Meine Frau hatte (beruflich) viele solcher Schäden auf dem Tisch. Es bleibt nur der Weg: Gutachter/Klage. Die Versicherer argumentieren,daß ein intaktes Fahrzeug diese "Behandlung" aushalten muß und gehen (meistens zu recht) von Vorschäden aus.Wenn die Spiegelkappe nicht richtig befestigt war löst diese sich und die "Haare" der Bürsten können sich prima verhaken und richten ordentlich Schaden an. Beschädigungen wurden nur übernommen,wenn von einem vorheriges Fzg. Teile in den Bürsten hängen geblieben waren. Das waren dann aber überwiegend Kratzer.

Ralf