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  1. #1
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Dann ein halbes Jahr auf die Kohle warten zu müssen ist schon bitter. Ein Grund mehr nur persönliche Abholung zu machen und keinen Versendungskauf.
    Gruß Mali

  3. #3
    GMT-Master
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    Zitat Zitat von Mali Beitrag anzeigen
    Dann ein halbes Jahr auf die Kohle warten zu müssen ist schon bitter. Ein Grund mehr nur persönliche Abholung zu machen und keinen Versendungskauf.
    Ich habe die ganze Geschichte ja nicht publik gemacht. Ich habe DHL damals den privaten Kaufvertrag über die Uhr zugesandt, die Abtretungserklärung und eine Erklärung des Verkäufers, dass sich in dem verlorenen/gestohlenen Paket auch wirklich die Uhr befand. DHL ist dann nicht tätig geworden, nach mehreren Monaten wurde die Schlichtungsstelle eingeschaltet, darüber wurden dann ebenfalls nochmals alle Belege an DHL übermittelt. Dann kam die folgende Nachricht von DHL per Schlichtungsstelle:

    die von Ihnen eingereichten Belege entsprechen nicht den seitens der Deutschen Post geforderten Unterlagen. Diesbezüglich ist bei der Schlichtungsstelle folgende Stellungnahme eingegangen:


    "Die nunmehr übersandten Unterlagen lagen uns bereits vor. Sie ersetzen nicht die mit Schreiben vom 05.07.2019 angeforderten Unterlagen.

    Für die weitere Bearbeitung sind wir zwingend auf die angeforderten Unterlagen angewiesen, die wir erneut aufführen:

    1. Eine schriftliche und unterschriebene Erklärung des Absenders, nach welcher sich - in der in Verlust geratenen Sendung - die reklamierte Uhr im Wert von x.xxx,- € befunden hat.

    2. Ankaufsrechnung oder sonstiger Nachweis, aus dem hervorgeht, dass der Versender im Besitz der Uhr gewesen ist. Alternativ bietet sich auch eine Bericht der Firma Wempe an, welche die Uhr - laut Aussage des Absenders in den Verkaufsunterlagen - kurz vor dem Verkauf noch überprüft haben soll.
    Spannend, wenn es eine Gebrauchtuhr ist und die original Rechnung nicht mehr da ist.

    Ich war schon ganz heiß auf ein gerichtliches Nachspiel, aber DHL hat dann (kommentarlos) nach weiterer Urgenz doch den Versicherungswert auf mein Konto überwiesen.

    Ich will hier den Thread nicht hijacken, nur zeigen, wie sowas - zumindest bei DHL - ausgehen kann...

    Ich habe mir danach geschworen, nur noch per Galle an mich senden zu lassen, bin dem auch Treu geblieben. Wenn Galle da jetzt muckt, dann ist mein ganzes Vertrauen daran auch zerstört.

    Ich würde Galle einige Wochen Zeit geben eine Nachforschung zu betreiben, wenn sie danach nicht die Versicherungssumme auszahlt überall publik machen und vors Gericht ziehen. Kann mir aber nicht vorstellen, dass die sowas riskieren, gehört mE nach doch zu den renommierten Unternehmen...
    Liebe Grüße,

  4. #4
    Mil-Sub
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    Vielleicht noch die Seriennummer der Uhr angeben? So ein eher seltenes Schwergewicht könnte ja irgendwo mal wieder auftauchen.... ist ja keine Allerwelts-Sub

  5. #5
    Freccione Avatar von Darth Vader
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    Ja das Galle System ist teilweise skurril was die Fahrer anbelangt,hat aber
    bei mir bisher immer bestens geklappt und ich versende mit denen eine gefühlte Ewigkeit!

    Gruß

    Kurt

  6. #6
    Gesperrter User
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    Morgen wird die nächste Uhr mit Galle zu mir verschickt.

  7. #7
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von jamesbond5508 Beitrag anzeigen
    Morgen wird die nächste Uhr mit Galle zu mir verschickt.

    Das Paket sollte heute bis 15 Uhr zugestellt werden. So ist es bei der Firma Galle in Auftrag gegeben worden.
    Gerade bei Galle angerufen.
    Das Partnerunternehmen schafft es heute nicht und sie kommen am Freitag. Firma Galle wäre nicht dafür verantwortlich.
    Es hatte aber einen Grund warum die Zustellung heute bis 15 Uhr passieren sollte.
    Ich finde das unprofessionell.

    Firma Galle. Das geht gar nicht!!! Sie müssen Verantwortung übernehmen.
    Geändert von jamesbond5508 (30.10.2019 um 15:56 Uhr)

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von pegasos
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    Zitat Zitat von jamesbond5508 Beitrag anzeigen
    Das Paket sollte heute bis 15 Uhr zugestellt werden. So ist es bei der Firma Galle in Auftrag gegeben worden.
    Gerade bei Galle angerufen.
    Das Partnerunternehmen schafft es heute nicht und sie kommen am Freitag. Firma Galle wäre nicht dafür verantwortlich.
    Es hatte aber einen Grund warum die Zustellung heute bis 15 Uhr passieren sollte.
    Ich finde das unprofessionell.

    Firma Galle. Das geht gar nicht!!! Sie müssen Verantwortung übernehmen.
    Das ist mir mit Intex auch passiert, sollte am Montag abgeholt werden ist aber erst am Dienstag abgeholt worden, sollte bis 10:00 zugestellt werden ist aber erst 11:45 zugestellt worden. Aber es ist angekommen da bin schon mal sehr froh! Ich denke es kann immer mal was passieren. Dem Aufpreis für die 10:00 Uhr Zustellung habe ich von Intex erstattet bekommen, aber ärgerlich ist es alle Male.
    Oh schon so spät...
    Gruß
    Bernd

  9. #9
    Freccione
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    Juristisch kann ich nicht weiterhelfen, aber ich habe schon einiges mit Galle versendet und erhalten.

    Ganz ehrlich: Ich habe mich schon sehr häufig gewundert, dass bis jetzt immer alles geklappt hat...die grössten Bedenken habe ich, wenn externe „Kurierdienste“ den Auftrag ausgeführt haben; was da für Gestalten aufgelaufen sind
    Es grüßt der Bernd

  10. #10
    PREMIUM MEMBER Avatar von allred
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    Mit Galle hatte ich einmal zu tun.
    Uhr verschickt, Empfänger kurz ausser Haus gewesen, genau in dem Moment kam der Zusteller.
    Uhr wurde beim Nachbarn (30 Fam. Haus) abgegeben, Info im Briefkasten allerdings kein Name bei welchen Nachbarn das Paket nun liegt.
    Und dies bei einem Wertversand.
    Das Paket hatte der Empfänger dann nach ner Zeit zum Glück noch erhalten.

    Natürlich hatte ich Galle über den Vorfall informiert, etwas schade da kam keine Entschuldigung. Einzig die Aussage, dass der Fahrer das letzte mal für sie unterwegs war.
    Gruß, Mladen

  11. #11
    PREMIUM MEMBER Avatar von Weckererwin
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    ich versende und empfange aus vielen genannten Gründen nur mit Intex, und zwar deshalb, weil der entsprechende Subunternehmer hier vor Ort supermegazuverlässig und seriös ist (das kann woanders ganz anders aussehen).
    Es besteht auch die Möglichkeit, persönliche Übergabe, auf Wunsch sogar mit Identitätsnachweis, zu buchen.
    Ab Betrag xxx,xx ist mir das IMMER den zusätzlichen Betrag wert, den das kostet, da es Ärger vermeidet.
    Da wird dann auch nix bei Nachbarn o.ä. abgegeben.
    Zufriedenheitsquote als Sender und Empfänger (und demnach auch bei meinen Empfängern) = 100% (Stichprobe n > 1 ;-)
    Ach ja...das Service-Bag kam IMMER ohne Nachfrage.
    Ebenso wurde die Abholung IMMER selbstverständlich mit Namen etc. quittiert.
    Bevor spekuliert wird: Ich bin nur Kunde bei Intex und habe mit der Fa. sonst nichts zu tun.

    edit: Abhol- und Zustellzeitfenster wurden immer eingehalten. Auch am Wochenende
    Geändert von Weckererwin (28.10.2019 um 18:13 Uhr)

  12. #12
    Yacht-Master
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    Ein Problem sehr ich darin, dass eine vergleichbare Zenith-Daytona bis zu Erstattung durch die Versicherung in einigen Monaten nicht mehr für 22.750,- zu haben ist und der Käufer erheblich mehr Geld auf den Tisch blättern muss.

    Grüße,

    Bernd

  13. #13
    Steve McQueen
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    Wieso,kannst doch gegen Aufpreis Zukunftspreise (bis zu Preissteigerungen von 20%/Monat) und Glaskugelvorhersagen zubuchen,ebenso eine Fakeversicherung mit oder ohne vorheriger Prüfung bei abhängigen Sachverständigen

  14. #14
    Deepsea Avatar von awi2911
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    Tut mir leid Roy.

    Ich habe bisher immer mit Galle versendet, und das aus dem und ins Ausland. Bisher immer gute Erfahrungen.
    Daher hoffe ich auf einen Einzelfall und wünsche Dir, dass alles reibungslos abgewickelt wird.
    Besten Gruß
    Andreas

    www.Instagram.com/apexoholic

  15. #15
    Steve McQueen
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    Dito.
    Jeder Versand birgt Risiken,egal ob Galle,UPS,DHL .... und selbst wenn der Panzerwagen kommt und der Kurier einen Colt trägt.
    Irgendwann geht mal was schief.
    Bin aber Zuversichtlich das Galle und deren Versicherung das kurzfristig löst.
    Hatte auch schon mal ein Wertpaket das 3 aWo her später plötzlichwieder auftauchte,lag in einem Depot im Büro und derjenige war im Urlaub.

  16. #16
    Datejust
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    Zunächst ist der Erfüllungsort beim Versender, § 269 Abs. 1 BGB (Zweifelsregel, wenn kein Vertrag geschlossen wurde, der anderes bestimmt). Wenn der Verkäufer Galle beauftragt hat handelt es sich um einen Versendungskauf, § 421 Abs. 1 BGB. Da das Paket übergeben wurde (= Gefahrübergang) wurde auch erfüllt, § 362 Abs. 1 BGB. Somit handelt es sich im Ergebnis um einen Fall der Drittschadensliquidation (welche so nicht im Gesetz steht), weil der Geschädigte einen Schaden, aber keinen Anspruch gegen den Transporteur hat (kein Vertragsverhältnis) und der Versender, der bereits erfüllt hat, zwar grds. einen Anspruch, aber keinen Schaden, welchen es zur Begründung eines Schadensersatzes braucht. Somit wird der Schaden zum Anspruch gezogen und der Versender kann den Schaden für den Geschädigten liquidieren.

  17. #17
    Gesperrter User
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    Guten Morgen,

    danke für die Antworten. Bin gespannt wann ich mein Geld zurück bekomme.
    Die Seriennummer der geklauten Daytona werde ich mit Absprache des Verkäufers noch öffentlich machen.

  18. #18
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    Zitat Zitat von sonc Beitrag anzeigen
    Das deckt sich auch mit meinen Erfahrungen. Meine Sendung lag nicht auf einer der "Galle" Routen, weshalb die Sendung automatisch als Kurierleistung deklariert wurde. Nach Rücksprache versicherte Galle mir aber, dass es für mich als Kunde keinen Unterschied im Versicherungsfall macht. Btw: der Kurier hatte bei Abholung gut sichtbar eine Waffe bei sich

    Roy: Drück die Daumen, für eine reibungslose Rückerstattung
    Zitat Zitat von Thomex Beitrag anzeigen
    Zunächst ist der Erfüllungsort beim Versender, § 269 Abs. 1 BGB (Zweifelsregel, wenn kein Vertrag geschlossen wurde, der anderes bestimmt). Wenn der Verkäufer Galle beauftragt hat handelt es sich um einen Versendungskauf, § 421 Abs. 1 BGB. Da das Paket übergeben wurde (= Gefahrübergang) wurde auch erfüllt, § 362 Abs. 1 BGB. Somit handelt es sich im Ergebnis um einen Fall der Drittschadensliquidation (welche so nicht im Gesetz steht), weil der Geschädigte einen Schaden, aber keinen Anspruch gegen den Transporteur hat (kein Vertragsverhältnis) und der Versender, der bereits erfüllt hat, zwar grds. einen Anspruch, aber keinen Schaden, welchen es zur Begründung eines Schadensersatzes braucht. Somit wird der Schaden zum Anspruch gezogen und der Versender kann den Schaden für den Geschädigten liquidieren.
    Korrekt

  19. #19
    Gesperrter User
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    Gerade mit Frau Galle telefoniert. Sie war sehr nett.
    Sie wartet auf Antwort von ihrem Partnerunternehmen, denen das Paket abhanden gekommen ist.

  20. #20
    Deepsea Avatar von Juxi
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    viel Erfolg Roy
    Ich hab so ein Gefühl dass die Uhr doch noch bei dir ankommt🙏🏻

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