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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von le0p0ld
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    Zitat Zitat von ReneS Beitrag anzeigen
    Dann ist Galle Dein Ansprechpartner, wenn ich das richtig interpretiere: https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
    Ja, das stimmt. Der Privat-Verkäufer genügt seinen vertraglichen Pflichten, wenn er die Sache dem Spediteur übergibt. Je nach Galle-AGB kann es aber Sache des Verkäufers sein, sich um die Versicherungszahlung zu kümmern, denn dieser ist jedenfalls Vertragspartner der Spedition.

    Ich drücke Dir die Daumen, Roy, dass sich alles ohne allzu großen Nervenverlust zum Positiven wendet.
    Geändert von le0p0ld (28.10.2019 um 14:07 Uhr)
    Cheers,
    Nils

  2. #2
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    Wir sind nur unterschiedlicher Meinung was die Rückzahlung anbelangt.
    Er meint, ich muss abwarten bis die Versicherung zahlt und ich nicht.

  3. #3
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Zitat Zitat von jamesbond5508 Beitrag anzeigen
    Wir sind nur unterschiedlicher Meinung was die Rückzahlung anbelangt.
    Er meint, ich muss abwarten bis die Versicherung zahlt und ich nicht.
    Er hat recht.
    Gruß
    Ibi

  4. #4
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von ibi Beitrag anzeigen
    Er hat recht.
    Bitte deine Begründung?

  5. #5
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Zitat Zitat von jamesbond5508 Beitrag anzeigen
    Bitte deine Begründung?
    Ich hatte mal den gleichen fall und glaubte auch im recht zu sein, dass der verkaeufer mir den kaufpreis erstatten muss.
    Wurde des besseren belehrt, gewartet bis die versicherung dem Verkäufer den Kaufpreis erstattet hat und er mir diesen danach überwiesen hat.
    Gruß
    Ibi

  6. #6
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von ibi Beitrag anzeigen
    Ich hatte mal den gleichen fall und glaubte auch im recht zu sein, dass der verkaeufer mir den kaufpreis erstatten muss.
    Wurde des besseren belehrt, gewartet bis die versicherung dem Verkäufer den Kaufpreis erstattet hat und er mir diesen danach überwiesen hat.
    OK, danke für die Info.

  7. #7
    GMT-Master
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    Zitat Zitat von jamesbond5508 Beitrag anzeigen
    Wir sind nur unterschiedlicher Meinung was die Rückzahlung anbelangt.
    Er meint, ich muss abwarten bis die Versicherung zahlt und ich nicht.
    Als Jurist und ebenfalls Geschädigter:


    Das ist richtig.

    Der Verkäufer hat Galle beauftragt (oder warst Du es?), somit hat er die Ansprüche aus der Versicherung gegen Galle und kann Dir - nachdem er das Geld von der Versicherung bekommt - an Dich zahlen. Alternativ kann er den Anspruch gegen Galle an Dich abtreten, sodass Galle Dir die Summe aus Versicherungsvertrag schuldet.

    Hab das grade durchexerziert mit einem Versanddienstleister und nach fast einem halben Jahr das Geld aus der Versicherungsleistung bekommen (Anspruch wurde vorher an mich abgetreten).
    Liebe Grüße,

  8. #8
    Gesperrter User
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    Themenstarter
    Zitat Zitat von goldencolt Beitrag anzeigen
    Als Jurist und ebenfalls Geschädigter:


    Das ist richtig.

    Der Verkäufer hat Galle beauftragt (oder warst Du es?), somit hat er die Ansprüche aus der Versicherung gegen Galle und kann Dir - nachdem er das Geld von der Versicherung bekommt - an Dich zahlen. Alternativ kann er den Anspruch gegen Galle an Dich abtreten, sodass Galle Dir die Summe aus Versicherungsvertrag schuldet.

    Hab das grade durchexerziert mit einem Versanddienstleister und nach fast einem halben Jahr das Geld aus der Versicherungsleistung bekommen (Anspruch wurde vorher an mich abgetreten).
    Der Verkäufer hat Galle beauftragt und auch die Kosten für den Versand übernommen.

  9. #9
    Gesperrter User
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    Danke Nils.
    Geändert von jamesbond5508 (28.10.2019 um 14:12 Uhr)

  10. #10
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Auch der Empfänger des Pakets kann sich wegen des Schadens an das Versandunternehmen wenden.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  11. #11
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Auch der Empfänger des Pakets kann sich wegen des Schadens an das Versandunternehmen wenden.
    Hab ich. Frau Galle untersucht den Fall.
    Das Paket wird aber nicht mehr nach 2,5 Wochen auftauchen, daher hatte ich den Verkäufer um Rückzahlung gebeten.

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von Weckererwin
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    Recht und Gesetz sind immer das Eine...
    Unter Gentlemen könnte man jetzt z.B. einfach den Ärger brüderlich teilen...also den halben Kaufpreis erstatten und den Rest wenn die Versicherung zahlt. Fair für beide.
    Geändert von Weckererwin (28.10.2019 um 14:20 Uhr)

  13. #13
    Sea-Dweller Avatar von Skullking
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    Die Frage stellt sich doch auch, wer - und wann in der Transportkette - das Paket entwendet hat.
    Die Ware wurde doch ordnungsgemäss an Galle übergeben. Da müsste sich doch feststellen lassen welcher Fahrer entgegengenommen und intern weitergereicht hat. So gross ist die Firma ja auch nicht (im Vergleich zu DPD, DHL etc.). Ein Wertversand muss doch lückenlos zu tracken sein?

    Hoffe die Versicherung zahlt bald...schade für die Uhr.
    Liebe Grüsse, Felix

  14. #14
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    Zahlt die Versicherung eigentlich den Marktpreis oder den Listenpreis der Uhr? (In dem Falle dem Preis was eine daytona jetzt beim Konzi kostet.)
    Die Frage kam ja auch schon mal nach einem Einbruch auf wie hoch da die Erstattungssumme ist.

  15. #15
    Daytona Avatar von Adam_Cullen
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    Zitat Zitat von Andro Beitrag anzeigen
    Zahlt die Versicherung eigentlich den Marktpreis oder den Listenpreis der Uhr? (In dem Falle dem Preis was eine daytona jetzt beim Konzi kostet.)
    Die Frage kam ja auch schon mal nach einem Einbruch auf wie hoch da die Erstattungssumme ist.
    Das kannst du nicht vergleichen. Hier besteht ein Kaufvertrag über Sache X zu Preis Y. Dieser (Kaufpreis) wurde auch versichert - also muss der zurückgezahlt werden.

  16. #16
    PREMIUM MEMBER Avatar von wolli
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    Tja, mit meinem rudimentären juristischen Grundwissen muß ich dann doch etwas länger darüber nachdenken ob der Erfüllungsort nicht doch die Empfangsadresse des Käufers ist, wenn der Verkäufer den Versand beauftragt und bezahlt. Ich komme dann irgendwann an den Punkt, dass der Verkäufer nicht geliefert hat, er den Kaufbetrag wg Wegfall der Geschäftsgrundlage zurückzuerstatten hat und sich dann bei Galle schadlos hält.
    Roy kann mMn doch gar keinen Anspruch Galle bzw. der Versicherung gegenüber geltend machen, da er kein Vertragsverhältnis begründen kann.

    Freue mich auf die Antworten!
    Gruss vom Niederrhein
    Wolli

  17. #17
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Zitat Zitat von wolli Beitrag anzeigen
    Tja, mit meinem rudimentären juristischen Grundwissen muß ich dann doch etwas länger darüber nachdenken ob der Erfüllungsort nicht doch die Empfangsadresse des Käufers ist, wenn der Verkäufer den Versand beauftragt und bezahlt. Ich komme dann irgendwann an den Punkt, dass der Verkäufer nicht geliefert hat, er den Kaufbetrag wg Wegfall der Geschäftsgrundlage zurückzuerstatten hat und sich dann bei Galle schadlos hält.
    Roy kann mMn doch gar keinen Anspruch Galle bzw. der Versicherung gegenüber geltend machen, da er kein Vertragsverhältnis begründen kann.

    Freue mich auf die Antworten!
    Da ist jetzt praktisch jeder Satz falsch
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  18. #18
    Administrator Avatar von PCS
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    Zitat Zitat von wolli Beitrag anzeigen
    Tja, mit meinem rudimentären juristischen Grundwissen muß ich dann doch etwas länger darüber nachdenken ob der Erfüllungsort nicht doch die Empfangsadresse des Käufers ist, wenn der Verkäufer den Versand beauftragt und bezahlt.
    Nö. Ist ein Versendungskauf, da ist der Gefahrübergang geregelt in §447 BGB. Umgekehrt, also wenn Roy an einen Privaten versenden würde, sähe es dann ggf. anders aus.
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  19. #19
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    Nico:

    ansonsten viel Glück, dass alles reibungslos klappt mit der Zahlung der Versicherung

  20. #20
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Und weil die Frage hier jetzt schon mehrfach aufkam: Auch der Empfänger kann Ansprüche gegen das Versandunternehmen geltend machen. Das steht in § 421 Abs. 1 Satz 2 HGB:
    https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__421.html
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

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