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  1. #1
    Sea-Dweller
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    Uhrenverkäufe und das Finanzamt

    Freunde,

    aus aktuellem Anlass interessieren mich Eure Erfahrungen und Meinungen zu diesem Thema!

    Ich bin dann später gern bereit meine fiskalische Rechtsauffassung dazu hier zu posten.

    Gruss

    Prüfer
    Nur die Zeit ist unbestechlich (Helmut Sinn)

  2. #2
    Habe nicht den Eindruck, dass die überhaupt irgendwas interessiert, sonst gäb's die Bucht nicht.
    Nutze den Tag: Geh' zum Konzi

  3. #3
    ehemaliges mitglied
    Gast

    RE: Uhrenverkäufe und das Finanzamt

    Verkaufe nur mit Verlust

  4. #4
    E X P L O R E R Avatar von Passion
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    Prüfer, Du meinst, man könnte die Verluste mit den vorhandenen Gewinnen verrechnen.

    Oder welchen bezug zum Finanzamt kannst Du herstellen?
    Michael

    "If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)

  5. #5
    Double-Red Avatar von Mücke
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    Einigen Forumsmitgliedern könnte die Einstufung als gewerbliche Händler und damit die Steuerpflicht "drohen"...

    Spielst Du hierauf an, Prüfer?
    ... und Tschüss!

    Mücke
    Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland


  6. #6
    Submariner Avatar von vwbusmike
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    Hallo
    Also meine Erfahrungen sind sehr schlecht. Ich hatte im letzten Jahr eine Steuerprüfung und weil mein alter Steuerberater Fehler gemacht hatte wurden auch die Privatkonten einer Prüfung unterziogen. Dabei sind die Herren auch auf die Uhrengeschäfte besonders auch in der Bucht gestossen .Zunächst wollte man alle Erlöse dem Gewinn zuschlagen .Erst nach massivem Protest wurde auch der Einkauf der Uhren berücksichtigt. Ich musste jedoch eine komplette Buchführung der Uhren An und Verkäufe einreichen.Man hatte am Anfang 7 Vorgänge gefunden und sofort angenommen das es gewerblich sei.Im Verlauf der weiteren Prüfung musste ich dann noch erheblich mehr Vorgänge offenbaren. Der Hinweis auf Sammeltätigkeit wurde nicht berücksichtigt. Ich habe erhebliche Zahlungen leisten müssen und muss auch für die Folgejahre mit Problemen rechnen.
    Auf diese Weise hat sich ein Teil meiner Altersrücklagen (in Uhren ) in Luft aufgelöst.

    MIKE

  7. #7
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    ...

    und das könnte sich bei vielen hier passieren ....

    deshalb verkaufen Einige auch nur bei pers. Übergabe und Bargeld ...

    Gell, Forumskonzis ...
    Ich bin immer für Sie da
    Markus

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl

  8. #8

    RE: Uhrenverkäufe und das Finanzamt

    Original von R.H.
    Verkaufe nur mit Verlust
    Ich auch
    - Man lebt nur einmal -

    Alex Georg von Tudormaniac


  9. #9
    Gesperrter User
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    In der Tat gibt es 2 Ansatzpunkte:

    1.) Es könnte eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen...

    2.) Auch in der "Privatssphäre" könnte ein Spekulationsgeschäft vorliegen....

  10. #10
    Submariner Avatar von vwbusmike
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    Noch ein Nachtrag.

    Der Prüfer des Finanzamts hatte kein Problem von Ebay einen

    Kontoauszug aller Vorgänge zu bekommen.

    MIKE

  11. #11
    Also, um dem ganzen einen rechtlichen Rahmen zu geben:

    Man lese einmal den § 22 Nr. 2 und 23 Abs. 1 EStG sowie ergäzend R 169 EStR.

    Einschlägig sind sog. "private Veräußerungsgeschäfte". Wird bei der Veräußerung eines (anderen) Wirtschaftsguts (hier: Uhr) ein Gewinn erzielt und liegen zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr, so ist der GEWINN steuerpflichtig (egal ob der Verkäufer gewerblich tätig ist oder nicht, das hat allenfalls Auswirkungen auf die Einkunftsart oder die Gewerbesteuer).

    Motive für Kauf und Verkauf spielen übrigens keine Rolle, genauso wenig das Halbeinkünfteverfahren (den Begriff vergessen wir hier besser wieder).

    Im Zweifel gilt also: Zu Risiken und Nebenwirkungen beim Uhrenverkauf fragen Sie Ihren Steuerberater.

    Grüße, Oliver.

  12. #12
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    Original von Oliver E.
    Also, um dem ganzen einen rechtlichen Rahmen zu geben:

    Man lese einmal den § 22 Nr. 2 und 23 Abs. 1 EStG sowie ergäzend R 169 EStR.

    Einschlägig sind sog. "private Veräußerungsgeschäfte". Wird bei der Veräußerung eines (anderen) Wirtschaftsguts (hier: Uhr) ein Gewinn erzielt und liegen zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr, so ist der GEWINN steuerpflichtig (egal ob der Verkäufer gewerblich tätig ist oder nicht, das hat allenfalls Auswirkungen auf die Einkunftsart oder die Gewerbesteuer).

    Motive für Kauf und Verkauf spielen übrigens keine Rolle, genauso wenig das Halbeinkünfteverfahren (den Begriff vergessen wir hier besser wieder).

    Im Zweifel gilt also: Zu Risiken und Nebenwirkungen beim Uhrenverkauf fragen Sie Ihren Steuerberater.

    Grüße, Oliver.
    Willkommen Oliver
    und der erste Post schon so informativ
    Ich bin immer für Sie da
    Markus

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl

  13. #13
    DoT 2020 Hell Driver 2021 Avatar von GeorgB
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    Hi Oliver,
    toller Einstieg!
    Willkommen im Forum. Wenn wir Dir einen Stein in den Garten werfen können - nur zu ...
    Servus
    Georg

  14. #14
    GMT-Master
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    interessant, dass mal jemand das Thema aufgreift
    Gruss Alex
    ----------------------------------------------------------------------------------------

    ICH WEISS ICH HÄTTE NICHT UND SOLLTE DOCH
    ICH MÜSSTE ENDLICH
    ÜBERHAUPT ICH WÜRDE SCHON NOCH
    UND ICH WERDE AUCH
    (sabine techel)

  15. #15
    Maga und GeorgB
    Vielen Dank fürs Willkommen. Ich lese ja schon länger mit und dachte, auch mal produktiv was beitragen zu können.

    Besitze übrigens seit November 2005 eine Air-King 14000M mit schwarzem Blatt, meine einzige Rolex.

    Grüße, Oliver.

  16. #16
    Double-Red Avatar von Mücke
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    Danke für die Infos und willkommen "Oliver EStG"!

    Viel Spaß im Forum.
    ... und Tschüss!

    Mücke
    Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland


  17. #17
    Gesperrter User
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    Bitte jetzt nicht in Panik verfallen:

    Die Bundesregierung plant die Einführung einer 20 %igen Steuer für private Veräußerungsgeschäfte bei Wegfall der bisherigen Spekulationsfristen.

  18. #18
    Freccione Avatar von Richie
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    Genau zu dem Thema habe ich gerade einen Bericht gesehen.
    Speziell in Schleswig-Holstein will das Finanzamt auf private ebay-Anbieter Jagd machen, die eigentlich gewerblich verkaufen.

    Die haben extra Arbeitsstellen dafür geschaffen.
    Richie

  19. #19
    PREMIUM MEMBER Avatar von DeeperBlue
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    Die Bucht ist für private Verkäufer im Hinblick auf eine Einstufung als gewerbliche Tätigkeit mittlerweile riskant geworden. In meinem Umfeld gab es bereits einen solchen Fall, dabei ging es um weniger als 20 Verkaufsvorgänge (keine Uhren).
    Grüsse, Frank

  20. #20
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    ist doch auch recht so - wer in diesem Staate Geld verdient, soll doch auch was dafür bezahlen ....

    ALG II empfangen und Waren in der Bucht verticken (den ganzen Tage im Bademantel) - solche Typen gibts wirklich
    Ich bin immer für Sie da
    Markus

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