bist du dir da sicher???Original von willi24
Bei allen Kaufverträgen welche fernmündlich, also Internet, Telephon, Fax, etc.... geschlossen werden gilt das Fernabsatztgesetz §§ 312 b ff BGB. Dannach MUß der Händler dem Endverbraucher ein 14 tägiges Widerufsrecht einräumen. oder einfach Fernabsatzgesetz googeln.
#rlps#
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11.02.2006, 09:18 #11ehemaliges mitgliedGast
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