Wie bereits für möglich gehalten.


Zitat Zitat von Schmackofatz Beitrag anzeigen
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Ich finde diese diskrimierende und pauschale Vorverurteilung von Versicherern ultraflach und zum K... rampfen.

So ein Vertragswerk ist sehr umfangreich und es gibt eine Menge ernstzunehmende Dinge und Obligenheitspflichten für den Versicherungsnehmer, denen er nachkommen muss und bei deren Nichteinhaltung der Zahlungsausfall droht.

Wenn nach eingehender Prüfung alle Vertragsbestandteile erfüllt sind, wird auch reguliert, und zwar ohne wenn und aber.

Aber war das auch der Fall?

Vielleicht war der Versicherungsnehmer mit den Beiträgen im Zahlungsrückstand?

Vielleicht wurde die Alarmanlage nicht korrekt gewartet?

Vielleicht waren die Versicherungssummen nicht adäquat zum Schaden?

Vielleicht war die Alarmanlage nicht in dem Umfang installiert, wie es vertraglich vorgesehen ist?

Vielleicht wurde bei Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes bei der Einstellung nicht auf deren polizeiliches Führungszeugnis geachtet?


Vielleicht, vielleicht, vielleicht...


Ohne das alles zu wiessen und ohne Einsicht in die Ermittlungsakten sollte sich niemand erlauben, so eine Aussage zu treffen.

Aber wie Nico schon so schön sagte, dass wird sich alles zeigen, wenn es gerichtlich offengelegt und dargestellt wird.