Ja, das stimmt. Der Privat-Verkäufer genügt seinen vertraglichen Pflichten, wenn er die Sache dem Spediteur übergibt. Je nach Galle-AGB kann es aber Sache des Verkäufers sein, sich um die Versicherungszahlung zu kümmern, denn dieser ist jedenfalls Vertragspartner der Spedition.
Ich drücke Dir die Daumen, Roy, dass sich alles ohne allzu großen Nervenverlust zum Positiven wendet.
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28.10.2019, 14:06 #1
Geändert von le0p0ld (28.10.2019 um 14:07 Uhr)
Cheers,
Nils
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28.10.2019, 14:06 #2
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Wir sind nur unterschiedlicher Meinung was die Rückzahlung anbelangt.
Er meint, ich muss abwarten bis die Versicherung zahlt und ich nicht.
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28.10.2019, 14:29 #3
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28.10.2019, 14:36 #4
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28.10.2019, 14:57 #5
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28.10.2019, 15:05 #6
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28.10.2019, 16:45 #7
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Als Jurist und ebenfalls Geschädigter:
Das ist richtig.
Der Verkäufer hat Galle beauftragt (oder warst Du es?), somit hat er die Ansprüche aus der Versicherung gegen Galle und kann Dir - nachdem er das Geld von der Versicherung bekommt - an Dich zahlen. Alternativ kann er den Anspruch gegen Galle an Dich abtreten, sodass Galle Dir die Summe aus Versicherungsvertrag schuldet.
Hab das grade durchexerziert mit einem Versanddienstleister und nach fast einem halben Jahr das Geld aus der Versicherungsleistung bekommen (Anspruch wurde vorher an mich abgetreten).Liebe Grüße,
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28.10.2019, 17:06 #8
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28.10.2019, 14:10 #9
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Danke Nils.
Geändert von jamesbond5508 (28.10.2019 um 14:12 Uhr)
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28.10.2019, 14:16 #10
Auch der Empfänger des Pakets kann sich wegen des Schadens an das Versandunternehmen wenden.
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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28.10.2019, 14:22 #11
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28.10.2019, 14:18 #12
Recht und Gesetz sind immer das Eine...
Unter Gentlemen könnte man jetzt z.B. einfach den Ärger brüderlich teilen...also den halben Kaufpreis erstatten und den Rest wenn die Versicherung zahlt. Fair für beide.Geändert von Weckererwin (28.10.2019 um 14:20 Uhr)
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28.10.2019, 15:27 #13
Die Frage stellt sich doch auch, wer - und wann in der Transportkette - das Paket entwendet hat.
Die Ware wurde doch ordnungsgemäss an Galle übergeben. Da müsste sich doch feststellen lassen welcher Fahrer entgegengenommen und intern weitergereicht hat. So gross ist die Firma ja auch nicht (im Vergleich zu DPD, DHL etc.). Ein Wertversand muss doch lückenlos zu tracken sein?
Hoffe die Versicherung zahlt bald...schade für die Uhr.Liebe Grüsse, Felix
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28.10.2019, 14:20 #14
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Zahlt die Versicherung eigentlich den Marktpreis oder den Listenpreis der Uhr? (In dem Falle dem Preis was eine daytona jetzt beim Konzi kostet.)
Die Frage kam ja auch schon mal nach einem Einbruch auf wie hoch da die Erstattungssumme ist.
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28.10.2019, 14:29 #15
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28.10.2019, 14:22 #16
Tja, mit meinem rudimentären juristischen Grundwissen muß ich dann doch etwas länger darüber nachdenken ob der Erfüllungsort nicht doch die Empfangsadresse des Käufers ist, wenn der Verkäufer den Versand beauftragt und bezahlt. Ich komme dann irgendwann an den Punkt, dass der Verkäufer nicht geliefert hat, er den Kaufbetrag wg Wegfall der Geschäftsgrundlage zurückzuerstatten hat und sich dann bei Galle schadlos hält.
Roy kann mMn doch gar keinen Anspruch Galle bzw. der Versicherung gegenüber geltend machen, da er kein Vertragsverhältnis begründen kann.
Freue mich auf die Antworten!Gruss vom Niederrhein
Wolli
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28.10.2019, 14:39 #17
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28.10.2019, 14:40 #18
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28.10.2019, 14:42 #19
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Nico:
ansonsten viel Glück, dass alles reibungslos klappt mit der Zahlung der Versicherung
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28.10.2019, 14:45 #20
Und weil die Frage hier jetzt schon mehrfach aufkam: Auch der Empfänger kann Ansprüche gegen das Versandunternehmen geltend machen. Das steht in § 421 Abs. 1 Satz 2 HGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__421.htmlIch will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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