Da könnte ja jeder das Datum auf der Garantiekarte durchstreichen und durch einen neueres Jahr ersetzen.
Maßgeblich ist hier die Rechnung, sollte in den nächsten fünf Jahren was mit der Uhr sein wird es wohl kein Problem sein mit der Händlerrechnung seine Ansprüche durchsetzen zu können.
Auf gar keinen Fall würde ich auf der Karte irgendwas ändern lassen das sieht dann richtig verpfuscht aus.