Bei mir im Vertrag steht: „Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen verwendet wer- den, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten.“

Ich nehme mal stark an, dass ein Trackday als „Übungsfahrt“ zu werten ist. Sollte das bei Dir anders sein: Glück gehabt.