Nach Rücksprache mit Schadenabteilungsleitern von mehreren großen Deutschen Versicherungsunternehmen ist das leider ein Trugschluss.

Der Versicherer zahlt den tatsächlich entstandenen Materialschaden und nicht den emotionalen aufgrund von Wartezeit, schlechten Wetter oder, oder, oder......
Seine Aufgabe ist es die versicherte Person gemäß Bedingungen zu entschädigen und die berücksichtigen nicht das jemand x Jahre auf etwas warten muss, sondern nur das es eine den Bedingungen nach geregelte Entschädigung gibt.

Nachweispflicht hat im übrigen der Geschädigte zu erbringen.

Wurde eine z.B. Daytona 116500 bei Grauen für 18K gekauft und darüber gibt es einen Kaufbeleg, wird das tatsächlich auch der Versicherer erbringen, obwohl LP 11.300€ ist, da das der zu ersetzende Schaden ist.