Ich sehe das ziemlich emotionslos:
You made your bed, now lay in it.
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Thema: Abmahnung erhalten - was tun
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24.03.2006, 08:37 #41ehemaliges mitgliedGast
also ich finde diese Abmahnungen zum *****n ..
in die selbe Kerbe fallen auch die ebay-Abmahnungen zur Namensverletzung.
das ist pure Geldmacherei - ja Abzockerei.
machen das eigentlich nur Anwälte, die mit 4 Punkten in Hamburg durchs Examen geschlittert sind ?
und dann noch Warren G - da würde ich mich auch doppelt ärgern
Frank
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24.03.2006, 08:56 #42Martin
still time to change the road you're on
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24.03.2006, 09:02 #43ehemaliges mitgliedGast
den pauschalen rat, abmahnkosten nicht zu zahlen (s. s. 2 unten), halte ich für unseriös...es kommt auf den einzelfall an
ich reiche heute eine klage auf abmahnkosten ein und werde diese gewinnen, weil auch ein volltrottel meint, er muss die abmahnkosten nicht bezahlen
mit auftraggeberschaft hat das nix zu tun. ich empfehle die lektüre von § 12 UWG und die kenntnis von GoA und SE-recht.
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24.03.2006, 09:05 #44
Kurze Verständnisfrage: ist es korrekt, daß ich die Kosten nicht bezahlen müßte, wenn der Anwalt von sich aus aktiv wird, sehr wohl aber, wenn jemand anders ihn beauftragt?
Beste Grüße, Tobias
Warum zitterst du?
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24.03.2006, 09:06 #45
Was mich in diesem Zusammenhang interessiert, wie hoch darf der abmahnende Anwalt die geforderte Summe ansetzen. Gibt es dazu festgelegte Gebühren, oder legt der Anwalt die Summe, die er vom Abgemahnten fordert willkürlich fest?
Oft ist es ja so, dass man einsieht etwas unrechtes getan zu haben, aber man empfindet den geforderten Betrag als deutlich zu hoch. Kann man um Überprüfung bitten, wie der geforderte Betrag zustande gekommen ist?Superlative Grüße, Frank
"Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."
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24.03.2006, 09:08 #46Original von Donluigi
Kurze Verständnisfrage: ist es korrekt, daß ich die Kosten nicht bezahlen müßte, wenn der Anwalt von sich aus aktiv wird, sehr wohl aber, wenn jemand anders ihn beauftragt?
leider nein, man sprich hierbei von einem Tätig werden ohne Auftrag, sprich daer Gesetzgeber unterstellt, dass Du als abgemahnter ein Interesse daran hast, von dem Anwalt darauf hingewiesen (abgemahnt) wirst, da Dir sonst bei einer Klage esentlich höhere Kosten entstehen.
- klingt zwar komisch, ist aber soGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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24.03.2006, 09:12 #47ehemaliges mitgliedGastOriginal von OrangeHand
Was mich in diesem Zusammenhang interessiert, wie hoch darf der abmahnende Anwalt die geforderte Summe ansetzen. Gibt es dazu festgelegte Gebühren, oder legt der Anwalt die Summe, die er vom Abgemahnten fordert willkürlich fest?
Oft ist es ja so, dass man einsieht etwas unrechtes getan zu haben, aber man empfindet den geforderten Betrag als deutlich zu hoch. Kann man um Überprüfung bitten, wie der geforderte Betrag zustande gekommen ist?
das handeln bei den abmahnkosten kann erfolgversprechend sein, natürlich erst nach abgabe einer modifizierten u-erklärung. dann geht es nämlich nur noch um den gebührenstreitwert und viele kollegen sind bereit, dann zu handeln, um ne klage wegen des deutlich niedrigeren streitwerts zu vermeiden
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24.03.2006, 09:12 #48
nun einen kurze Frage an die RAs ....
sollte man wirklich Musikstücke runtergeladen haben, und eine Unterlassungserklärung erhalten haben, was passiert, wenn man die EUR 300,00 bezahlt. Ist die Sache damit erledigt, wenn man die Daten vernichtet. oder gilt das als Schuldeingeständnis und man ermittelt weiter????Ich bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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24.03.2006, 09:16 #49
ja, das Problem liegt hier ein wenig anders.
Hier hat nur EIN Musikverlag abgemahnt.
Es wäre also theoretisch denkbar, dass noch weitere Verlage abmahnen, sprich das ganze kann zum Faß ohne Boden werden......
Ich sauge daher nix aus dem Netz und nehme auch nicht am Filesharing teil.
Das gesparte Geld für die Cds kann schnell zu einem schuß nach hinten werden, denn für den Gegenwert der Abmahnung bekommst Du schon ein paar nette CdsGruß
Stefan
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24.03.2006, 09:16 #50
Stephan: ich meinte nicht den Streitwert, sondern die 300,- Euro des Anwalts.
Superlative Grüße, Frank
"Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."
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24.03.2006, 09:20 #51ehemaliges mitgliedGastOriginal von OrangeHand
Stephan: ich meinte nicht den Streitwert, sondern die 300,- Euro des Anwalts.
deswegen bräuchte man ja das abmahnschreiben, dann könnte man mehr dazu sagen
maga
wenn man unterschrieben hat, würde man z.b. auch einen noch folgenden schadensersatzprozeß verlieren, da man nimmer sagen könnte: ich wars doch gar nciht...deswegen kann hier auch kein pauschaler rat erteilt werden, ist viel zu gefährlich
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24.03.2006, 09:20 #52Original von Insoman
ja, das Problem liegt hier ein wenig anders.
Hier hat nur EIN Musikverlag abgemahnt.
Es wäre also theoretisch denkbar, dass noch weitere Verlage abmahnen, sprich das ganze kann zum Faß ohne Boden werden......
Ich sauge daher nix aus dem Netz und nehme auch nicht am Filesharing teil.
Das gesparte Geld für die Cds kann schnell zu einem schuß nach hinten werden, denn für den Gegenwert der Abmahnung bekommst Du schon ein paar nette Cds
wie sähe es aus, wenn die Daten nicht mehr vorhanden sind ...
d.h. nur auf den Protokollen ersichtlich sind ....
weil mir aufgefallen ist, dass Warren G. einfach nicht mein Fall warIch bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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24.03.2006, 09:21 #53
die ergeben sich aus dem RVG
problematisch und richtig teuer wirds übrigens, wenn ein Patentanwalt mit ins Spiel kommt (Markenrechtsverletzung / Raubkopie z.B. Strandkonzirolex) dieser ist auf jeden fall zu ersetzen, egal, ob er notwendig war der nicht.
und das geht dan richtig ins Geld.....Gruß
Stefan
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24.03.2006, 09:21 #54
- Registriert seit
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- 614
Themenstarter
Um den Sachverhalt vielleicht noch ein wenig aufzuklären:
Die Kanzlei ist beauftragt vom Rechteinhaber. Das stelle ich keinesfalls in Frage.
Die "Strafe" imeines angeblichen Vergehens st ja auch lächerlich gering - 50,- Euro. Der Rest sind die angeblichen Kosten i.H.v. 250,- Euro für die Abmahnung.
Hier noch eine Antwort vom CEO die ich heute morgen bekam. Der gute Mann musste heute nacht wohl dann doch noch einmal schlafen.
Aber nicht schlecht - der war eher wach als ich.
Existiert ein rechtskräftiges Urteil gegen einen Internetnutzer, dass auf Grundlage der Erhebungen Ihrer Firma zustande gekommen ist? Wenn ja wie lautet das Az?
Ja/nein
2x Versäumnis Urteile / Ist leider keiner der Gegenpartei erschienen
1x Anerkenntnis Urteil / nach eindeutiger Ausführungen des Gerichts, wurde Anerkannt
Wurde bereits eine negative Leistungsklage gegen die Abmahnung eingereicht in der Ihr Verfahren der Datenerhebung überprüft worden ist? Wie ging es aus?
Eine negative Leistungsklage wurde bis Heute nicht erhoben.
Wer ist der öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter, der den korrekten und gerichtsverwertbaren Nachweis bestätigt?
Wo ist dieses Gutachten einsehbar?
Alles wird auch nicht verraten, es ist ein öffentlich bestellter und Vereidigter EDV, Software Sachverständiger , anerkannt bei vielen AG , LG und OLG in Deutschland.
Einsehbar nur im falle einer Gerichtsverhandlung über eigenen Rechtsanwalt.
Können Sie bitte kurz auf die GUID eingehen und erklären, wie Sie dadurch immner zweifelsfrei die User zuordnen können?
Betriebsgeheimnis / Bitte um Verständnis
GUID Zuordnung erfolgt für:
Bittorrent
eDonkey
Gnutella1
Gnutella2
Appeljuice
DC++
Ich weis zwar nicht ob meine Fragen entscheidende Bedeutung haben, jedoch würde ich trotzdem gerne wissen wie das System funktioniert.
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24.03.2006, 09:22 #55Original von Maga
Original von Insoman
ja, das Problem liegt hier ein wenig anders.
Hier hat nur EIN Musikverlag abgemahnt.
Es wäre also theoretisch denkbar, dass noch weitere Verlage abmahnen, sprich das ganze kann zum Faß ohne Boden werden......
Ich sauge daher nix aus dem Netz und nehme auch nicht am Filesharing teil.
Das gesparte Geld für die Cds kann schnell zu einem schuß nach hinten werden, denn für den Gegenwert der Abmahnung bekommst Du schon ein paar nette Cds
wie sähe es aus, wenn die Daten nicht mehr vorhanden sind ...
d.h. nur auf den Protokollen ersichtlich sind ....
weil mir aufgefallen ist, dass Warren G. einfach nicht mein Fall war
genau das !
es uinteressiert nicht, ob Dui die Daten noch hast, es reicht, dass Du sie Dir mal auf illegale Weise bschaft hast !
Das ganze kann man auch als Rache der Musikindustrie gegen die Sparbrötchen bezeichnenGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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24.03.2006, 09:32 #56
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- 614
Themenstarter
Ich müsste die auch löschen. So steht es in dem Schreiben und diehenigen benennen denen ich es gegeben habe.
Da ich aber nichts habe kann ich nichts löschen und weitergegeben erst recht nichts.
In der U-erklärung steht davon aber auf einmal gar nichts mehr.
Da ist nur drin das mich jede weitere Verbreitung 5001,- kosten würde von den 3 genannten "Künstlern", Schadenewrsatz von 50,- zu zahlen und 250,- Abmahngebühren zu zahlen, sowei Gerichtsstand Karlsruhe zu vereinbaren. Thats all.
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24.03.2006, 09:52 #57
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- 86
Original von RufusMücke
den pauschalen rat, abmahnkosten nicht zu zahlen (s. s. 2 unten), halte ich für unseriös...es kommt auf den einzelfall an
ich reiche heute eine klage auf abmahnkosten ein und werde diese gewinnen, weil auch ein volltrottel meint, er muss die abmahnkosten nicht bezahlen
mit auftraggeberschaft hat das nix zu tun. ich empfehle die lektüre von § 12 UWG und die kenntnis von GoA und SE-recht.
Mag ja einer der wenigen blöden Anwälte gesen sein, dass er sich darauf geeinigt hat.
Mein Anwalt hat mir geraten, die Hälfte des geforderten Betrages vorab zu zahlen um anschliessend den Anwalt zu bitten die Sache damit zu den Akten zu legen.
Was bitte ist das denn für ein Rat? Und dafür habe ich einen Stundensatz von knapp 200€ bezahlen müssen
Wenn schon, hätte mir der Kartenverlag die Abmahnkosten in Rechnung stellen müssen, da dieser den Anwalt beauftragt hat und nicht der Anwalt selbst.
Noch ein Punkt:
Wenn es sich um eine Abmahnwelle handelt, sprich eine gewisse Routine anzunehmen ist, kann man erwarten, dass das jeweilige Unternehmen ein entsprechendes Standardschreiben verfasst. Es gibt keinen zwingenden Grund eine Anwalt einzuschalten!
Ich finde es zum *****n, wirklich zum *****n, wenn ein Phantasiestreitwert von 50000€ festgelegt wird, worauf Höhe des Honrars basiert.
Letzendlich wollte der Kartenverlag einen Business-Vertrag verkaufen, Laufzeit 1 jahr, Kosten irgendwas um die 150€.
Logisch, dass ganz schnell 50000€ Schaden entstanden sind....
Das ist reine Abzocke und Aquise auf allerunterstem Niveau.Grüsse
Norbert
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24.03.2006, 09:59 #58Original von nobwe
Ich habe meine Geschichte erzählt. Sie ist exakt so gelaufen, insofern war es richtig, das Zahlen der Abmahnkosten zu verweigern. Ich habe gepokert, aber was hatte ich zu verlieren? Nix, ausser letzendlich doch die geforderte Summe zu zahlen.
Mag ja einer der wenigen blöden Anwälte gesen sein, dass er sich darauf geeinigt hat.
Mein Anwalt hat mir geraten, die Hälfte des geforderten Betrages vorab zu zahlen um anschliessend den Anwalt zu bitten die Sache damit zu den Akten zu legen.
Was bitte ist das denn für ein Rat? Und dafür habe ich einen Stundensatz von knapp 200€ bezahlen müssen
Wenn schon, hätte mir der Kartenverlag die Abmahnkosten in Rechnung stellen müssen, da dieser den Anwalt beauftragt hat und nicht der Anwalt selbst.
Noch ein Punkt:
Wenn es sich um eine Abmahnwelle handelt, sprich eine gewisse Routine anzunehmen ist, kann man erwarten, dass das jeweilige Unternehmen ein entsprechendes Standardschreiben verfasst. Es gibt keinen zwingenden Grund eine Anwalt einzuschalten!
Ich finde es zum *****n, wirklich zum *****n, wenn ein Phantasiestreitwert von 50000€ festgelegt wird, worauf Höhe des Honrars basiert.
Letzendlich wollte der Kartenverlag einen Business-Vertrag verkaufen, Laufzeit 1 jahr, Kosten irgendwas um die 150€.
Logisch, dass ganz schnell 50000€ Schaden entstanden sind....
Das ist reine Abzocke und Aquise auf allerunterstem Niveau.
Also worüber jammerst du? Dass du dir nen schlechten Anwalt ausgesucht hast?Gruß
Thorben
"Stuff is difficult....."
"Rule 34"
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24.03.2006, 10:08 #59ehemaliges mitgliedGast
also ich würde sagen mindestens 80% lassen Ihr WLAN offen -
die haben außer mangelnden technischen Verständis nichts getan.
oder der Sohn, der sich die Shakira-CD runterläd und Papa bekommt Post.
ne ne - finde diese Abmahnungen Abzockungen.
Frank
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24.03.2006, 10:08 #60
- Registriert seit
- 06.08.2004
- Beiträge
- 86
Ich jammere nicht.
Ich habe einen Fehler gemacht und dafür bezahlt, eben nur nicht das, was andere meinten von mir kassieren zu können.
Ich habe mich lediglich über die Abzocke beklagt und in gewisser Weise auf über meinen Anwalt.
Ich erwarte von einem Anwalt, inbesondere bei deratigen Stundensätzen, präzise Auskünfte und vor allem, dass er sich eine clevere Strategie einfallen lässt. Das ist sein Job und nicht meiner!
Leider ist das mit Anwälten oft so wie mit Wahrsagern...
Ich habe bisher keinen kennengelernt, der wirklich top war.
Schade eigentlich.Grüsse
Norbert
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