Markus, möchte die Stimmung nicht ganz trüben, im Zeitpunkt der Erstzulassung des KfZ. Das ist technisch mE erst möglich, wenn das Fahrzeug gebaut wurde und zugelassen wird. Dh. Im Zeitpunkt deines individuellen Kaufes wird der dortige BLP zu Grunde gelegt. Ist aktuell bei der Liefersituation sehr blöd, weil heute keiner weiß, was kostest konkret dein Auto, wenn es (erstmals) zugelassen wird. Ich befürchte hier spätere nicht freudvolle Diskussionen. Zumal heute keiner weiß, ob das BMF da mal eine Handlungsanweisung für deinen (aber viele betreffenden) Fall gibt.
Lese aber gerne die Sicht und Argumente der STB unter uns, vielleicht lege ich das ja zu eng aus.