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Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Sea-Dweller Avatar von raketenkonstrukteur
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    Zitat Zitat von Sara Beitrag anzeigen

    Rolex lehnt die Übernahme der Garantie für die Uhr ab. Die Uhr befindet sich nicht mehr im Originalzustand wie bei der Auslieferung.

    Diese Formulierung wird seitens ROLEX auch gewählt wenn eine Uhr aufgrund möglicher Zweifel an der Authentizität abgewiesen wird. Ist dies den zumindest sichergestellt? Oder war die Interpretation nur Mutmaßung des Händlers?
    Mit königlichen Grüßen,

    John

  2. #2
    Comex Avatar von The Banker
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    Im Zweifel wird der Händler die wohl zu dem vor einem Jahr gezahlten Preis zurücknehmen, alles andere würde mich wundern ...
    Beste Grüße, Thilo

  3. #3
    Deepsea
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    Zitat Zitat von The Banker Beitrag anzeigen
    Im Zweifel wird der Händler die wohl zu dem vor einem Jahr gezahlten Preis zurücknehmen, alles andere würde mich wundern ...
    Und am nächsten Tag wird sie unverändert, aber zum aktuellen Kurs wieder angeboten werden…

  4. #4
    Comex Avatar von The Banker
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    Zitat Zitat von brownie Beitrag anzeigen
    Und am nächsten Tag wird sie unverändert, aber zum aktuellen Kurs wieder angeboten werden…
    Beste Grüße, Thilo

  5. #5
    GMT-Master
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    Auch wenn es ärgerlich ist, sehe ich das Vorgehen schon als bedenklich an:

    Groß berichten, RA schon "beauftragt" und den Händler dann noch nicht mal kontaktiert. Puuh, da fehlen mir schon die Worte.

  6. #6
    Deepsea
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    Warum? Das ist ein privates Forum in dem man sich austauscht. ich finde er macht das richtig so.

  7. #7
    Yacht-Master
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    Meine Meinung:

    Klären, ob der Händler gegen eine einwandfreie Uhr tauscht.

    Falls das nicht sein soll: nicht zurückgeben, sondern bei Rolex auf eigene Kosten das Gehäuse tauschen lassen (2,5 K ?).

    Eine günstige Lösung, denn der Preis für das Tauschgehäuse bemisst sich am Listenpreis, nicht am Marktpreis. Am Ende hast du wieder eine originale und gesuchte Rolex, da der Vorgang bei Rolex dokumentiert ist (meine Vermutung).

    Ich habe sogar gehört, dass man bei neueren Tauschgehäusen auf die alte Seriennummer bestehen kann (stimmt das?). Dann würde die Garantiekarte (nur wegen des Sammlerpaketes) auch noch passen.

    Die 2,5 K sind ärgerlich, dürften aber weniger sein, als die Entwicklung des Marktwertes in dieser Zeit.

    Viele Grüße,

    Bernd
    "Less is boring" (Paul Smith)

  8. #8
    Sea-Dweller Avatar von Sara
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    Zitat Zitat von 1500 Beitrag anzeigen
    Meine Meinung:

    Klären, ob der Händler gegen eine einwandfreie Uhr tauscht.

    Falls das nicht sein soll: nicht zurückgeben, sondern bei Rolex auf eigene Kosten das Gehäuse tauschen lassen (2,5 K ?).

    Eine günstige Lösung, denn der Preis für das Tauschgehäuse bemisst sich am Listenpreis, nicht am Marktpreis. Am Ende hast du wieder eine originale und gesuchte Rolex, da der Vorgang bei Rolex dokumentiert ist (meine Vermutung).

    Ich habe sogar gehört, dass man bei neueren Tauschgehäusen auf die alte Seriennummer bestehen kann (stimmt das?). Dann würde die Garantiekarte (nur wegen des Sammlerpaketes) auch noch passen.

    Die 2,5 K sind ärgerlich, dürften aber weniger sein, als die Entwicklung des Marktwertes in dieser Zeit.

    Viele Grüße,

    Bernd

    Diese Option hatte ich nicht auf dem Schirm - gute Idee, das muss ich mal anfragen. Denn selbst wenn ich auf diesen Kosten sitzen bleiben sollte, wäre es immer noch ein geringerer Betrag als der Verlust durch Rückgabe zum damaligen Preis und Kauf zum heutigen Listenpreis. Wobei ich fast befürchte, dass das bei einer eingestellten Referenz nicht gehen wird.

  9. #9
    Deepsea
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    Interessant wäre ja auch mal, ob im Streitfall durch Rolex nachvollzogen werden kann, woher eigentlich das Tauschwerk kommt. Das kann wahrscheinlich auch nicht jeder Hinz und Kunz besorgen.
    Cheers,

    O.J.

  10. #10
    Deepsea Avatar von chrisom-77
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    Guter Gedanke Bernd.
    Die Frage ist halt ob Rolex da überhaupt in irgendeiner Form Hand anlegen würde, da nicht mehr mit dem Auslieferungszustand übereinstimmend wg anderer Werknummer. Falls ja dürfte sich dies als bester Weg in Anbetracht des aktuellen Marktwertes der Uhr herausstellen...
    beste Grüße
    Christian
    >> Suche Vintage CERTINA DS-2 <<

  11. #11
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von chrisom-77 Beitrag anzeigen
    Guter Gedanke Bernd.
    Die Frage ist halt ob Rolex da überhaupt in irgendeiner Form Hand anlegen würde, da nicht mehr mit dem Auslieferungszustand übereinstimmend wg anderer Werknummer. Falls ja dürfte sich dies als bester Weg in Anbetracht des aktuellen Marktwertes der Uhr herausstellen...
    Als regulärer Auftrag, ohne Garantieansprüche? Warum nicht?

    Ablehnen würde Rolex das m.W. nur, wenn nicht originale Teile verbaut wären.

    Eventuell wäre das auch eine Möglichkeit für den Verkäufer, günstig aus der Geschichte rauszukommen (indem der die Kosten für die Aktion übernimmt. Die ich aber selbst in den Hand nehmen würde ...).

    Grüße,

    Bernd
    "Less is boring" (Paul Smith)

  12. #12
    DoT 2020 Sieger 2021 & zukünftiger Fiat Multipla Besitzer Avatar von hallolo
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    RSA weiß, in welcher Uhr das Werk ursprünglich verbaut war.
    Ich fang diesen Tag nicht nüchtern an.


  13. #13
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    Alles ärgerlich. Das erinnert mich an meine Sea Dweller. Verklebt und ungetragen auf dem Gebrauchtmarkt erworben. Nach kurzer Zeit hatte sich eine Bandschraube herausgedreht. Uhr fiel auf den Boden bevor ich sie zu fassen bekam. Das Ende vom Lied: ohne Erstkäuferrechnung keine Kostenübernahme.

    Michael
    "Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein

  14. #14
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    Zitat Zitat von löwenzahn Beitrag anzeigen
    Alles ärgerlich. Das erinnert mich an meine Sea Dweller. Verklebt und ungetragen auf dem Gebrauchtmarkt erworben. Nach kurzer Zeit hatte sich eine Bandschraube herausgedreht. Uhr fiel auf den Boden bevor ich sie zu fassen bekam. Das Ende vom Lied: ohne Erstkäuferrechnung keine Kostenübernahme.

    Michael
    wo steht das denn in den Garantiebedingungen?
    Glaube nicht alles, was Du denkst!

  15. #15
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    Zitat Zitat von obiwankenobi Beitrag anzeigen
    wo steht das denn in den Garantiebedingungen?
    Ach ja, ... ich hatte damals für mich entschieden: zahlen schafft Frieden.

    Michael
    "Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein

  16. #16
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    Zitat Zitat von löwenzahn Beitrag anzeigen
    Ach ja, ... ich hatte damals für mich entschieden: zahlen schafft Frieden.

    Michael
    auch eine Möglichkeit.
    Glaube nicht alles, was Du denkst!

  17. #17
    GMT-Master
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    Hallo,

    neu und ungetragen, aber runtergefallen und bis auf
    Kratzer durch neues Glas repariert. Sehr unschön.

    Eigentlich nicht mehr neu.

    Beim Kauf innerhalb der Garantiezeit gehe ich von
    "hat noch Garantie" aus, insbesondere bei "neu".
    Der Händler wußte, daß durch den Tausch des Werks
    die Garantie erloschen ist.
    Was heißt "nicht-fachmännisch" in Bezug auf den
    Tausch des Werks.

    Dazu ist die Meinung des Händlers interessant.

    Viele Grüsse, Hannes

  18. #18
    officially certified Avatar von cardealer
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    Zitat Zitat von jobo Beitrag anzeigen
    Der Händler wußte, daß durch den Tausch des Werks
    die Garantie erloschen ist.
    hm hier wird ständig davon ausgegangen das der Händler von dem Werkstausch wusste. Ich habe noch keine solche belegbare Aussage vom TS gelesen. Es wäre wohl wirklich besser gewesen erst einmal den Händler die Möglichkeit zu geben die Angelegenheit zu prüfen und sich zu Äußern schließlich hat auch er Rechte.
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  19. #19
    Double-Red Avatar von backröding
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    Zitat Zitat von cardealer Beitrag anzeigen
    hm hier wird ständig davon ausgegangen das der Händler von dem Werkstausch wusste. Ich habe noch keine solche belegbare Aussage vom TS gelesen. Es wäre wohl wirklich besser gewesen erst einmal den Händler die Möglichkeit zu geben die Angelegenheit zu prüfen und sich zu Äußern schließlich hat auch er Rechte.
    Kann er eigentlich gar nicht, denn doch nur Rolex weiß, welches Werk in welcher Uhr ist/war, oder?
    Ich bin nicht die Signatur, ich Putz hier nur.

    Grüße, Thorsten


  20. #20
    GMT-Master
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    Ich denke mit "nicht fachmännisch" ist beim Tausch des Werkes gemeint, dass es eben kein offizieller Rolex Konzi war, der die Werknummer der Gehäusenummer zuordnet bzw. diese Daten zu Rolex weitergibt. So wie mir das bekannt ist, schraubt innerhalb der Garantiezeit im Garantiefall nur Rolex selbst an den Werken. Und wenn vom Glas etwas splittert, ist meines Wissens eine Revision vorgeschrieben, damit eben nichts ins Werk kommt. Die kann/darf wohl auch der Konzi machen. Aber so wie geschildert wirft das schon Fragen auf:
    - wie kann die Uhr "neu" sein ?
    - woher kommen die Teile ?

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