Udo, ich habe auch folgendene Konstellation angesprochen:

Uhr kostet angenommene 7k
Uhr wird aus Drittland (=nicht EU) unverzollt eingeführt
Uhr wird in Deutschland verkauft
Kaufquittung mit allen Daten und in Deutschland quittiert

Gleiche Antwort: Käufer kann Erwerb innerhalb der EU nachweisen, die Steuerschuld liegt beim Verkäufer.

LG

Michael