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Hybrid-Darstellung
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15.03.2022, 13:45 #1Mit königlichen Grüßen,
John
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15.03.2022, 13:46 #2
Im Zweifel wird der Händler die wohl zu dem vor einem Jahr gezahlten Preis zurücknehmen, alles andere würde mich wundern
...
Beste Grüße, Thilo
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15.03.2022, 15:34 #3
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15.03.2022, 16:18 #4
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15.03.2022, 13:53 #5
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Auch wenn es ärgerlich ist, sehe ich das Vorgehen schon als bedenklich an:
Groß berichten, RA schon "beauftragt" und den Händler dann noch nicht mal kontaktiert. Puuh, da fehlen mir schon die Worte.
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15.03.2022, 14:11 #6
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Warum? Das ist ein privates Forum in dem man sich austauscht. ich finde er macht das richtig so.
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15.03.2022, 14:32 #7
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Meine Meinung:
Klären, ob der Händler gegen eine einwandfreie Uhr tauscht.
Falls das nicht sein soll: nicht zurückgeben, sondern bei Rolex auf eigene Kosten das Gehäuse tauschen lassen (2,5 K ?).
Eine günstige Lösung, denn der Preis für das Tauschgehäuse bemisst sich am Listenpreis, nicht am Marktpreis. Am Ende hast du wieder eine originale und gesuchte Rolex, da der Vorgang bei Rolex dokumentiert ist (meine Vermutung).
Ich habe sogar gehört, dass man bei neueren Tauschgehäusen auf die alte Seriennummer bestehen kann (stimmt das?). Dann würde die Garantiekarte (nur wegen des Sammlerpaketes) auch noch passen.
Die 2,5 K sind ärgerlich, dürften aber weniger sein, als die Entwicklung des Marktwertes in dieser Zeit.
Viele Grüße,
Bernd"Less is boring" (Paul Smith)
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16.03.2022, 09:01 #8
Diese Option hatte ich nicht auf dem Schirm - gute Idee, das muss ich mal anfragen. Denn selbst wenn ich auf diesen Kosten sitzen bleiben sollte, wäre es immer noch ein geringerer Betrag als der Verlust durch Rückgabe zum damaligen Preis und Kauf zum heutigen Listenpreis. Wobei ich fast befürchte, dass das bei einer eingestellten Referenz nicht gehen wird.
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15.03.2022, 14:37 #9
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Interessant wäre ja auch mal, ob im Streitfall durch Rolex nachvollzogen werden kann, woher eigentlich das Tauschwerk kommt. Das kann wahrscheinlich auch nicht jeder Hinz und Kunz besorgen.
Cheers,
O.J.
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15.03.2022, 14:38 #10
Guter Gedanke Bernd.
Die Frage ist halt ob Rolex da überhaupt in irgendeiner Form Hand anlegen würde, da nicht mehr mit dem Auslieferungszustand übereinstimmend wg anderer Werknummer. Falls ja dürfte sich dies als bester Weg in Anbetracht des aktuellen Marktwertes der Uhr herausstellen...beste Grüße
Christian
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15.03.2022, 14:51 #11
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Als regulärer Auftrag, ohne Garantieansprüche? Warum nicht?
Ablehnen würde Rolex das m.W. nur, wenn nicht originale Teile verbaut wären.
Eventuell wäre das auch eine Möglichkeit für den Verkäufer, günstig aus der Geschichte rauszukommen (indem der die Kosten für die Aktion übernimmt. Die ich aber selbst in den Hand nehmen würde ...).
Grüße,
Bernd"Less is boring" (Paul Smith)
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15.03.2022, 14:38 #12
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RSA weiß, in welcher Uhr das Werk ursprünglich verbaut war.
Ich fang diesen Tag nicht nüchtern an.
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15.03.2022, 14:41 #13
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Alles ärgerlich. Das erinnert mich an meine Sea Dweller. Verklebt und ungetragen auf dem Gebrauchtmarkt erworben. Nach kurzer Zeit hatte sich eine Bandschraube herausgedreht. Uhr fiel auf den Boden bevor ich sie zu fassen bekam. Das Ende vom Lied: ohne Erstkäuferrechnung keine Kostenübernahme.
Michael"Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein
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15.03.2022, 14:44 #14
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15.03.2022, 14:57 #15
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15.03.2022, 14:58 #16
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15.03.2022, 14:56 #17
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Hallo,
neu und ungetragen, aber runtergefallen und bis auf
Kratzer durch neues Glas repariert. Sehr unschön.
Eigentlich nicht mehr neu.
Beim Kauf innerhalb der Garantiezeit gehe ich von
"hat noch Garantie" aus, insbesondere bei "neu".
Der Händler wußte, daß durch den Tausch des Werks
die Garantie erloschen ist.
Was heißt "nicht-fachmännisch" in Bezug auf den
Tausch des Werks.
Dazu ist die Meinung des Händlers interessant.
Viele Grüsse, Hannes
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15.03.2022, 15:39 #18
hm hier wird ständig davon ausgegangen das der Händler von dem Werkstausch wusste. Ich habe noch keine solche belegbare Aussage vom TS gelesen. Es wäre wohl wirklich besser gewesen erst einmal den Händler die Möglichkeit zu geben die Angelegenheit zu prüfen und sich zu Äußern schließlich hat auch er Rechte.
was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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15.03.2022, 17:37 #19
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15.03.2022, 15:34 #20
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- 689
Ich denke mit "nicht fachmännisch" ist beim Tausch des Werkes gemeint, dass es eben kein offizieller Rolex Konzi war, der die Werknummer der Gehäusenummer zuordnet bzw. diese Daten zu Rolex weitergibt. So wie mir das bekannt ist, schraubt innerhalb der Garantiezeit im Garantiefall nur Rolex selbst an den Werken. Und wenn vom Glas etwas splittert, ist meines Wissens eine Revision vorgeschrieben, damit eben nichts ins Werk kommt. Die kann/darf wohl auch der Konzi machen. Aber so wie geschildert wirft das schon Fragen auf:
- wie kann die Uhr "neu" sein ?
- woher kommen die Teile ?
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