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  1. #1
    Milgauss Avatar von Lexiseine
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    Absolut. Ich habe das von Anfang an ja auch gesagt, so pauschale Vorwürfe gegen die Versicherung sind aber halt ein gutes einfaches Mittel für die eigene Stimmung und passt halt immer perfekt.
    Schon krass wie einfach gestrickt diese Denke immer wieder ist

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Diese Denke kommt aber nicht von ungefähr und manifestiert sich irgendwann gesellschaftlich. Wenn Du zum Beispiel heute als Geschädigter von der gegnerischen KFZ-Haftpflicht-Versicherung Deinen Schaden vollumfänglich ersetzt haben willst (Schuldfrage unstrittig), ziehst Du als Geschädigter ohne dass Du einen Anwalt einschaltest immer den Kürzeren. Spreche da aktuell aus Erfahrung.
    Habe die Ehre, Mali

  3. #3
    GMT-Master Avatar von frankm1
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    Nach 3 Jahren Gerichts-Marathon habe ich bei einem klaren Verkehrsverstoß endlich Recht bekommen. Einem sehr aufwendigen Anwaltteam sei Dank. Ohne einem teurem Anwaltsteam hätte ich den Kürzeren gezogen. Auch bei mir war die Schuldfrage unstrittig. Selbst in der ersten Instanz hat das der Richter erkannt. Die Gegenseite (nicht der Versicherer) hatte immer das bestritten. Der Unfallgegner hatte eine Rechtsschutzversicherung , die er wohl erstmalig missbrauchen konnte.
    Viele Grüße Frank

    Verkauf Sales Corner

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  4. #4
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    In diesem Zusammenhang ist dann aber auch das Verhalten des Insolvenzverwalters zu kritisieren. Dieser hatte das Klagebegehren in seinem Rundschreiben im Juni ja noch damit gerechtfertigt, dass nach siebenstündiger Sitzung kein Ergebnis erzielt wurde.

    Es wirkt nun doch relativ unglaubwürdig, dass im Rahmen der intensiven Verhandlungen das Thema der Innentäterschaft, welche ja (zumindest aus meiner hiesigen Sicht) einen Zahlungsanspruch seitens der Versicherung verneinen würde nicht angesprochen wurde.

    Man kann ja davon ausgehen, dass alle zentral beteiligten Parteien schon seit einiger Zeit darüber Kenntnis haben müssten, dass der schwere Verdacht eines Inside Jobs die Anspruchsgrundlage des Versicherungsnehmers quasi negiert.

    Wieso hat der Inso Verwalter hier nicht transparenter berichtet? Eine Aussage wie „Es erschließt sich weiterhin nicht, aus welchem Grund eine Regulierung des Schadens durch die Mannheimer Versicherung AG bisher nicht erfolgt ist“

    Die Klage wäre ja angesichts des Streitwerts mit einem nicht unerheblichen Prozesskostenrisiko verbunden, was letztendlich eine noch geringere Regulierung zur Folge hätte, als nun ohnehin zu erwarten ist.
    Als Geschädigter würde ich beim Inso Verwalter jetzt direkt auf der Matte stehen und Antworten verlangen.

  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von Corvette1
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    Das hört sich wirklich nicht gut an
    Vielleich durfte der Insoverwalter und die Versicherung aus ermittlungstechnischen Gründen nichts sagen.
    Die Betroffenen sind auf jeden Fall immer die Leidtragenden und oft am schlechtesten informiert
    Liebe Grüße, Michi

  6. #6
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    Keine Angaben wären ja verständlich. So hat der Insolvenzverwalter aber doch relativ vollmundig auf die vermeintliche Alternativlosigkeit der Klage hingewiesen. Wieso strengt man als erfahrener, gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter eine so kostenintensive Klage an, ohne die Hintergründe zu kennen? Und wenn die Hintergründe doch (oder zumindest teilweise) bekannt gewesen sein sollte wäre die Erfolgsaussicht ja umso kritischer zu bewerten…

  7. #7
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    Also vielleicht mache ich ja einen Denkfehler:
    Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Betreiber der Schließanlage in den Raub verwickelt. Watchmaster hat da Räumlichkeiten angemietet. Mir ist nun nicht ganz klar, warum die Versicherung nicht zahlen muß, sofern Watchmaster mit dem Raub nichts zu tun hat (und insofern auch nicht verhindern hätte können). Das Einzige was "neu" ist, die Versicherung hat einen Verursacher, an den sie Regressansprüche stellen kann

  8. #8
    Yacht-Master
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    Das ist eine kluge Überlegung, wofür allerdings (jedenfalls mir) der nötige Sachverhalt fehlt. Womöglich ist das eine gemeinsame Versicherung von Watchmaster und dem Betreiber gewesen - und dann schaut die Sache womöglich schon wieder ganz anders aus.
    Herzliche Grüße
    Felix

  9. #9
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    Nun es handelte sich ja nicht um eine Versicherung von der Stange sondern in dieser Größenordnung um Individualvereinbarungen. Man kann davon ausgehen, dass ein so gewiefter und berüchtigter Versicherer Anforderungen an die Lagerbedingungen stellt und im Falle von Betrug, Unterschlagung etc. seitens der Verwahrdienstleisters die Regulierungspflicht ausschließt. Dazu müsste man die Versicherungsbedingungen kennen, die aktuell aber nur dem Insolvenzverwalter vorliegen. Der Insolvenzverwalter sollte hier transparent im Sinne der Gläubiger handeln. Ansonsten sollte nun im Rahmen einer (gerichtlich bestellten) Gläubigerversammlung Einsicht in die Versicherungsbedingungen genommen werden.

  10. #10
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Zitat Zitat von Speedborg Beitrag anzeigen
    Nun es handelte sich ja nicht um eine Versicherung von der Stange sondern in dieser Größenordnung um Individualvereinbarungen. Man kann davon ausgehen, dass ein so gewiefter und berüchtigter Versicherer Anforderungen an die Lagerbedingungen stellt und im Falle von Betrug, Unterschlagung etc. seitens der Verwahrdienstleisters die Regulierungspflicht ausschließt. Dazu müsste man die Versicherungsbedingungen kennen, die aktuell aber nur dem Insolvenzverwalter vorliegen. Der Insolvenzverwalter sollte hier transparent im Sinne der Gläubiger handeln. Ansonsten sollte nun im Rahmen einer (gerichtlich bestellten) Gläubigerversammlung Einsicht in die Versicherungsbedingungen genommen werden.
    Die Versicherung von WM ist die Mannheimer. Die sind mit allen wassern gewaschen, extrem abgewixt und kennen keine Skrupel den geschädigten mit allen Mitteln klein zu kriegen. Entweder passt dem Herrn Nicholson deine Nase nicht und reguliert den Schaden nicht oder die hegen auch nur den kleinsten Verdacht um nicht zu regulieren. Da reicht auch schon wenn auf der Inventarliste mit 2 verschiedenen Stifte geschrieben worden ist - Joke - aber das reicht schon für die.
    Gruß
    Ibi

  11. #11
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    Gerade wenn die Versicherung nicht von der Stange ist, werden die vor Einlagerung der Uhren auch geprüft haben, ob dieser Tresor auch den Versicherungsbedingungen entspricht. sowas wird doch vorher im Interesse beider Vertragsparteien abgenommen.
    Und nochmal: Was ist der Unterschied aus Sicht von Watchmaster ob jemand in den Tresor stürmt mit Waffe, oder der Chef dort kriminell ist? Wenn das für die Versicherung einen Unterschied macht, dann hätte ja nur ein eigener Tresor Versicherungsschutz gewährleistet.

  12. #12
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Zitat Zitat von Edi Beitrag anzeigen
    Gerade wenn die Versicherung nicht von der Stange ist, werden die vor Einlagerung der Uhren auch geprüft haben, ob dieser Tresor auch den Versicherungsbedingungen entspricht. sowas wird doch vorher im Interesse beider Vertragsparteien abgenommen.
    Und nochmal: Was ist der Unterschied aus Sicht von Watchmaster ob jemand in den Tresor stürmt mit Waffe, oder der Chef dort kriminell ist? Wenn das für die Versicherung einen Unterschied macht, dann hätte ja nur ein eigener Tresor Versicherungsschutz gewährleistet.
    Die örtlichen Gegebenheiten werden im Vorfeld von der hiesigen Subdirektion und Regionalleiter der Mannheimer immer inspiziert.
    Gruß
    Ibi

  13. #13
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    Wie gesagt, wir wissen es nicht. Die Gläubiger sollten nun zu den Versicherungsbedingungen Informationen einholen und für sich als Gläubigergemeinschaft unabhängig bewerten, ob ein wie vom Insolvenzverwalter avisiertes „langjähriges Gerichtsverfahren“ welches die ohnehin schon geringe Insolvenzmasse weiter abschöpfen wird Sinn macht. Der Insolvenzverwalter macht so oder so seinen Schnitt und tritt ja im strittigen Verfahren soweit ich das sehe auch als Anwalt auf. Der hat kein Problem mit 3 Jahren Prozess ohne Aussicht auf Regulierung der Gläubiger.

  14. #14
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Wenn ich mir so unsere Brandschutzversicherung ansehe, dann kann ich mir das alles gut vorstellen.
    Was da aktuell gefordert wird, ist kaum noch umzusetzen.
    Man ist froh über jeden Strohhalm, den man greifen kann.
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  15. #15
    Sea-Dweller Avatar von Sara
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    Es kommt sicher auf die genauen Bedingungen an, unter denen Watchm. die Versicherung abgeschlossen hat. Ich hoffe für die Geschädigten sehr, dass die Versicherungsgesellschaft am Ende doch noch regulieren muss. Gerade dann, wenn der Händler an sich selber ein argloses Opfer zu sein scheint wie in diesem Fall. Denn mit einem Insider-Job des GF musste der Anbieter ja sicherlich nicht rechnen.

  16. #16
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    Geschäftsmodelle, wie du sie hier zitierst, Leuten Versicherungen zu verkaufen, die dann eigentlich mehr oder weniger alle möglichen Konstellationen ausschließen um im Schdenfall zu zahlen, ziehen zurecht die Versicherer in ein schlechtes Licht.
    Risiko findet man zu hoch, aber auf Prämien möchte man auch nicht verzichten. Durch dieses Verhalten werden Menschen stark wirtschaftlich zum eigenen Vorteil der Versicherung geschädigt. Dann doch bitte keine Versicherung anbieten, ein Geschäftmodell mit Lagerung von Uhren ist dann nicht mehr möglich und niemand wird geschädigt.
    Aber die Versicherung kann sich dann natürlich nicht mehr die Tasche voll machen
    Geändert von Edi (10.08.2023 um 11:36 Uhr)

  17. #17
    PREMIUM MEMBER Avatar von Retto
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    Ich weiß nicht was daran so schwierig zu verstehen ist,
    Dann gib das doch mal bei check24 ein und guck was du da an angeboten bekommst.
    Man kann nicht alles versichern und für alles haften, wer soll da dann noch die Prämien bezahlen können?

    Wenn ich mein Auto versicher, das in einem Hotel beim Portier abgebe zum parken, der das Auto irgendwo abstellt auf dem Parkplatz und den Schlüssel stecken lässt dann zahlt meine Versicherung auch nicht wenn’s geklaut wird wenn ich das nicht überprüft habe.


    Wie auch immer, ich mach den Job schon lange genug und auch mit spezialkonzepten für Industrie und Handel wo es oft Situationen gibt wo der Kunde etliche Auflagen erfüllen muss da es sonst niemand absichert.
    liebe grüße von der Küste Andre´

  18. #18
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    Man muss sich aber auch vergegenwärtigen, dass Versicherungsfälle wie diese nicht alltäglich sind. Wir sprechen hier allein bei WM von einer 8-stelligen Schadenssumme. Insgesamt wurde der Schaden ja sogar im dreistelligen Millionenbereich verortet. Dass in solchen Schadensereignissen mit harten Bandagen gekämpft wird ist auch nicht weiter außergewöhnlich. Mich als Gläubiger würde aktuell die Intransparenz des Versicherungsverhältnis stören. Und ich würde hier nicht ruhigen Gewissens auf die nächsten Schritte des Insolvenzverwalters vertrauen.

  19. #19
    Milgauss Avatar von Rafterman
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    Die Versicherung hat doch die Sicherheitsfirma akzeptiert. Was kann denn Watchmaster dafür wenn bei der Sicherheitsfirma der Betrug stattfindet? Der Vergleich mit dem Subunternehmer Sozialabgaben hinkt doch.

  20. #20
    Daytona Avatar von Smoke
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    Das passt zwar jetzt nicht ganz zum Thema, aber wir als Kanzlei rechnen mittlerweile mit nahezu keiner Rechtschutzversicherung mehr direkt ab.
    Den Dreck möge sich der Versicherungsnehmer gerne selbst antun.
    Bei fast allen Versicherungen ist das die 11. Plage, die überdies natürlich nicht bezahlt wird.

    Ich habe gerade einen Fall hier zum Entstehen der außergerichtlichen Termingebühr. Was die DEVK (ich trau mich ohne Weiteres den Namen zu nennen) hierzu schreibt, ist an Blödsinn nur sehr schwer zu übertreffen.
    Jürgen

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