Zitat Zitat von thomaphil Beitrag anzeigen
Ich weiss ehrlich nicht, warum derart viel um den heißen Brei geredet wird!

1. Die Beweislast liegt bei der Finanzbehörde. Diese muss darlegen, dass eine nachweislich nach Deutschland importierte und bereits einmal verzollte Uhr wieder den Weg zurück in die Schweiz gefunden hat. Völlig unmöglich ohne Verzollungsunterlagen der Schweiz!

2. Wenn du die Uhr vom dem Schweizer Urlauber in München kaufst, dann gibt es keine Probleme.

3. Selbst wenn sich jemand entscheidet, die Uhr in der Schweiz zu kaufen und damit über die Grenze fährt, so ist es SEIN Problem und nicht das der Member hier, also spielt euch hier nicht so auf.

Es gibt hier Menschen, welche Uhren im Wert von mehreren 100.000 € vorstellen und diese nur kaufen können, weil sie selbstständig sind. Und besonders Unternehmer versuchen jeden Euro "rauszuholen"!

Jeder wie er will.
Sorry, aber ich habe in diesem Forum selten so einen Quatsch gelesen. 1. und 2. sind schlichtweg falsch und der Rest ist leider auch nicht zielführend