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  1. #1
    Yacht-Master Avatar von Mr. Edge
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    Ich verstehe immer noch nicht das Problem (muss ich ja auch nicht, aber es interessiert mich halt). Hat es steuerliche Gründe, dass es bestimmt werden muss? Oder sonstige Behördengründe (Grundsteuer z. B.). Das wäre sicher für mehrere Interessant.

    Geht es nur um Festlegung eines Mietpreises aufgrund mehr Nutzung, bin ich raus, da ist oben alles dazu gesagt.
    Servus
    Claus

  2. #2
    Daytona
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    Zitat Zitat von Mr. Edge Beitrag anzeigen
    Ich verstehe immer noch nicht das Problem (muss ich ja auch nicht, aber es interessiert mich halt). Hat es steuerliche Gründe, dass es bestimmt werden muss? Oder sonstige Behördengründe (Grundsteuer z. B.). .
    Habe es so interpretiert bzw. zwischen den Zeilen gelesen, daß es mehrere Eigentümer (evtl. Erbengemeinschaft) gibt und daher nach Argumentationshilfen gefragt wurde, damit die Entscheidungsfindung bzgl. Mietpreisberechnung beschleunigt werden kann.
    Gruß, Kai

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