Zitat Zitat von Compact Beitrag anzeigen
Müsste ich nachschauen
Da hast Du die Antwort.

Es liegt in meiner Verantwortung als Versicherter die Versicherungsgesellschaft über signifikante Wertänderung einer versicherten Uhr zu informieren - resp. die Versicherungssumme und SOMIT die Versicherungsprämie anzupassen. Falls ich dies nicht tue, ist die Uhr nicht marktgerecht versichert - und somit in einem Schadenfall mein Problem/mein Verlust.
Hier vermischen sich für mich Uhren-Passion und Wunschvorstellungen insbesondere beim Begriff: "Wiederbeschaffungswert", welcher in Relation zum von Mandanten explizit deklarierten Versicherungswert (oder besser: unabhängige Schätzungsexpertise durch einen Sachverständigen) versichert wird.