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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von flip74
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    Zitat Zitat von autares Beitrag anzeigen
    Kann ich nix dafür, wenn der Moritz das bei Linkedin postet ��
    Beste Grüße, Philipp

  2. #2
    Daytona Avatar von Series3 ExMoD
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    Gute Arbeit, Philipp!

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von flip74
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    Zitat Zitat von Series3 ExMoD Beitrag anzeigen
    Gute Arbeit, Philipp!
    Dank Dir Stephan
    Beste Grüße, Philipp

  4. #4
    Deepsea Avatar von t.s
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    Sehr gut, Philipp!

    Hab schon gedacht, dass das doch von einem Member hier kommen muss. Die Argumentation mit der künstlichen Verknappung hätte doch kein Außenstehender verwendet.
    Gruß Tristan

  5. #5
    Milgauss Avatar von sant_ant
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    Zitat Zitat von autares Beitrag anzeigen
    Hallo,

    für alle (zukünftig) Geschädigten hat das LG Hamburg ein ermutigendes Urteil gesprochen:

    https://www.diekmann-rechtsanwaelte....eis-erstatten/

    VG
    Super, danke für den Hinweis! Rolex und Hausrat ist ja immer so eine Sache...

    Zum Thema: In Berlin soll ab Frühjahr ein neues Unternehmen 24/7 zugängliche Schließfächer anbieten. Als Alternative zu den Banken, die aktuell ja häufig auch geschlossen haben, vielleicht eine Alternative?!
    Geändert von sant_ant (13.02.2021 um 14:39 Uhr)
    Beste Grüße
    Torben

  6. #6
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    interessant, vielen Dank fürs Posten, darf verraten werden um welchen Versicherer es geht?
    mit kollegialer Empfehlung
    der Peter

    Insta: https://www.instagram.com/awesome.muc/

  7. #7
    Deepsea Avatar von t.s
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    Zitat Zitat von nooks Beitrag anzeigen
    interessant, vielen Dank fürs Posten, darf verraten werden um welchen Versicherer es geht?
    Geht aus der Urteilsbegründung hervor, da der Tarif LBN Besser Plus heißt.
    Gruß Tristan

  8. #8
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    danke Dir Tristan, muss ich überlesen haben da LBN bisher unbekannt
    mit kollegialer Empfehlung
    der Peter

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  9. #9
    Deepsea Avatar von t.s
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    Gerne, Peter.
    Gruß Tristan

  10. #10
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Das Urteil überrascht mich nicht, zumal ich das Procedere schon immer so gepredigt habe.

    Was mich mehr verwundert ist, dass es überhaupt einen juristische Auseinandersetzung gab, zumal die Regulierungsmodalitäten bei den Versichern in der Regel üblich sind.

    Eine kurze Rückfrage würde mich allerdings interessieren...

    War es von Dir explizit gewünscht, statt der 16700 nunmehr eine neue 126710 als Ausgleich zu erhalten oder war es ein Vorschlag der Versicherung?

    Normaler Weise müsstest Du Dich doch eher auf die Suche nach einer anderen 16700 begeben, die in ihrem Zustand in etwa der abhandengekommenen Uhr entspricht?
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  11. #11
    PREMIUM MEMBER Avatar von flip74
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    Zitat Zitat von Schmackofatz Beitrag anzeigen
    Das Urteil überrascht mich nicht, zumal ich das Procedere schon immer so gepredigt habe.

    Was mich mehr verwundert ist, dass es überhaupt einen juristische Auseinandersetzung gab, zumal die Regulierungsmodalitäten bei den Versichern in der Regel üblich sind.

    Eine kurze Rückfrage würde mich allerdings interessieren...

    War es von Dir explizit gewünscht, statt der 16700 nunmehr eine neue 126710 als Ausgleich zu erhalten oder war es ein Vorschlag der Versicherung?

    Normaler Weise müsstest Du Dich doch eher auf die Suche nach einer anderen 16700 begeben, die in ihrem Zustand in etwa der abhandengekommenen Uhr entspricht?
    Hi Peter,

    ich bin nicht der Geschädigte, sondern sein Anwalt. Nein, es handelte sich um eine Versicherung zum Neuwert. Das stand auch nicht im Streit, sondern nur, was man für eine neue gleichwertige Uhr ausgeben muss.

    Die Versicherung hatte die 126710 als zur 16700 gleichwertiges (Nachfolge)modell zur Berechnungsgrundlage angesehen, was grundsätzlich ok für uns war, aber eben nicht nur zum LP.

    Unserer Erfahrung nach entspricht es eher der üblichen Taktik des Versicherers, das Thema auszusitzen. Mehr als den LP wollte man nicht ersetzen, da mussten wir sie verklagen

    Die Erstattung des LP für eine 126710 brachte meinen Mandaten nicht weiter; dafür bekommt er weder eine neue 126710, und erst recht keine ungetragene oder wenigstens neuwertige 16700 mit B&P.
    Beste Grüße, Philipp

  12. #12
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Prima, danke für die Aufklärung.

    Zitat Zitat von flip74 Beitrag anzeigen
    Die Versicherung hatte die 126710 als zur 16700 gleichwertiges (Nachfolge)modell zur Berechnungsgrundlage angesehen, was grundsätzlich ok für uns war, aber eben nicht nur zum LP.
    Ok, ich denke, daran ist ja grundsätzlich nichts Verwerfliches, wenn beide Vertragspartner damit einverstanden sind.

    In diesem Fall liegen der Marktwert einer 16700 und einer 126710 wohl auch relativ nah beisammen, vorausgesetzt das Dein Mandant über B&P verfügt (hat) und die Uhr nicht irgendwann mal vom Hochhausdach heruntergefallen ist.


    Zitat Zitat von flip74 Beitrag anzeigen
    Unserer Erfahrung nach entspricht es eher der üblichen Taktik des Versicherers, das Thema auszusitzen. Mehr als den LP wollte man nicht ersetzen, da mussten wir sie verklagen
    Mmh... naja. Kommt wohl stark auf die Gesellschaft an.



    Aber letzten Endes schön zu sehen, dass Dein Mandant und Du den Prozess gewonnen habt und die Versicherung dazu verklagt wurde, sich an den Vetrag zu halten.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  13. #13
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Unsere Rede, Peter!
    Gruß Mali

  14. #14
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Philipp

    Noch 'ne Frage...

    Hätte Dein Mandant eigentlich die Möglichkeit gehabt, die Beschaffung der neuen Uhr der Versicherung zu überlassen oder ist die Wiederbeschaffung eine Obligenheitspflicht des VN/Geschädigten?
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von flip74
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    Zitat Zitat von Schmackofatz Beitrag anzeigen
    Philipp

    Noch 'ne Frage...

    Hätte Dein Mandant eigentlich die Möglichkeit gehabt, die Beschaffung der neuen Uhr der Versicherung zu überlassen oder ist die Wiederbeschaffung eine Obligenheitspflicht des VN/Geschädigten?
    Hey Peter,
    Nein, das stand nicht zur Debatte. Die Entschädigung ist ja auch in Geld zu zahlen. Das wäre aber sicherlich lustig geworden, dann hätten sie nämlich gemerkt, dass es beim Konzi und auch sonstwo nichts für 8.400 EuR zu kaufen gibt - wie auch der Gerichtssachverständige festgestellt hat....letztlich lässt sich das aus meiner Sicht alles wie folgt zusammenfassen: Versicherer hat keine Ahnung und keinen Bock. Da unsere Schreiben außergerichtlich nichts gebracht haben, durfte das LG was dazu sagen.....mehr noch, der Versicherer wollte auch 8,4K nur gegen Unterzeichnung eines Abgeltungsvergleichs zahlen. Da wir den nicht unterzeichnen wollten, wurde außergerichtlich kein Cent gezahlt und wir mussten die ganzen 16,4K einklagen.
    Beste Grüße, Philipp

  16. #16
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von flip74 Beitrag anzeigen
    Hey Peter,
    Nein, das stand nicht zur Debatte. Die Entschädigung ist ja auch in Geld zu zahlen. Das wäre aber sicherlich lustig geworden, dann hätten sie nämlich gemerkt, dass es beim Konzi und auch sonstwo nichts für 8.400 EuR zu kaufen gibt - wie auch der Gerichtssachverständige festgestellt hat....letztlich lässt sich das aus meiner Sicht alles wie folgt zusammenfassen: Versicherer hat keine Ahnung und keinen Bock. Da unsere Schreiben außergerichtlich nichts gebracht haben, durfte das LG was dazu sagen.....mehr noch, der Versicherer wollte auch 8,4K nur gegen Unterzeichnung eines Abgeltungsvergleichs zahlen. Da wir den nicht unterzeichnen wollten, wurde außergerichtlich kein Cent gezahlt und wir mussten die ganzen 16,4K einklagen.
    Denn Fall kenne ich noch aus den frühen 1990ern.

    Da wurde eine Stahl-Daytona gestohlen und die Versicherung sagte seinerzeit "kein Problem, wir organisieren Ihnen eine neue", wenn Sie sagen, dass geht nicht so einfach.

    Darauf erfolgt ein Anruf der Versicherung bei einem lokalen Konzi, man möge doch ein Stahl-Daytona zur Abholung bereit legen, die nachher von einem Mitarbeiter der Versicherung abgeholt wird.

    Nach drei Monaten hat's der Sachbearbeiter aufgegeben und der Wiederbeschaffungspreis wurde reguliert - allerdings außergerichtlich und ohne zu murren.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  17. #17
    Daytona Avatar von MKTile
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    Zitat Zitat von Schmackofatz Beitrag anzeigen
    Denn Fall kenne ich noch aus den frühen 1990ern.

    Da wurde eine Stahl-Daytona gestohlen und die Versicherung sagte seinerzeit "kein Problem, wir organisieren Ihnen eine neue", wenn Sie sagen, dass geht nicht so einfach.

    Darauf erfolgt ein Anruf der Versicherung bei einem lokalen Konzi, man möge doch ein Stahl-Daytona zur Abholung bereit legen, die nachher von einem Mitarbeiter der Versicherung abgeholt wird.

    Nach drei Monaten hat's der Sachbearbeiter aufgegeben und der Wiederbeschaffungspreis wurde reguliert - allerdings außergerichtlich und ohne zu murren.
    Das denk ich mir schon. Hat denn der Mitarbeiter, der seinerzeit behauptete, dass es kein Problem sei Ersatz zu leisten, denn mittlerweile wieder einen Job gefunden?
    Gruß Maik


    Nicht der erste Eindruck zählt, sondern der letzte

  18. #18
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von MKTile Beitrag anzeigen
    Das denk ich mir schon. Hat denn der Mitarbeiter, der seinerzeit behauptete, dass es kein Problem sei Ersatz zu leisten, denn mittlerweile wieder einen Job gefunden?
    Vermutlich ist er schon verrentent, dass war ja noch vorm Internetz.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  19. #19
    Daytona Avatar von MKTile
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    Sorry Doppelpost
    Gruß Maik


    Nicht der erste Eindruck zählt, sondern der letzte

  20. #20
    PREMIUM MEMBER Avatar von Morgan911
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    Ist es ein OLG Urteil oder mehr so..?

    Ich verstehen den Versicherer nicht . Warum hat er nicht normal reguliert?
    Gruß Klaus

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