Den Flur würde ich als Verkehrsfläche sehen, d.h. weder Wohn- noch Nutzfläche.

Die Kellerräume würde ich bei einem Mieter weiterhin als Nutzfläche sehen, da ich eher von der Nutzung als Hobby- bzw. Nebenräume ausgehen würde. Könnte man eventuell auch im Mietvertrag festhalten, wenn einem das wichtig wäre.