Original von willi24
Bei allen Kaufverträgen welche fernmündlich, also Internet, Telephon, Fax, etc.... geschlossen werden gilt das Fernabsatztgesetz §§ 312 b ff BGB. Dannach MUß der Händler dem Endverbraucher ein 14 tägiges Widerufsrecht einräumen. oder einfach Fernabsatzgesetz googeln.

#rlps#
bist du dir da sicher???