Hallo zusammen,
gestern hat mir eine Waschanlage den linken Außenspiegel beschädigt, Spiegeklappe abgerissen und den Fuss verzogen. An der Türe scheint kein Schaden entstanden zu sein. Die Anlage ging in den Not Stop.
Ich habe mich in der Tankstelle gemeldet, der Mitarbeiter und ich haben alles fotografiert. Er hatte noch einen kurzen Video-Call mit dem Pächter, danach ein Protokoll der Waschstraße ausgefüllt. Die Waschanlage gehört nicht zur Tankstelle sondern der Tankstellen Kette. Morgen Mittag treffe ich mich mit dem Pächter der den Antrag für die Betriebshaftpflicht ausfüllen kann.
Der Mitarbeiter hat schon angedeutet das üblicherweise ein Gutachter kommen muss.
Die ganzen Horrorstories das man gerne auf dem Schaden sitzen bleibt, wenn laienhaft ausgedrückt der Betreiber seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist habe ich auch schon gelesen.
Wie verhalte ich mich richtig, insbesondere grenzt sich das Verhalten gegenüber einem Unfall mit einem anderen KFZ ab:
- Habe ich wie bei einem Unfall mit einem anderen KFZ das Recht auf einen Anwalt den die gegnerische Versicherung übernimmt?
- Was ist wenn die Tankstellen Kette den Schaden gar nicht anerkennt und ich dagegen vorgehen wollte, welche Rechtsschutzversicherung wäre Zuständig KFZ oder meine Allgemeine?
- Darf ich mir den Gutachter selbst aussuchen?
...
Kurzum noch einmal wie verhalte ich mich richtig?
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18.05.2023, 09:03 #1
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Schaden durch Waschstraße richtiges Verhalten
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