Den Flur würde ich als Verkehrsfläche sehen, d.h. weder Wohn- noch Nutzfläche.
Die Kellerräume würde ich bei einem Mieter weiterhin als Nutzfläche sehen, da ich eher von der Nutzung als Hobby- bzw. Nebenräume ausgehen würde. Könnte man eventuell auch im Mietvertrag festhalten, wenn einem das wichtig wäre.
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Hybrid-Darstellung
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03.11.2022, 21:31 #1Daytona
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Gruß, Kai
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