Wäre jetzt auch mein Vorschlag. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind 2 Wohnungen vorhanden. Beide waren vermietet, die unten jetzt leer und Mieter oben möchte jetzt noch zusätzliche Wohnung unten dazu mieten. Nebeneffekt, er weiß er nutzt das Haus alleine.
Dann einfach 2 Wohnungen vermieten. Nutzfläche in den NK als Gemeinschaftsfläche abrechnen. Auch wenn die Gemeinschaft nur ein Person ist, aber eben 2 Wohnungen anteilig betrifft. Weiterer möglicher Vorteil, wenn Mieter irgendwann doch nur noch eine Wohnung möchte, muss nur die gekündigt werden und der Rest bleibt. In den bisherigen MV müsste ja auch geregelt sein welche Wohnung welchen Keller oder Nebenräume nutzen darf, welcher ja keine zu vermietende Wohnfläche darstellt.
Dann müsstest du dich nicht mit Fragen der Wohnflächenerhöhung gegenüber den anderen Miteigentümern rumärgern oder die Miete über ein nicht gewolltes Maß erhöhen. Statt MV des ganzen Objektes, 2 MV für je eine Wohnung.