will das nicht breittreten:-)))
nur bei 100% sicher sollte es zumindest 99% sicher sein, bringt nämlich nix der widerruf, wenn nur rückgaberecht...und nicht dass sich jemand auf die todsichere auskunft verläßt...
Ergebnis 21 bis 40 von 56
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11.02.2006, 10:17 #21
Klar nimmt er die zurück - so eine Welle wegen Taiwan-Papieren :stupid: will er sich etwa die Papiere um den Hals hängen? Ist doch schön skurril, so ein exotischer LC.
Deutsche, kauft nur deutsche Bananen!Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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11.02.2006, 10:18 #22ehemaliges mitgliedGast
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11.02.2006, 10:28 #23
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- 34
RE: Rücktritt vom Kaufvertrag, geht das???
Hallo, rein rechtlich kann er sogar die Uhr sich zuschicken lassen und dann vom Kauf zurücktreten. Hier greift nähmlich das Fernabsatzgesetz.
Allerdings finde ich, daß es eine Frage des Stils ist, ich würde versuchen das einvernehmlich zu klären.
Servus Ilan
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11.02.2006, 10:32 #24falkenlustGast
...und ich würde mich höflich entschuldigen und eine Flasche Wein als Entschuldigung an ihn schicken, anstandshalber...
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11.02.2006, 10:32 #25
RE: Rücktritt vom Kaufvertrag, geht das???
Much easier wäre gewesen, die "Paper-Frage" vor einem eventuellen Kauf zu klären...
Gerald
Wenn man mit seinem Zweitwagen zu seinem Drittwagen fährt und merkt, dass man den Schlüssel des Drittwagens in seinem Erstwagen vergessen hat, dann weiß man einfach: Man hat es geschafft.
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11.02.2006, 10:45 #26
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RE: Rücktritt vom Kaufvertrag, geht das???
da stimme ich dir zu Gerald,
verstehe das ganze jetzt auch nicht.
Wenn man jetzt keine Lust mehr auf die UHR hat,
kann man es einfach sagen !
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11.02.2006, 10:50 #27
Ist doch kein Problem. Anrufen, sagen, dass man die Uhr nicht mehr will, dann aber vielleicht auch fragen, ob er ggf. eine Alternative hat und gut ist...
Hier gut über den Laden schreiben und dann haben beide vielleicht noch was davon.Viele Grüße, Manuel
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11.02.2006, 11:16 #28
bis die gelehrten sich mal einigen
ich will keine verhaltensweisen, ich will fakten. fakten fakten fakten
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11.02.2006, 11:30 #29
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- Beiträge
- 221
watchman: bestehen denn noch Unklarheiten?
Wenn man nach Zusendung der Uhr zurücktreten darf, kann man es erst recht schon vorher. Dann entstehen dem Verkäufer keine Kosten und er kann die Uhr gleich wieder anbieten. Einer Begründung bedarf es nicht und Schadensersatz ist ebenso nicht zu leisten. Man muss nur die Rücktrittsfrist einhalten. Aus Gründen der Vorsicht würde ich mir den erfolgten rechtzeitigen Rücktritt vom Verkäufer schriftlich bestätigen lassen. Geschenke (Wein etc.) für die Einhaltung vertraglicher Abreden sind wohl im Übrigen reine Geschmackssache und eine Frage des persönlichen Stils.Viele Grüße
mikemaster
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11.02.2006, 11:33 #30
gut, dann warte ich jetzt mal auf das statement der gelehrten, wenn dem dann auch nichts beizufügen ist, weiß ich bescheid
kurz knapp bündig.
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11.02.2006, 16:02 #31ehemaliges mitgliedGastOriginal von falkenlust
...und ich würde mich höflich entschuldigen und eine Flasche Wein als Entschuldigung an ihn schicken, anstandshalber...
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11.02.2006, 16:09 #32ehemaliges mitgliedGast
Ich könnt ja jetzt auch noch meinen juristischen Sermon dazugeben.... ;-))
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11.02.2006, 16:10 #33ehemaliges mitgliedGast
Gib Gas....
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11.02.2006, 16:32 #34ehemaliges mitgliedGast
Ne, laß heute mal den Kolleschen den Vortritt.... ;-)
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11.02.2006, 16:50 #35ehemaliges mitgliedGastOriginal von Ticktacktom
Ne, laß heute mal den Kolleschen den Vortritt.... ;-)
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11.02.2006, 17:21 #36
ich fasse zusammen:
ja.
thread schließen.
und tschüß...
viel lärm um nichts :muede:
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11.02.2006, 17:25 #37ehemaliges mitgliedGastOriginal von RufusMücke
Original von Ticktacktom
Ne, laß heute mal den Kolleschen den Vortritt.... ;-)
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11.02.2006, 17:27 #38
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11.02.2006, 17:29 #39
Papiere aus Asien? Vorsicht,Gefahr von Broiler-Aids.
Gruß Michael
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11.02.2006, 17:58 #40
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