Original von SL_55
Meine Rechtsauffassung ist eindeutig:
Wenn ich gewerblich tätig bin (sprich mit der Absicht agiere Gewinne zu erwirtschaften) und evtl sogar Gewinne verzeichne dann habe ich diese zu versteuern. Punkt
Wenn ich gelegentlich eine Uhr aus meinem Privatbesitz verkaufe und einem Freund damit einen Gefallen tuen kann, mir sogar noch (teilweise) die Kosten des Versendens oder des Verbringens an die Backe klebe - sprich also ein Minus zu meinem EK zu verzeichnen habe - dann ist da nichts zu versteuern..
Wer gibt schon eine Uhr ab um Gewinn zu erzielen ..........![]()
DU NICHT...;-)
Ergebnis 41 bis 60 von 94
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11.05.2006, 14:04 #41
Ich habe jetzt gerade keine Zeit,
werde aber heute abend eine längere Abhandlung zu diesem
Thema einstellen.
Ich kann nur sagen: Aufzeichnungspflicht !!
Das ist das A und O.
Mehr heute abendSie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören
Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler
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11.05.2006, 14:18 #42ehemaliges mitgliedGast
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11.05.2006, 14:27 #43Original von Donluigi
Die paar Mücken sind in der Tat nicht besonders spannend - ich bin froh, daß ich davon nicht leben muß. Jenseits von Soll und Haben steht schließlich auch die Tatsache, daß das Geschäft eher zäh und mühselig ist und relativ hohe Investitionen erfordert.... und Tschüss!
Mücke
Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland
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11.05.2006, 14:37 #44ehemaliges mitgliedGast
interessantes thema...
einen bekannten von mir haben sie gerade bei seinem ebay verkäufen erwischt....ebay hat den ermittlungsbehörden excel tabellen gegeben, da is alles ersichtlich, egal ob privatverkauf oder nicht öffentliche bewertungen....natürlich auch alle 2. und 3. etc. accounts...sogar die namen der käufer mit telefon, anschrift...halt alles was ebay hat
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11.05.2006, 14:45 #45
Das deckt sich exakt mit dem Fall, den ich beschrieben hatte ...
Grüsse, Frank
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11.05.2006, 14:45 #46
- Registriert seit
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- 268
Original von karlhesselbach
Ich habe jetzt gerade keine Zeit,
werde aber heute abend eine längere Abhandlung zu diesem
Thema einstellen.
Ich kann nur sagen: Aufzeichnungspflicht !!
Das ist das A und O.
Mehr heute abend
Sehe ich auch so... A O macht froh...mfg
Michi
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11.05.2006, 14:48 #47ehemaliges mitgliedGastOriginal von DeeperBlue
Das deckt sich exakt mit dem Fall, den ich beschrieben hatte ...
mein bekannter hat sachen verkauft, die illegal waren. eBay hat den ermittlungsberhörden ALLE auktionen zur verfügung gestellt, d.h. dazu beigetragen, dass nicht nur wegen der illegalen sachen (zu recht) ermittelt wurde, sondern auch wegen der zahlreichen anderen verkauften sachen wegen "sozialleistungsbetrug" (eigentlich auch zu recht).
EDIT: ging um verkäufe im höheren 5 stelligem bereich und natürlich haben die jetzt auch die käufer am wickel, was die illegalen sachen anbelangt
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11.05.2006, 14:51 #48Original von DeeperBlue
Die Bucht ist für private Verkäufer im Hinblick auf eine Einstufung als gewerbliche Tätigkeit mittlerweile riskant geworden. In meinem Umfeld gab es bereits einen solchen Fall, dabei ging es um weniger als 20 Verkaufsvorgänge (keine Uhren).
und...
knapp 20 brandbeue Laptops verkauft...und 60 im Angebot....
Mich überraschen "private" Verkäufer immer wieder, die 20 und mehr brandneue gleichartige Artikel anbieten....
mach den Fall doch mal konkret!Martin
still time to change the road you're on
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11.05.2006, 15:00 #49
Was´n hier los?
Ulrich: 100% agree
Ich glaube, hier haben einige eine stark getrübte bzw eingeschränkte Wahrnemung!Servus
Georg
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11.05.2006, 15:12 #50
Dazu nur soviel: Ein Computerfreak, der sich als Hobby öfters mal neue Komponenten gönnt - so wie andere Menschen Uhren
. Mal ´ne neue Grafikkarte hier, mal ein neues TFT-Display dort ... die alten Teile hat er dann in der Bucht verkauft.
Grüsse, Frank
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11.05.2006, 15:12 #51
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- 45
Da hier die Begriffe private und gewerbliche Tätigkeiten immer wieder fallen, hier noch die Definition gewerblicher Tätigkeit gem. EStG, § 15 Abs. 2. Gewerbliche Tätigkeit umfasst folgendes:
- Selbständigkeit (Handeln auf eigene Rechnung und Gefahr),
- Nachhaltigkeit (nicht nur einmal, bei 20 Verkäufen dürfte das gegeben sein)
- Gewinnerzielungsabsicht (Beweislast, dass dies nicht vorlag, liegt beim Steuerpflichtigen)
- Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (Hervortreten nach außen) sowie
- keine Land-/Forstwirtschaft und
- keine selbständige Arbeit (freie Berufe, s. § 18 EStG).
Wenn die Bedinungen erfüllt sind, dann fallen die Einkünfte unter § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), nicht unter §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 EStG). D.h.: Anwendung anderer Paragraphen im EStG und zusätzlich Gewerbesteuerpflicht.
Aber: Auch bei privaten Veräußerungsgeschäften fallen Steuern an, wenn die Bedingungen erfüllt sind, die ich zuvor gepostet habe.
Ich hoffe, das das weiterhilft. Aber Mawal hat schon recht: wo kein Kläger, da kein Richter.
Grüße, Oliver.
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11.05.2006, 15:15 #52
Oliver, sehr informativer Beitrag ... THX !
Grüsse, Frank
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11.05.2006, 15:22 #53
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- 20.07.2005
- Beiträge
- 45
P.S.: Keine Sorge, arbeite nicht beim Finanzamt ;-)
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11.05.2006, 15:29 #54AndreasGastOriginal von Oliver E.
P.S.: Keine Sorge, arbeite nicht beim Finanzamt ;-)
LOL, wäre doch keine Schande....ist doch sehr informativ und für jeden was dabei, ich denke jeder der das Recht kennt und versucht mit Recht Unrecht zu tun, der soll sich nicht wundern, wenn es mal knallt...Versuch macht klug und ist meist teuer erworbenes Wissen.
Gruß Andreas
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11.05.2006, 22:09 #55
Dann wollen wir mal :
Im Herbst letzten Jahres kam ein Einschreibebrief vom Finanzamt.
Darin wurde mir vorgeworfen, Einkünfte nicht versteuert zu haben.
Beweis: meine Einkommenssteuererklärungen der letzten 4 Jahre.
Es ging um E-Bay Verkäufe in beträchtlicher 5- stelliger Höhe.
Ich habe meinen Keller über 4 Jahre leerverkauft. Ich sammle alte
Rennradteile. Dummerweise habe ich auch noch ein Fahrradgeschäft.
Das ist später noch von immenser Wichtigkeit.
Eigentlich habe ich nur darauf gewartet. Ich dachte ja, ich wäre vorbereitet.
Also habe ich beim Finanzamt angerufen, und den zuständigen Sachbearbeiter
Gefragt, ob ich mal vorbeikommen darf, um die Situation einfach aufzuklären.
Ich dachte ja immer noch, es stimmt alles.
Folgende Information zwischendurch: ich habe die meißten Verkäufe monatlich abgerechnet,
über eine Sammelkundennummer, und bei mir in den Geschäftsbüchern verbucht.
Eine gewisse Anzahl Verkäufe, das was ich mir als 16 – 17.jähriger Bub von meinem Taschengeld
Gekauft habe, das habe ich nicht abgerechnet. Die Sachen waren zum Zeitpunkt des
Verkaufs über 25 Jahre alt. Blöderweise waren seltene Sachen dabei, so wurde ein damaliger
12 Marks Artikel auf einmal für über 700.00 USD verkauft.
Da kam also auf der Seite meiner, wie ich dachte privat verkauften Sachen einiges zusammen.
E-Bay gibt alle Daten problemlos weiter. Allerdings vollkommen unaufgeschlüsselt.
Ich bekam eine Liste der über den fraglichen Account aufgelaufenen Verkaufssumme.
In einem netten Gespräch mit der Steuerfahndung, in dem wir versuchten die Differenzen
Zwischen tatsächlich versteuerter Summe und der E-Bay Meldung haben wir dann festgestellt, das Auktionen die nicht bezahlt wurden, trotzdem in der Aufstellung aufgeführt waren.
Und hier greift nun die Aufzeichnungspflicht: Ich konnte zum Glück alles einigermaßen
Aufschlüsseln. Damit wurde dann festgestellt, das ein Großteil bereits sauber versteuert war.
Und die sogenannten Privatverkäufe habe ich dann halt ins Geschäft genommen.
Ein Sammelgebiet welches die selben Gegenstände aufweist wie einer der Haupterwerbszweige ist gesetzlich gesehen leider keine Privatsache mehr.
Die Sache wurde dann eingestellt. Es war vollkommen klar ersichtlich, das hier keine vorsätzliche Steuerverkürzung vorlag, sondern eine Unwissenheit.
Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer geringen Geldbuße eingestellt.
Zwei Sachen wurmen mich in dieser Angelegenheit: es wurde ein aktenkundiges Verfahren gegen mich geführt. Sowas ist blöd.
Ich habe Geld, welches ich zur Anschaffung eines bestimmten Rades geplant hatte nun zur Firmenmasse zugeführt. Somit wäre der Kauf eines solchen Rades nun Firmeneigentum.
Ich kann hier nur jedem raten, der viele Uhren an-und wieder verkauft:
zeichnet alles auf. Es gibt zwar die Regelung über Aufbau und Werterweiterung von Sammlungen. Allerdings ist es sehr schwerig alle
Kriterien zu erfüllen.Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören
Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler
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11.05.2006, 22:23 #56
sehr interessant, zum Glück will meine Uhr keiner...
Viele Grüße, Manuel
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11.05.2006, 22:49 #57ehemaliges mitgliedGast
Interessante Beiträge, ich habe fast alle meine Geschäfte irgendwo immer versteuert, also brauche zum Glück von welchen Finanzamt dann auch nichts zu fürchten.
Gr,
István
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11.05.2006, 22:56 #58
Ich denke, wer mal eine oder auch eine zweite oder dritte Uhr privat verkauft und vielleicht ein paar Dutzend Euro Gewinn macht, braucht sich hier nicht zu fürchten. Wer dagegen wiederholt und nicht für den Eigengebraucht Uhren kauft und nach ein paar Tagen oder Wochen wieder verkauft, dem MUSS man Gewinnstreben unterstellen. Nur so zum Spaß immer wieder Uhren verkaufen - naja, wer's glaubt.
Also ist dieser Thread allenfalls für diejenigen interessant, die selber ganz gut wissen, was Sache ist.77 Grüße!
Gerhard
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12.05.2006, 08:04 #59Original von siebensieben
......Nur so zum Spaß immer wieder Uhren verkaufen - naja, wer's glaubt......Gruß
Thorben
"Stuff is difficult....."
"Rule 34"
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12.05.2006, 08:13 #60
Mein Gott, das ist doch in D alles perfekt geregelt, egal ob man nun Uhren, Schmuck, Autos , Antiquitäten, Bilder, Grundstücke, Schiffe, etc kauft und verkauft. Es ist halt nicht mehr so, dass man auf dem Schulhof ist und Sammel-Bildchen tauscht.
.Servus
Georg
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