Klar ist alles geregelt.
Das einzige blöde ist nur: um Regeln zur Besteuerung richtig
zu deuten, muß man manchmal ganz schön um die Ecke denken.
Stefan, wie die auf meinen Account aufmerksam wurden?
Entweder es gibt tatsächlich Prüfungen, oder aber es war so:
Und noch mieser wie Kinderschänder sind die Denunzianten.
Ich muß wohl Opfer eines solchen Privatpolizisten geworden sein.
Die Ermittlungen haben bestimmt Geld gekostet. Und dann kam
eigentlich nichts dabei heraus.
Bis auf das ich Sachen, die ich 25 Jahre in meinem Eigentum hatte,
plötzlich einem Geschäftszweig zuordnen mußte , welches erst 5 Jahre nach Kauf der betreffenden Sachen gegründet wurde.
Steuerlich richtig ist es also, wenn man sich 1977 bis 1979 Waren gekauft hat. Diese benutzt hat.
1981 wurde dann ein Geschäft mit Waren aus diesem Gebiet eröffnet.
2004 verkaufe ich mein Eigentum, welches ich 77 bis 79 gekauft habe.
Und versteuere es dann als Geschäftseigentum?
Na, mal ernsthaft, hier muß schon sehr um die Ecke gedacht werden, oder?
Ergebnis 61 bis 80 von 94
-
12.05.2006, 08:27 #61ehemaliges mitgliedGastOriginal von karlhesselbach
Dann wollen wir mal :
Im Herbst letzten Jahres kam ein Einschreibebrief vom Finanzamt.
Darin wurde mir vorgeworfen, Einkünfte nicht versteuert zu haben.
Beweis: meine Einkommenssteuererklärungen der letzten 4 Jahre.
Es ging um E-Bay Verkäufe in beträchtlicher 5- stelliger Höhe.
Ich habe meinen Keller über 4 Jahre leerverkauft. Ich sammle alte
Rennradteile. Dummerweise habe ich auch noch ein Fahrradgeschäft.
Das ist später noch von immenser Wichtigkeit.
Eigentlich habe ich nur darauf gewartet. Ich dachte ja, ich wäre vorbereitet.
Also habe ich beim Finanzamt angerufen, und den zuständigen Sachbearbeiter
Gefragt, ob ich mal vorbeikommen darf, um die Situation einfach aufzuklären.
Ich dachte ja immer noch, es stimmt alles.
Folgende Information zwischendurch: ich habe die meißten Verkäufe monatlich abgerechnet,
über eine Sammelkundennummer, und bei mir in den Geschäftsbüchern verbucht.
Eine gewisse Anzahl Verkäufe, das was ich mir als 16 – 17.jähriger Bub von meinem Taschengeld
Gekauft habe, das habe ich nicht abgerechnet. Die Sachen waren zum Zeitpunkt des
Verkaufs über 25 Jahre alt. Blöderweise waren seltene Sachen dabei, so wurde ein damaliger
12 Marks Artikel auf einmal für über 700.00 USD verkauft.
Da kam also auf der Seite meiner, wie ich dachte privat verkauften Sachen einiges zusammen.
E-Bay gibt alle Daten problemlos weiter. Allerdings vollkommen unaufgeschlüsselt.
Ich bekam eine Liste der über den fraglichen Account aufgelaufenen Verkaufssumme.
In einem netten Gespräch mit der Steuerfahndung, in dem wir versuchten die Differenzen
Zwischen tatsächlich versteuerter Summe und der E-Bay Meldung haben wir dann festgestellt, das Auktionen die nicht bezahlt wurden, trotzdem in der Aufstellung aufgeführt waren.
Und hier greift nun die Aufzeichnungspflicht: Ich konnte zum Glück alles einigermaßen
Aufschlüsseln. Damit wurde dann festgestellt, das ein Großteil bereits sauber versteuert war.
Und die sogenannten Privatverkäufe habe ich dann halt ins Geschäft genommen.
Ein Sammelgebiet welches die selben Gegenstände aufweist wie einer der Haupterwerbszweige ist gesetzlich gesehen leider keine Privatsache mehr.
Die Sache wurde dann eingestellt. Es war vollkommen klar ersichtlich, das hier keine vorsätzliche Steuerverkürzung vorlag, sondern eine Unwissenheit.
Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer geringen Geldbuße eingestellt.
Zwei Sachen wurmen mich in dieser Angelegenheit: es wurde ein aktenkundiges Verfahren gegen mich geführt. Sowas ist blöd.
Ich habe Geld, welches ich zur Anschaffung eines bestimmten Rades geplant hatte nun zur Firmenmasse zugeführt. Somit wäre der Kauf eines solchen Rades nun Firmeneigentum.
Ich kann hier nur jedem raten, der viele Uhren an-und wieder verkauft:
zeichnet alles auf. Es gibt zwar die Regelung über Aufbau und Werterweiterung von Sammlungen. Allerdings ist es sehr schwerig alle
Kriterien zu erfüllen.
-
12.05.2006, 08:32 #62Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören
Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler
-
12.05.2006, 08:42 #63Original von karlhesselbach
Na, mal ernsthaft, hier muß schon sehr um die Ecke gedacht werden, oder?
Bürokratie = "Beamtenherrlichkeit"Servus
Georg
-
12.05.2006, 08:51 #64
Aber eines muß ich mal sagen: Die Personen mit denen ich zu tun hatte,
die waren unwahrscheinlich nett.
Da war nichts zu spüren von wegen Beamtenherrlichkeit.
Die beiden haben mir wo Sie nur konnten geholfen.
Die von E-Bay erstellten Unterlagen bis zum Jahr 2004 sorgten zum Beispiel für echte Heiterkeit.
Nachdem der Hauptsachbearbeiter die mir gestellten rechnungen gesehen hat. hat er mir 8 Wochen Zeit gegeben, um eine Aufstellung anzufertigen.
Er hat sofort gesehen, wie schlampig Ebay gearbeitet hat zu diesem Zeitpunkt. Und da griffen dann meine Aufzeichnungen und die gestellten Rechnungen.
Ganz ehrlich, wenn alle beim Finanzamt so wären wie die beiden mit denen ich zu tun hatte, wäre vieles einfacher.
Das sind auch nur Menschen.
Wenn es nicht so ein Scheiß Anlaß gewesen wäre, und ich den Blödsinn von E-Bay nicht von links nach rechts hätte aufschlüsseln müssen,
würde ich sagen die Zusammenarbeit mit den beiden hat sogar Spaß gemacht.Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören
Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler
-
12.05.2006, 09:04 #65Original von karlhesselbach... 2004 verkaufe ich mein Eigentum, welches ich 77 bis 79 gekauft habe.
Und versteuere es dann als Geschäftseigentum?
Na, mal ernsthaft, hier muß schon sehr um die Ecke gedacht werden, oder?Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
-
12.05.2006, 09:10 #66Original von karlhesselbach
Und noch mieser wie Kinderschänder sind die Denunzianten.
Ist schon klar, dass Du Dich ärgerst weil man Dich bei einer Steuerhinterziehung erwischt hat, bzw. Du Dich zu blöd angestellt hast. Solche Vergleiche sind aber wohl mal gelinde gesagt GESCHMACKLOS.
Gruß
DirkDirk
-
12.05.2006, 09:40 #67
Kann Deine Ärger verstehen, aber den Vergleich solltest Du löschen,da gebe ich Dibi recht.
Gruß Michael
-
12.05.2006, 09:45 #68Original von dibi
Original von karlhesselbach
Und noch mieser wie Kinderschänder sind die Denunzianten.
Ist schon klar, dass Du Dich ärgerst weil man Dich bei einer Steuerhinterziehung erwischt hat, bzw. Du Dich zu blöd angestellt hast. Solche Vergleiche sind aber wohl mal gelinde gesagt GESCHMACKLOS.
Gruß
Dirk
ja, ein außerordentlich peinlicher Vergleich...
....vom großzügigen Umgang mit der deutschen Grammatik einmal abgesehen...Martin
still time to change the road you're on
-
12.05.2006, 10:09 #69
leider kann ich das nicht mehr ändern.
Vielleicht habt Ihr ja Recht, und der Vergleich ist etwas drastisch gewählt.
Aber Denunzianten sind wirklich keine Personen, die hohes Ansehen genießen sollten.
Und zur Grammatik noch etwas: dies ist doch nicht mehr wie eine geschriebene Unterhaltung hier, oder? So zu schreiben wie man es sprechen würde ist auch ein Gestaltungsmittel.
Gestelztes Gehabe, gepaart mit rhetorischer Perfektion gibt es zuhauf.
Oft steckt dahinter doch nur heiße Luft, oder?Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören
Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler
-
12.05.2006, 10:17 #70
Außerdem sagt man im Hessischen wie statt als.
Gruß Michael
-
12.05.2006, 10:25 #71Original von karlhesselbach
leider kann ich das nicht mehr ändern.
Vielleicht habt Ihr ja Recht, und der Vergleich ist etwas drastisch gewählt.
Aber Denunzianten sind wirklich keine Personen, die hohes Ansehen genießen sollten.
Und zur Grammatik noch etwas: dies ist doch nicht mehr wie eine geschriebene Unterhaltung hier, oder? So zu schreiben wie man es sprechen würde ist auch ein Gestaltungsmittel.
Gestelztes Gehabe, gepaart mit rhetorischer Perfektion gibt es zuhauf.
Oft steckt dahinter doch nur heiße Luft, oder?Gruß Willi
-
12.05.2006, 10:37 #72Original von watoo
Außerdem sagt man im Hessischen wie statt als.Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören
Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler
-
12.05.2006, 10:38 #73
Was sagt das Finanzamt dazu?
Was ist denn damit (Gedankenmodell): ich kaufe mir jedes Jahr für 30.000 EUR Rolex, mache das, sagen wir mal, so 10 Jahre lang, kaufe bewusst Tresoruhren.Habe also in 10 Jahren 300.000 EUR ausgegeben.
Nun komme ich in "Rente", habe keine Einkünfte mehr. Die letzten Jahre meines Lebens - es seien hier mal angenommen, zehn (hoffentlich viel mehr), verkaufe ich dann jedes Jahr wiederum für 30.000 EUR Rolex-Uhren, mache dabei vielleicht bei einigen Uhren leichten Gewinn, bei anderen plus-minus Null, bei anderen ein Minus-Geschäft. Damit kann ich mir dann jedes Jahr eine Weltreise leisten.
Bekomme ich dann Probleme mit dem Fi-Amt?
Und vor allem: wenn ich verkaufe gegen cash?Gruss, Udo aus Berlin
# Wissen ist Macht - nichts wissen macht auch nichts #
-
12.05.2006, 10:40 #74
Wenn du gegen cash verkaufst, rührt sich natürlich nichts. Wo kein Kläger, da kein Richter. Ansonsten: bei dem kumulierten Bestand und den Umsätzen ist es natürlich klar, daß du das gewerbsmäßig betreibst. Aber: wenn du den Einkaufswert belegen kannst, mußt du nur die Differenz besteuern.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
-
12.05.2006, 10:44 #75
Die Uhren müssen wohl nach neuester rechtsprechung und Gesetztgebung versteuert werden.
Hier greift wohl die sogenannte Nachhaltigkeit.
Und wieder wäre eine Aufzeichnung von großem Vorteil.
Denn sonst kommen Fragen wie: Von welchem geld wurden die Uhren gekauft?
Wurde dieses Geld im Rahmen einer Geschäfts- oder Arbeitstätigkeit rechtmäßig erworben und versteuert?
Wahrscheinlich ein ganz heißes Eisen, welches wohl nur direkt mit dem Finanzamt abzuklären ist.
Es gibt doch so etwas wie eine nachhaltige und rechtssichere Beratungspflicht, oder wie das heißt.
Soll heißen, Vorgehensweise vom Finanzamt schriftlich fixieren lassen und aufbewahren.Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören
Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler
-
12.05.2006, 10:59 #76
- Registriert seit
- 26.08.2005
- Beiträge
- 89
Moin,
also ihr seit nicht allein mit diesem Problem.
Vor ein paar Tage gab es einen Bericht in der Tageszeitung, in dem schilderte eine Frau ihr eigenes Problem mit dem Finazamt wegen ihrer Flohmarktartikelverkäufe über e-bay. Bei handelte es sich nachgewiesen um 160000,-€ Erlöse. Wenn man bedenkt es ging um eine horense Zahl an Vekäufen von CD' , Kleinkram usw.
Dann stand in dem Artikel das die Finanzämter eine Sonderermittlungstelle schaffen wollen oder schon haben die den ganzen Tag bei e-bay schauen wer dort viele Verkäufe tätigt. Einfach bei den Bewertungen schauen und schon wissen alle ungefähr wie viel ein jeder vertickt hatt...und diese Sonderermittlungstypen wissen auch bescheid, dan noch ein kleiner Abgleich mit den Steuererklärungen der letzten Jahe und schupp... geht es los..Bernd
BD
-
12.05.2006, 11:05 #77
Na, ist doch okay. 160 Mille sind schließlich kein Kleingeld!
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
-
12.05.2006, 11:10 #78ehemaliges mitgliedGast
irgendwie auch OK wenn man überlegt wieviele geld vom staat kassieren und zusätzlich bei ebay geschäfte machen und die auslachen die in die arbeit gehen und versteuern...
-
12.05.2006, 11:12 #79ehemaliges mitgliedGastOriginal von Donluigi
Na, ist doch okay. 160 Mille sind schließlich kein Kleingeld!
-
12.05.2006, 11:19 #80AndreasGastOriginal von RufusMücke
irgendwie auch OK wenn man überlegt wieviele geld vom staat kassieren und zusätzlich bei ebay geschäfte machen und die auslachen die in die arbeit gehen und versteuern...
Richtig und anbei mal eine gewagte These......ebay leistet Beihilfe....ob direkt oder indirekt.....nicht das sie dem Finanzamt die Einblicke in die Geschäftsgebahren ihrer Kunden gewähren...oder dies auch per Gesetz müsse....nein, die Plattform ermöglicht ja sehr einladent zum Steuerbetrug.....
Mutwillig werden die das nicht tun oder in böser Absicht, nur sollte oder hätte der Gesetzgeber die Bedingungen für die Betreiber solcher Internet handelsplattformen so regeln sollen, das auch die Betreiber mit im Boot der Verantwortung sitzen....
Ist schwierig keine Frage, nur diese Plattformen kosten uns viel Geld sowas zu kontrollieren...da dies nicht geht, gehört das abgeschafft...und gut ist...weil so richtig brauchen tut man das eh nicht...
Gruß Andreas
Ähnliche Themen
-
Uhrenverkäufe - Was lernen wir daraus?
Von GeorgB im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 25Letzter Beitrag: 22.07.2004, 19:15 -
Heute auf dem Finanzamt!
Von Eurofinanz im Forum Off TopicAntworten: 9Letzter Beitrag: 01.06.2004, 09:15
Lesezeichen