Das Urteil überrascht mich nicht, zumal ich das Procedere schon immer so gepredigt habe.

Was mich mehr verwundert ist, dass es überhaupt einen juristische Auseinandersetzung gab, zumal die Regulierungsmodalitäten bei den Versichern in der Regel üblich sind.

Eine kurze Rückfrage würde mich allerdings interessieren...

War es von Dir explizit gewünscht, statt der 16700 nunmehr eine neue 126710 als Ausgleich zu erhalten oder war es ein Vorschlag der Versicherung?

Normaler Weise müsstest Du Dich doch eher auf die Suche nach einer anderen 16700 begeben, die in ihrem Zustand in etwa der abhandengekommenen Uhr entspricht?