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Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Milgauss Avatar von Lexiseine
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    Naja was heißt denn normal regulieren.... in so einem Fall ist normal regulieren genauso einfach und normal wie eine Rolex einfach beim Konzi zu kaufen. Ich finde das grundsätzlich nicht so schlimm, es bedarf einfach auch einer gerichtlichen Klarstellung. Dieses hilft am Ende bei der Schadenregulierung aber auch bei der Tarifentwicklung. Und natürlich der Preisfindung, dieses Klarstellung wird entweder dazu führen, dass die Bedingungen angepasst werden oder die Preise bzw. die Summenermittlung geändert werden müssen.

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Morgan911
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    Na ich geh noch weiter. Für eine stinknormale 16700 für 16400 EUR?

    Ich würd mal sagen, das das Gericht keine Ahnung hat. Ich als Versicherer würde in Revision gehen.
    Gruß Klaus

  3. #3
    Daytona Avatar von MKTile
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    Zitat Zitat von Morgan911 Beitrag anzeigen
    Ich würd mal sagen, das das Gericht keine Ahnung hat.
    Das du dich da mal nicht täuschst, Klaus. Die lesen sich schon rein. Keine Sorge.
    Gruß Maik


    Nicht der erste Eindruck zählt, sondern der letzte

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von flip74
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    Zitat Zitat von Morgan911 Beitrag anzeigen
    Na ich geh noch weiter. Für eine stinknormale 16700 für 16400 EUR?

    Ich würd mal sagen, das das Gericht keine Ahnung hat. Ich als Versicherer würde in Revision gehen.
    Na, wenn dann erstmal Berufung....der Versicherer selbst hatte wie gesagt die 126710 als Berechnungsgrundlage vorgeschlagen, wollte aber nur LP ersetzen.....Man hätte sich natürlich auch darüber streiten können, ob man nicht den Marktpreis einer ungetragenen/neuwertigem 16700 mit B&P zugrundelegt, dann lägen wir aber immernoch WEIT über 8,4K, dazu kam es aber nicht.


    eine ungetragene 16700 B&P für 16.400 EUR
    Beste Grüße, Philipp

  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von Morgan911
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    Sorry Berufung. Wenn du ehrlich bist steht dein Mandant besser da als vorher.
    Gruß Klaus

  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von flip74
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    Zitat Zitat von Morgan911 Beitrag anzeigen
    Sorry Berufung. Wenn du ehrlich bist steht dein Mandant besser da als vorher.
    Er hat grundsätzlich genau das zugesprochen bekommen, was er aufwenden muss, um sich das wiederbeschaffen zu können, was ihm entwendet wurde und laut Versicherungsvertrag zusteht, nämlich eine Sache gleicher Art und Güte zum Neuwert. Dann darf der Versicherer keine Neuwertversicherung anbieten (die er sich auch entsprechend vergüten lässt). Wenn Du Dich daran aufhängst, dass eine ungetragene 16700 laut Ch24 derzeit „nur“ 15.967,- EUR kostet (statt der zugesprochenen 16.340 EUR), hast Du recht
    Beste Grüße, Philipp

  7. #7
    Milgauss
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    Zitat Zitat von flip74 Beitrag anzeigen
    Er hat grundsätzlich genau das zugesprochen bekommen, was er aufwenden muss, um sich das wiederbeschaffen zu können, was ihm entwendet wurde und laut Versicherungsvertrag zusteht, nämlich eine Sache gleicher Art und Güte zum Neuwert. Dann darf der Versicherer keine Neuwertversicherung anbieten (die er sich auch entsprechend vergüten lässt). Wenn Du Dich daran aufhängst, dass eine ungetragene 16700 laut Ch24 derzeit „nur“ 15.967,- EUR kostet (statt der zugesprochenen 16.340 EUR), hast Du recht
    Erstmal vielen dank für das Teilen der Informationen. Die Klarstellung ist doch sehr erfreulich und beruhigt ein wenig.

    Heißt dies jetzt im Umkehrschluss aber auch, dass wenn eine nicht mehr erhältliche Uhr aktuell bei sagen wir 20k€ liegen würde, das Nachfolgemodell bei 15k€ liegt, eine Hausratversicherung sich auf dieses Urteil berufen könnte und dann auch nur die 15k€ erstattet?

  8. #8
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von Morgan911 Beitrag anzeigen
    Sorry Berufung. Wenn du ehrlich bist steht dein Mandant besser da als vorher.
    Aus materieller Sicht ja, weil die "Gleichstellung" oftmals eben nicht perfekt funktionieren kann.

    Wenn Dir die Wohnung abbrennt, und Du einen zehn Jahre Fernseher für 10k hattest, bekommst Du eben einen neuen Fernseher, der noch viel kann, aber die Versicherung nur noch 5k kostet, weil Elektronik eben billiger geworden ist.

    Dann bist Du auch "besser" gestellt.


    Allerdings könnte ich gerne auf einen Brand, Einbruchdiebstahl, Trickbetrug oder Raubüberfall verzichten, nur dass ich dann die neuere Uhr für kleines Geld am Arm habe oder noch doller Fernseh gucken kann.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  9. #9
    Deepsea Avatar von rainer07
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    Das Schöne - unter Vielem - an Rolex ist, dass es zu beinahe allen Uhren ihrer Geschichte heute noch Nachfolgemodelle gibt. Deren Neubeschaffung muss die Versicherung bezahlen. Dabei spielt übrigens der Zustand der gestohlenen Uhr keine Rolle, selbst die total verranzte 16700 ohne alles hier im Forum wertsteigendere Zubehör müsste so wieder beschafft werden, wie in dem hier vom Landgericht entschiedenen Fall. Ob man dann dafür eine NOS 16700 "mit alles" kaufen könnte, ist daher auch vollkommen irrelevant.
    Beste Grüße
    Rainer

  10. #10
    Yacht-Master Avatar von Mogli369
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    Ich bin kein Jurist aber mir gefällt das Urteil!

  11. #11
    Nein. Abgesehen davon, dass es natürlich auf die jeweiligen Vetragsbedingungen ankommt, gilt dieses Urteil (nur) für die Parteien in diesem Prozess. Somit kann ein anderes Gericht auch anders entscheiden. Würde man annehmen, dass ein anderes Gericht (hoffentlich) auch so über den Wiederbeschaffungswert auf dem freien Markt gehen wird, würde es in dem von dir gestellten Fall die 20.000€ zusprechen, da es um das Modell geht. Hier haben sich die Parteien aber ja geeinigt das Nachfolgermodell als Grundlage zu nehmen, da es für den Mandanten ebenfalls erfolgsversprechend und in Ordnung war -> Hauptsache die Kohle!

  12. #12
    Daytona Avatar von MKTile
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    Gute Arbeit Philipp. Das Urteil bestärkt. Bei dem hier geschriebenen kann dein Mandant wohl froh sein, dass man ihm keine 4-Stellige Paul Newman Daytona gestohlen hat. Auf welcher Grundlage dieser Schaden wohl bemessen worden wäre, mag ich mir gar nicht vorstellen.
    Gruß Maik


    Nicht der erste Eindruck zählt, sondern der letzte

  13. #13
    Double-Red Avatar von ReneS
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    Zitat Zitat von MKTile Beitrag anzeigen
    Gute Arbeit Philipp. Das Urteil bestärkt. Bei dem hier geschriebenen kann dein Mandant wohl froh sein, dass man ihm keine 4-Stellige Paul Newman Daytona gestohlen hat. Auf welcher Grundlage dieser Schaden wohl bemessen worden wäre, mag ich mir gar nicht vorstellen.
    Wer eine PN hat, hat die auch richtig versichert...

  14. #14
    Gute Arbeit! Super, dass wir hier fachkundige Foren-Anwälte haben...immer gut zu wissen, wohin man sich ggf. wenden kann.
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von flip74
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    Beste Grüße, Philipp

  16. #16
    Gesperrter User
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    absurdes Vorurteil

    Hallo,

    Vielen Dank dass du dasteilst. Es hört sich auf jeden Fall interessant an.

    Ich sehe da um ehrlich zu sein auch keine Chance wie dieses Prachtstück für seinen eigentlichen Preis ersetzt wird. Wunderlich welche Vergleiche die da ziehen.

    Aber nun gut, schlussendlich bleibt keine andere Möglichkeit als abwarten.

  17. #17
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Das Urteil gefällt mir auch, ABER es kann durchaus sein das demnächst keine Versicherung mehr eine Rolex versichert, bzw. die Prämien astronomisch steigen werden, das es sich mehr lohnt eine Rolex zu versichern.

  18. #18
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    .

    (ich lass' es lieber)
    Geändert von Schmackofatz (23.02.2021 um 18:58 Uhr)
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  19. #19
    Daytona Avatar von papagonzo
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    Diese Aussage entbehrt für mich jegliche Substanz.
    Häätzliche Jröß vum Rhing dä Jacques

  20. #20
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    Zitat Zitat von Frankfurter Beitrag anzeigen
    Das Urteil gefällt mir auch, ABER es kann durchaus sein das demnächst keine Versicherung mehr eine Rolex versichert, bzw. die Prämien astronomisch steigen werden, das es sich mehr lohnt eine Rolex zu versichern.
    Stahl Uhren sind Haushaltsgegenstände die sind immer mit drin egal ob Wecker oder 10.000€ Rolex. Wenn etwa der Goldanteil überwiegt verschiebt es sich in den Schmuck Bereich. Führt aber trotzdem oft zu Diskussionen .
    Geändert von MattR (23.02.2021 um 22:19 Uhr)

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