Stoess in Wiesbaden hat ein Formular zur Bestellung.
Hier steht u.a auch:
"Ferner erklären Sie sich mit Ihrer Unterschrift damit einverstanden, dass die STOESS GmbH die Rolex-Garantiekarte Ihrer erworbenen Rolex Uhr bis 24 Monate nach Kaufdatum sicher für Sie verwahrt..."
Ergebnis 61 bis 80 von 493
Thema: Warteliste Rolex
Hybrid-Darstellung
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27.01.2022, 08:58 #1Milgauss
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27.01.2022, 09:25 #2Explorer
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Ist echt nett von den Konzis. Wenn man sie erst nach 2 Jahren verhökern kann, macht man ja noch mehr Kohle. *Ironie aus*
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27.01.2022, 09:41 #3
Der aktuelle Uhrenmarkt treibt schon seltsame Blüten gerade.
Ich frage mich gerade wie verbindlich so ein Formular ist.
Folgender Fall:
Kunde unterschreibt Formular (Vertrag?).
Bekommt dann sehr gesuchtes Modell ohne Zerti und ist glücklich.
Kunde kommt aber nach 12 Monaten in Geldnot und muss Liquidität schaffen und möchte die Uhr verkaufen.
Nun ist die Uhr aber mit Box und ohne Zerti weniger wert und der Kunde braucht das Geld.
Nun fordert er die Herausgabe des Zerti.
Anzunehmenderweise will der Konzi das Zerti aber nicht rausrücken.
Mensch freu ich mich (und der Konzi sicherlich auch) auf die Bild Schlagzeile.
Desweiteren frage ich mich was mit dem Zerti nach dem Weiterverkauf ohne Zerti passiert.
Aus meiner Sicht musss das Zerti ja dann, wenn in dem Weiter-Verkaufsvertrag der Uhr nichts dazu geregelt ist, immer noch dem Erstkäufer gehören und an ihn gehen.
Außerdem fällt mir auf, dass bei STOESS steht: "bis 24 Monate" Das heißt man bekommt es vorher? Vielleicht? Oder nicht? Oder wann? Oder wie?
Zuletzt frage ich mich noch wie sehr der Konzi eigentlich *****n muss, dass er jetzt zu dem übrigen Papier und Ablagekram jetzt auch noch Unmengen von Zertis aufheben, ablegen und dann den Kunden wegen Abholung anschreiben muss.
Je mehr ich drüber nachdenke, desto eigenartiger wird es.
There is no Exit, Sir.
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27.01.2022, 11:03 #4Datejust
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sailking99 - Den Herausgabeanspruch auf den Garantiewisch einfach an den Käufer abtreten, fertig. Wenn du eine Aktie verkaufst, fährst du ja auch nicht zu Clearstream nach Eschborn, schnippelst eine Ecke von der Globalurkunde ab und schickst die dem Käufer :-)
Ich hab eh nie verstanden, wozu man in einem Rechtsstaat mit zivilisiertem Gewährleistungsrecht eine Garantiekarte braucht.
obiwankenobi - ohne eine Grundsatzdiskussion über das Thema starten zu wollen, aber jeder Verkäufer kann den Kaufgegenstand im Verhältnis zum Käufer frei vereinbaren. Man könnte auch vereinbaren, dass die Lünette oder das Armband erst nach zwei Jahren geliefert werden. Inwieweit das im Verhältnis Verkäufer / Lieferant gestattet ist, ist eine andere Frage…
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27.01.2022, 11:39 #5Datejust
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obiwankenobi - ohne eine Grundsatzdiskussion über das Thema starten zu wollen, aber jeder Verkäufer kann den Kaufgegenstand im Verhältnis zum Käufer frei vereinbaren. Man könnte auch vereinbaren, dass die Lünette oder das Armband erst nach zwei Jahren geliefert werden. Inwieweit das im Verhältnis Verkäufer / Lieferant gestattet ist, ist eine andere Frage…[/QUOTE]
Richtig und ergänzend: Der Eigentumsübergang hat rechtlich auch nichts mit der Bezahlung zu tun. Das sind rechtlich zwei unabhängige Geschäfte (Verpflichtungsgeschäft nach Kaufrecht + Verfügungsgeschäft nach dinglichem Recht). Wenn Verkäufer und Kunde sich einigen, dass das Zertifikat (noch) nicht in das Eigentum des Kunden übergehen sollen, ist das völlig unproblematisch.
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27.01.2022, 09:54 #6
Das Zertifikat ist "Lieferumfang" und damit ein teil der zugesichgerten Eigenschaft des gelieferten "Artikels".
Mit der vollständigen Bezahlung geht auch alles was zu der Uhr gehört in das Eigentum des Käufers über.
Aber innerhalb von 2 Jahren verklauft doch heutzutage keiner mehr eine neue Uhr? Die Zinsen sind ja viel preiswerter als der Wertzuwachs der Uhr.**CERTIFIED ADHS TAX ROLEX BUYER**
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27.01.2022, 10:00 #7
Ich würde dieses Vorgehen von Konzis begrüßen, wenn ich so schneller an mein Wunschmodell komme und es den Graumarkt etwas eindämmt.
Da ich die Garantiekarten getrennt von den Uhren aufbewahre (nicht im Safe), sind sie beim Konzi ohnehin sicher besser aufgehoben
Gruß, Dietmar
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27.01.2022, 10:19 #8GMT-Master
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Ich fürchte, die Warteliste wird eher länger.
Aktien werden abverkauft, Immo sind auch sehr teuer, Zinsen gibt es keine, da werden viele nach Sachwerten schauen, denn irgendwo muss das Geld ja hin.
Zudem wollen alle vor der Messe noch eine zukünftige Neovintage.
Und die Hemmschwelle sich beim Konzi für eine Uhr auf die Warteliste setzen zu lassen ist minimal, kostet nur etwas Zeit.
Daher fürchte ich, wird es eher noch schwieriger an die Uhren zu kommen.
Leider.
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27.01.2022, 18:27 #9
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27.01.2022, 18:53 #10Yacht-Master
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Aber sicher nicht gleich auf fünf oder sechs Prozent.
Ich rechne eher mit einem halben Prozent...
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27.01.2022, 19:29 #11Milgauss
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27.01.2022, 10:28 #12Daytona
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Wer in "Geldnot" Gerät sollte sich keine Rolex kaufen.
Sorry - aber meine finanzielle Situation ist so aufgestellt, dass ich keine Rolex verkaufen MUSS.
Und diese Worte sollte sich heutzutage jeder (ich finanziere mir ne Uhr!) hinter die Ohren schreiben.
Rolex ist Luxus und kein Grundbedarf.
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29.01.2022, 16:20 #13Oyster
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Hast absolut Recht.
Aber Rolex ist eine Währung die Dir weltweit das gleiche Geld in allen Landeswährungen gibt.
Rolex Uhren sind nach ein Jahr Besitz von der Steuer befreit und müssen nicht registriert werden.
Gold schon!
Im Grunde kann immer was schlimmes im Leben passieren und man kann eventuell Bankrott gehen.
Du kannst deine 5 Rolex sofort verkaufen und in Geld umwandeln! Selbst wenn du nicht gleich den besten Preis bekommst hast du ein Vielfaches mehr als du in die Uhren investiert hast.
Aber Uhren auf Raten, keine Ahnung wer das macht.
Wenn du es geschafft hast die letzten 6-7 Jahre die beliebigen Sportmodelle zu sammeln sind 150K sofort zu bekommen.
Ohne Probleme und Steuerfrei!
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29.01.2022, 20:36 #14Gesperrter User
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27.01.2022, 11:42 #15Explorer
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Mein Konzi macht das mit den Garantiekarten auch so, sie werden 2 Jahre ab Kauf verwahrt, nach Ablauf bekommt man sie entweder per Post geschickt oder holt sie halt mit der nächsten Uhr die kommt ab. Ohne die durch mich unterschriebene Einverständniserklärung verkauft er halt nicht, das macht er mit allen Kunden so. Ich habe da kein Problem mit, seine Aussage, wer das nicht möchte, soll bitte wo anders hingehen. Jedenfalls landen seine Uhren so nicht direkt im Graumarkt und er bekommt mit Rolex keinen Ärger. Mittlerweile hat er alleine von mir einiges an Karten rumliegen, die ersten kommen nächstes Jahr im Januar zu mir zurück.
Christian
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29.01.2022, 16:24 #16Oyster
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Interessant, weil rechtlich darf er das nicht und Rolex konnte das nicht durchsetzten.
Aber ich bin auch dafür das die das machen.
Theoretisch kannst du aber aus der Tür mit der Rechnung raus und am nächsten Tag die
Karte schriftlich einfordern das sie dein Besitz ist. Er muss sie dann rausgeben.
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01.02.2022, 10:11 #17
Das ist sachlich komplett inkorrekt ! Das Thema hatten wir schon ganz oft und es wurde von vielen Leuten - auch mir - rechtlich erläutert, dass das Einbehalten der Karte voll in Ordnung ist.
Ganz kurz für dich : Der Käufer hat individual vertraglich zugestimmt, dass die Karte ihm erst nach Zeit x ausgehändigt wird.
Es gibt auch kein Gesetz, dass vorschreibt, dass die Karte mit auszuhändigen ist.
Woher kommt dieses verquere Rechtsverständnis und diese Urban Legend überhaupt ?!Geändert von Adam_Cullen (01.02.2022 um 10:15 Uhr)
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01.02.2022, 10:56 #18Datejust
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Auch wenn es etwas ins Off-Topic abgleitet - da hat sicherlich die verbraucherschützende Komplexisierung und Bürokratisierung des Rechts (insbesondere auf europäischer Ebene) einiges zu beigetragen. Willst du ausschließen, dass es irgendwo eine delegierte Verordnung betreffend die Vollständigkeit von an Verbraucher verkauften Uhren als Level-II-VO zu einer Verbrauchsgüterlieferumfang-Verordnung o.ä. gibt? Wenn du mal Wertpapiere, Vermögensanlagen oder Fonds öffentlich angeboten oder seit Inkrafttreten des ARUG-II eine HV eines börsennotierten Unternehmens einberufen hast, traust du denen alles zu.
Hm. Jetzt stelle ich mir gerade die Frage, ob nicht Gesetzgebungsbedarf besteht, weil über Ladenpreis gehandelte Modelle ja weitestgehend an Männer verkauft werden. Gerade, weil Uhren ja mittlerweile auch Vermögensanlagen sind (im Fall von PP ja auch offiziell). Da wäre eine Quote von 40% Daytonas an Frauen und Transpersonen doch schon fast zwingend.LG
Till
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01.02.2022, 11:25 #19Yacht-Master
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Das wird immer abstruser...
Wenn man mit den Bedingungen des Konzessionärs nicht einverstanden ist,
bekommt man halt keine Uhr.
Ist das so schwer zu verstehen?
LG
Andreas
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01.02.2022, 12:50 #20
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