Wenn du tatsächlich in diesem P2P Netzwerk aktiv warst, mal unabhängig von einem konkreten Musikstück, würde ich mir nen Anwalt nehmen.......
Wenn du einfach zahlen solltest, wer weiß wer dann noch kommt......
Wer ist denn der Auftraggeber der Abmahnung?
Ergebnis 1 bis 20 von 94
Thema: Abmahnung erhalten - was tun
-
23.03.2006, 21:09 #1
- Registriert seit
- 09.10.2005
- Beiträge
- 614
Abmahnung erhalten - was tun
Hallo,
heute Post erhalten von Anwaltskanzlei.
Abmahnung Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
Erst einmal das wichtigste: Geringer Betrag 300,00 Euro
Angeblich hätte ich als Nutzer eines P2P Netzwerkes am 27.10.2005 Musikstücke eines Künstlers bzw. Teile hiervon anderen durch Freigabe auf meiner Festplatte zum Upload angeboten.
Dazu wurden Datum, Datei, IP und Client mir genannt.
Nun mein Problem: Diesen miserablen Sänger Warren G zu ertragen reicht mir schon im Radio. Ich habe sicherlich nicht absichtlich - wenn ich es denn überhaupt war - dieses Album heruntergeladen, geschweige denn zum Upload angeboten. Sollte ich es versehentlich geladen haben, dann habe ich das aber auch sofort gelöscht. Ich weiss es wirklich nicht.
Ebenfalls kann ich eine missbräuchliche Nutzung meiner Interneverbindung durch WLan ja auch nicht zu 100% ausschliessen. Fahre ich mit meinem Tablet PC durch Kiel habe ich quasi eine permanente Internetverbindung für lau durch alle offenen Router.
Ein gegen mich eingeleitetes Ermittlungsverfahren sei gem. §153 Abs.1 StPO wegen geringer Schuld eingestellt worden (schön das ich auch einmal erfahre das gegen mich ermittelt worden ist).
Androhung weitaus höherer Kosten bei Gerichtsverfahren mit Streitwert min. 25.000,- wenn ich die Unterlassungserklärung nicht unterschreibe
Rechtschutz wird ja wohl nicht aufkommen für einen evtl. Rechtsstreit - oder?
300,- zahlen und Unterlassung unterschreiben oder dagegen angehen?
Was raten die Experten. Ich kenne mich doch nur im SGB und VwGO aus.
-
23.03.2006, 21:12 #2Gruß
Thorben
"Stuff is difficult....."
"Rule 34"
-
23.03.2006, 21:12 #3
Du musst doch wissen ob Du es wars? Klingt komisch ... sei ehrlich ...
-
23.03.2006, 21:14 #4Original von Der Hanseat
Wer ist denn der Auftraggeber der Abmahnung?Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
-
23.03.2006, 21:15 #5
- Registriert seit
- 09.10.2005
- Beiträge
- 614
Themenstarter
Auftraggeber: Peppermint Jam Records, Hannover
vertreten durch Schutt, Waetke Karlsruhe
Habe gerade ein wenig gelesen. Das sind die mit der Abmahnwelle von 20.000 Abmahnungen hauptsächlich gegen Down oder Uploader des Spiels Earth 21irgendwas
Jetzt scheinen sie sich auf Musik zu verlagern
-
23.03.2006, 21:16 #6
Aber nicht unwichtig ob es ein Branchenverband, ein Label oder ein einzelner Künstler ist......
Gruß
Thorben
"Stuff is difficult....."
"Rule 34"
-
23.03.2006, 21:18 #7
warum?
-
23.03.2006, 21:19 #8
- Registriert seit
- 09.10.2005
- Beiträge
- 614
Themenstarter
Original von elmar2001
Du musst doch wissen ob Du es wars? Klingt komisch ... sei ehrlich ...
Bei anderer Musik wäre die Wahrscheinlichkeit höher - aber bei dem. Nee.
Kann höchstens da gegengekommen sein - das geht ja fix und das lädt man dann sofort.
Also das ist eine einzige Firma. Diese Peppermint und Abmahnung bezieht sich auch nur auf Mousse T, Roachford und Warren G
-
23.03.2006, 21:21 #9
Ich werde hier keinen Ton mehr zur Rechtslage posten, aber Deine
Ansage ist schon ziemlich "wischiwaschi".
Vielleicht, kann sein, nicht auszuschließen dass....
Eine Tat erst dann einzuräumen, wenn der Staatsanwalt bei der
Tatbegehung höchstselbst zugegen war, ist natürlich auch ein
reichlich aussichtsloser Weg.
Hast Du oder hast Du nicht? Das wäre für mich entscheidend!Schöne Grüße-"Butch" Friedel
-
23.03.2006, 21:21 #10
hast du dein wlan ned codiert?
Ciao, Kiki
Over-Magic kills Planning!
-
23.03.2006, 21:22 #11
- Registriert seit
- 09.10.2005
- Beiträge
- 614
Themenstarter
Original von Butch
Hast Du oder hast Du nicht? Das wäre für mich entscheidend!
Das ist ja mein Problem - nein WLan hatte ich vergessen zu sichern.
Hatte ich erst Anfang des Jahres nachgeholt.
-
23.03.2006, 21:26 #12
. oops. sollte eine PN werden.
Schöne Grüße-"Butch" Friedel
-
23.03.2006, 21:28 #13
Also genutzt haben musst du das P2P Netz ja, da die Gegenseite nur über eine Ermittlungsbehörde an die passenden Daten zu den IP´s gekommen sein kann.
Das scheint sich ja auch durch das Ermittlungsverfahren zu bestätigen und du schliesst ja auch nicht aus ein solches Netz genutzt zu haben.
Du solltets dir nen Anwalt nehmen, damit das Ding nicht zum Faß ohne Boden wird und am Besten sagst du deinem Anwalt wie es wirklich war und nicht "Dann sach ich mal ich wars nicht"........Gruß
Thorben
"Stuff is difficult....."
"Rule 34"
-
23.03.2006, 22:37 #14
Frage:
Hast du dich in ein P2P Network eingeloggt um Musik, software, Filme donzuloaden und dabei einen ordner zum downloaden freigegeben oder nicht?
Ja oder Nein?
Alles andere folgt von dieser Antwort.Martin
Everything!
-
23.03.2006, 23:07 #15
Wenn du dich dort eingeloggt hast verteilst du, soweit ich weis doch auch deine daten selbst wenn du keinen ordner freigegeben hast werden die datein weiterverteilt die bei dir noch nicht fertiggestellt( also die unvollständigenteile) sind !!
was mich nur wundert ist das es ein verfahren gegen dich gab und du darüber nicht informiert wurdest auch wenn es eingestellt wurde.Grüße Dennis
-
24.03.2006, 00:11 #16Original von SUB99
was mich nur wundert ist das es ein verfahren gegen dich gab und du darüber nicht informiert wurdest auch wenn es eingestellt wurde.
Zur Sache Garfield:
1. Wenn ein P2P Netzwerk/Software installiert ist kann man leider zu 90% davon ausgehen das damit, nun ja, nennen wir es mal illegale Dinge damit genutzt werden sollen, hauptsächlich Urheberrechtsverletzungen.
2. "Ich kenn mich mit der Software doch gar nicht aus" -> interessiert niemanden!
3. "Ich wußte nicht das man WLan absichern kann/muß/sollte" -> interessiert niemanden!
4. "Ich bin unschuldig" -> interessiert niemanden! (99% aller verurteilten Straftäter sind natürlich unschuldig)
5. "Ich hör doch die Musik gar nicht" -> interessiert niemanden!
So könnte man das Ganze jetzt noch endlos fortführen...
Zwei Dinge noch zum Schluß:
1. Lieber Garfield, ich unterstelle dir nichts und wünsche dir das die Sache für dich gut ausgeht.
2. Ich bin kein Freund dieser Abmahnwellen, aktzeptiere aber das deutsche Recht und die sich daraus ergebenden Konsequenzen wenn ich es mißachte.
mfg ratte
-
24.03.2006, 00:15 #17
Mein lieber Ratte, das war ein super Post und ich gebe dir in allen Punkten Recht.
Und Garfield wünsche ich natürlich auch, daß die Sache gut für ihn ausgeht.Richie
-
24.03.2006, 00:16 #18
Saugei! Wie lädt man bitte unabsichtlich Lieder von Warren G herunter?
Ist mir ja noch nie passiert. Also wenn das so nebenbei mit runtergerutscht ist, dann musst du ja eine ganze Menge anderer Lieder etc. runtergeladen haben, zumindest hört sich das für mich so an.lg Michael
-
24.03.2006, 00:24 #19Original von ratte
Original von SUB99
was mich nur wundert ist das es ein verfahren gegen dich gab und du darüber nicht informiert wurdest auch wenn es eingestellt wurde.
und dann müsste man sich doch dazu äußern oder etwa nicht?? klar wenn man gegen eine person ermittelt und es sich erweißt das die person unschuldig ist wird der person sicherlich nicht mitgeteilt das gegen sie ermittelt wurde. aber hier scheint die das mit der unschuldigkeit ja nicht zuzutreffen sonst wäre die adresse und der name ja nicht an die anwaltschaft übergeben worden! es kann ja nunmal auch wirklich sein das die person x wlan hat und irgendjemand sich dort reinhackt und damit unfug betreibt. das ist wohl hier nicht der fall gewesen weil es ja mehr oder weniger zugegeben wurde das er auf seinem rechner das P2P program hat aber davon kann man ja als anwalt nicht blind ausgehen bzw die polizei kann doch nicht sagen das es sich um geringfügigkeit handelt die man nicht verfolgen muss. dann aber eifnahc die adresse rausgeben ?!?!
sie geben doch seien adresse an dritte weiter ohne ihn gefragt zu haben bzw überprüft zu haben ob er es auch wirklich genutzt hat es gibt doch auch sowas wie datenschutz oder nicht?
wenn der download so schlimm ist das man die adresse einfach so weiter geben kann dann finde ich ist es auch so schlimm das man es strafrechtlich verfolgen muss.
ausserdem bekommt er hier ne rechnung über 300e wobei nur zu 100% geklärt ist das über seine ip etwas geladen wurde nicht aber ob er bzw. sein pc mit im spiel war. klar ist auch das er für das was an seinem pc passiert selbst verantwortlich ist aber es gibt ja nun mal wirklich die möglichkeit das sich irgendjemand in den rechner bzw ins netzwerk gehackt hat. villeicht nicht hier in dem fall aber ganz generell ist es möglich.
stimmen tut es aber das P2P programme in aller regel für illegale dinge genutzt werden und wer das tut muss sich nicht wundern wenn er streß bekommt........mitlerweiel weis jedes kind das es strafbar ist und daher sollte man es auch nicht tun ..............und wenn man erwischt wird muss man sich nicht auch noch beschweren !!!!Grüße Dennis
-
24.03.2006, 01:00 #20
- Registriert seit
- 09.10.2005
- Beiträge
- 614
Themenstarter
Original von Mawal
Frage:
Hast du dich in ein P2P Network eingeloggt um Musik, software, Filme donzuloaden und dabei einen ordner zum downloaden freigegeben oder nicht?
Ja oder Nein?
Alles andere folgt von dieser Antwort.
Vielleicht noch zur Erläuterung:
Unabsichtliches downloaden geht ganz schnell - nur kurz auf einen Link geklickt schon wird die Datei aus dem P2P Netzwerk geladen. Das geht sofort los. Es geht bei mir nicht um mehrere Lieder - es geht um ein Album, das ich nicht einmal kenne.
Sicherlich ist mir bekannt, das es nicht unbedingt gesetzestreu ist urheberrechtlich geschützte Werke zu downloaden. Denkt aber vielleicht einmal jemand daran das ich das auch für legale Zwecke nutze? Auch sowas gibt es.
Soweit wie ich in Erfahrung bringen konnte wurde das Verfahren eingestellt wegen Geringfügigkeit, weil ich <100 Dateien auf meinem Rechner hatte. Ab 101 - 500 hätte es eine polizeiliche Vernehmung gegeben und >500 eine Hausdurchsuchung.
Im Moment stehe ich in Kontakt mit dem CEO der Firma, die meine IP herausgefunden haben will und lasse mir gerade das Verfahren erläutern. Der ist auskunftsfreudiger als ich das gedacht hätte.
BTW - wenn ich erwischt worden wäre bei einem Lied/ Album oder was auch immer was ich tatsächlich angeboten hätte zum Upload wäre ich der letzte der sich beschweren würde.
Im übrigen geht es nicht um das herunterladen. Einzig und allein um den angeblichen zur Verfügung gestellten Upload. Download ist nach wie vor uninteressant.
Die Anschrift wurde auch nicht von der Staatsanwaltschaft weitergegeben, sondern wohl im Zuge der Akteneinsicht vom Abmahnanwalt der Akte entnommen.
Ähnliche Themen
-
Schadensfall - Abmahnung - Schuldeingeständnis
Von Flo74 im Forum Off TopicAntworten: 1Letzter Beitrag: 08.12.2009, 14:06 -
Abmahnung Meta Tags/Suchbegriffe
Von Kermit im Forum Off TopicAntworten: 20Letzter Beitrag: 02.06.2008, 23:37 -
Abmahnung
Von feld im Forum Off TopicAntworten: 67Letzter Beitrag: 26.01.2007, 16:29 -
Abmahnung
Von feld im Forum New to R-L-XAntworten: 4Letzter Beitrag: 26.01.2007, 15:12
Lesezeichen