersatzbepflanzung fällig wäre.....

    Gruß Andreas

  9. #9
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Original von honi
    Und "schön" finde ich die Koniferen auch nicht Bist Du sicher mit den 10m ?
    Hallo Hannes,

    es können auch 15 m sein. Und ob Du diese schön findest oder nicht, ist mir egal. Es geht sich hier um Sichtschutz und darum, was ich meinen Enkelkindern erkläre,wenn sie fragen, wo alle Bäume geblieben sind (bin nicht grün angehaucht).
    Also bitte sachlich bleiben und vernünftig antworten.

    Gruß Uhrenmaho
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  10. #10
    Aber die Tips hier waren doch schon ganz gut. Schön sind die Tannen wirklich nicht und wenn Thomas sagt, dass die Wurzeln früher oder später Schaden anrichten, dann würde ich die Bäume auch fällen lassen und was schöneres Pflanzen. Darüber kann man sich sicher einigen...
    Viele Grüße, Manuel

  11. #11
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    Ansonsten: Lach' doch drüber.

  12. #12
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    als mieter wirst da nicht viel machen können, außer versuchen einfluß auf deinen whg.eigentümer und dieser dann auf andere zu nehmen

    da die tannen auf gemeinschaftseigentum stehen werden die eigentümer das in der eigentümerversammlung nach dem WEG entscheiden können.

    schade, dass die baumschutzverordnung wohl aufgehoben wird, wenn ich dich richtig verstanden habe.

  13. #13
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Original von RufusMücke
    als mieter wirst da nicht viel machen können, außer versuchen einfluß auf deinen whg.eigentümer und dieser dann auf andere zu nehmen

    da die tannen auf gemeinschaftseigentum stehen werden die eigentümer das in der eigentümerversammlung nach dem WEG entscheiden können.

    schade, dass die baumschutzverordnung wohl aufgehoben wird, wenn ich dich richtig verstanden habe.
    Hallo Stephan,

    ich sehe die Lage genau wie Du. Die Baumschutzverordnung wird tatsächlich ab 01.01.07 aufgehoben, wenigstens in unserer Stadt.
    Die einzige Möglichkeit, die mir auf Rat eines Freundes noch bleibt ist die, wenn die Wohnqualität gemindert ist/wird, sollte man überlegen, ob man in irgendeiner Form die Miete mindert. Wenn die Tannen nämlich weg sind, werden die dahinter liegenden Bewohnes eines Hochhauses!!! uns auf den Balkon schauen können. Genau verhält es sich mit dem linken, unmittelbaren neben uns liegenden Häuserblock, der dann auch einen super Ausblick auf unseren Balkon hat.

    Gruß Uhrenmaho
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  14. #14
    GMT-Master
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    Zunächst handelt es sich bei den beiden Bäumen mit ziemlicher Sicherheit nicht um Tannen (Abies). Trotz der schlechten Bilder vermute ich Fichten (Picea). Diese sind in der Tat im Gegensatz zu Tannen Flachwurzler. Eine besondere Sturmwurfgefährdung lässt sich aber daraus nicht herleiten, denn die betreffenden Bäume sind im Freistand erwachsen und haben eine tief angesetzte Beastung, die den Schwerpunkt nach unten verlagert und zum Windangriffspunkt nur eine geringe Hebelwirkung entwickelt. Die Wurzeln der Fichte verlaufen flach unter dem Boden, in die Tiefe reichende Schäden sind nicht zu erwarten. Gefährdet wäre die Standsicherheit noch am ehesten durch irgendwann eintretende Wurzelfäule ( Rotfäule, Fomes annosus ), der Stamm könnte dann bei Sturmbelastung in ungefähr1- 2m Höhe brechen. Solche Gefährdung kann aber rechtzeitig durch Beklopfen des unteren Stammteiles ( klingt dann hohl ) erkannt werden, der betreffende Bereich zeigt auch im fortgeschrittenen Stadium eine Aufbauchung.
    Sofern die Fällung nicht durch eine kommunale Baumsatzung verhindert werden kann, sollte man versuchen landespflegerische Argumente, wie positve kleinklimatische Wirkungen der Bäume, ihre besondere aviofaunistische Bedeutung etc., bei den zuständigen kommunalen Behörden ins Feld zu führen. Wichtigstes Argument für die Eigentümer wird aber das Geld sein: Fällung und Entsorgung dieser Bäume dürfte bei den beengten Verhältnissen nicht billig werden. Diese Kosten dürfen nach der Rechtsprechung nicht auf die Mieter umgelegt werden.

    Wer sich wundert, warum ich mich bemüssigt fühle, zu diesem Thema zu posten: ich bin Förster und als solcher Anwalt der Bäume.
    Gruss Gerd

    SUPERLATIVE SCHWEINETÖTER
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    ROLEX laetificat cor hominum gsb

  15. #15
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    Original von Uhrenbär Diese Kosten dürfen nach der Rechtsprechung nicht auf die Mieter umgelegt werden.
    warum nicht???

  16. #16
    Yacht-Master
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    Original von uhrenmaho
    Original von honi
    Und "schön" finde ich die Koniferen auch nicht Bist Du sicher mit den 10m ?
    Hallo Hannes,

    es können auch 15 m sein. Und ob Du diese schön findest oder nicht, ist mir egal. Es geht sich hier um Sichtschutz und darum, was ich meinen Enkelkindern erkläre,wenn sie fragen, wo alle Bäume geblieben sind (bin nicht grün angehaucht).
    Also bitte sachlich bleiben und vernünftig antworten.

    Gruß Uhrenmaho

    Ich kann mir nur jetzt vorstellen, wie sachlich Du mit "Deinen" 10 M Bäumchen gegenüber den Eigentümern argumentiert hast. Und sag Deinen Enkeln einfach, dass die Dinger G E F Ä L L T wurden und dass es ihnen nicht wehgetan hat :stupid:

  17. #17
    ehemaliges mitglied
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    ich finde es auch um jeden baum schade der gefällt wird, egal ob 10, 15 oder 5m.

    und ich wähle nicht grün:-))))))))))

  18. #18
    Yacht-Master
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    Ich finde es typisch , das Leute sich in Sachen, die Ihnen nicht gehören, deren Schaden sie nicht bezahlen müssen ,einmischen, auf Sachlichkeit pochen, eine ästhetische Ansicht als persönlichen Angriff werten und ihren Enkeln das schöne deutsche Wort "fällen" vorenthalten wollen.


    Ich habe meinen ersten Baum mit 3 Jahren gefällt und das war eine Fichte im Jahre 1972 am 24.12. im Wald meines Großvaters, falsch im Wald des Nachbars meines Großvaters, weil der die schöneren Bäume hatte. Ein grandioses Erlebnis - und es hat mit nicht leid getan.

    Biete Deinem Eigentümer doch eine Erklärung an, dass Du zu dem Schluß gekommen bist, dass die Bäume mit heutigem Zustand erhaltenswert sind, und Du für die "Wartung und Pfelge" derselbigen und evtl in der Zukunft entstehen Schäden finanziell haftest. Dazu schließt Du bitte ein Versicherung ab, und das Thema ist erledigt.

  19. #19
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    du hast manchmal schon seltsame ansichten

    aber jeder wie er meint

    weihnachtsbäume zu klauen finde ich übrigens weniger witzig

  20. #20
    Yacht-Master
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    Verjährt
    Dafür kannte ich als Dreijähriger das Wort "Grenzstein" schon!

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