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  1. #41
    Deepsea
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    Wie ist es eigentlich bei Käufen, die mit Bargeld getätigt werden? Werden diese ab 10k immer ans FA gemeldet oder nur im Falle eines Verdachts?

    Wenn ja dann muss doch das FA wissen was ich gekauft habe und brauch keine Belege, oder?
    .

  2. #42
    Gesperrter User
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    Naja, also wenn Du von privat kaufst wird ja keiner etwas dem FA melden. Ein gewerblicher Händler ist verpflichtet es zu melden,
    allerdings befreit Dich das nicht davon einen Beleg aufzubewahren, im eigenen Interesse. Außerdem „vergessen“ 9 von 10 Händlern
    es zu melden...

  3. #43
    Daytona Avatar von Salamander
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    Das ist nicht korrekt. Barzahlungen sind insofern nur dann meldepflichtig, wenn ich als Händler den Eindruck habe, dass der Käufer bzw. das Geld aus fragwürdiger Quelle stammt. Ich selbst habe nur nach dem Geldwäschegesetz den Verkauf mit Nachweis (Persokopie) zu dokumentieren und auf Verlangen vorzuzeigen.
    Christoph

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  4. #44
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    Sehr interessantes Thema. Vielleicht sind die Meldevorschriften der Bundesbank nicht allen bekannt. Natürlich darf die Bundesbank die Daten nicht an das Finanzamt weiterleiten...

    Ich habe Euch mal eine kurze Zusammenfassung der Bundesbank verlinkt:

    https://www.bundesbank.de/resource/b...wesen-data.pdf

    Das betrifft zwar nicht die Uhrenverkäufe. Ist aber vielleicht für den ein oder anderen interessant.
    Liebe Grüße
    Holger

  5. #45
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von Salamander Beitrag anzeigen
    Das ist nicht korrekt. Barzahlungen sind insofern nur dann meldepflichtig, wenn ich als Händler den Eindruck habe, dass der Käufer bzw. das Geld aus fragwürdiger Quelle stammt. Ich selbst habe nur nach dem Geldwäschegesetz den Verkauf mit Nachweis (Persokopie) zu dokumentieren und auf Verlangen vorzuzeigen.
    Ja, Du hast Recht. Es besteht die Pflicht einer Identitätsprüfung durch Ausweisvorlage und die Meldepflicht bei Geldwäsche - oder Terrorismusfinanzierung. Das kann
    man als Händler ja auch recht schnell erkennen

    https://www.bundestag.de/blob/525382...7-pdf-data.pdf

  6. #46
    Zitat Zitat von 986boxster Beitrag anzeigen
    Auf jeden Fall ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig und muss in der ESt-Erklärung angegeben werden. Sonst ist es strafbare Steuerhinterziehung. Das vergessen viele Flipper, die innerhalb eines Jahres Uhren mit Gewinn verkaufen...
    Danke dem TS für den Beitrag.

    986boxter: Kann ich dann Verkäufe, die mit Verlust ausgegangen sind, theoretisch gegenrechnen?
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  7. #47
    Gesperrter User
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    Nur zur Hälfte in dem betreffenden Steuerjahr. Ich wäre allerdings vorsichtig mit reinen Verlustmeldungen, denn dann wird
    ggbf. in den Folgejahren oder auch für die Vorjahre nachgefragt.

  8. #48
    Daytona Avatar von Wiener48
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    Davon kannst du dann ausgehen und die 5 Jahre davor dann auch gleich...

  9. #49
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  10. #50
    Deepsea Avatar von KaiserKarl
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    Zitat Zitat von Wiener48 Beitrag anzeigen
    Davon kannst du dann ausgehen und die 5 Jahre davor dann auch gleich...
    Wieso 5 Jahre?

    Zitat Zitat von golddieter Beitrag anzeigen
    Nur zur Hälfte in dem betreffenden Steuerjahr. Ich wäre allerdings vorsichtig mit reinen Verlustmeldungen, denn dann wird
    ggbf. in den Folgejahren oder auch für die Vorjahre nachgefragt.
    Wieso nur zur Hälfte?
    So long,
    Franz

  11. #51
    Freccione Avatar von Micha2903
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    Mich würde interessieren, wie das FA an Deine Daten mit den Kontobewegungen kam. Von der Bank können die eigentlich nicht stammen.....
    Grüsse Micha

  12. #52
    Deepsea Avatar von kAot
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    Moin und gesundes neues Jahr,

    man sollte alles was möglich ist bar bezahlen und auch bar bezahlen lassen.

    Wenn das Bargeld abgeschafft ist, dann sind der Enteignung keine Grenzen mehr gesetzt.

    Mehr kann ich dazu nicht sagen.

    just my 2 cents
    Signaturen sind überbewertet!

  13. #53
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    Zitat Zitat von KaiserKarl Beitrag anzeigen
    Wieso 5 Jahre?

    Das FA geht in der Regel bis zu 5 Jahre zurück bei einer Prüfung. Bei festgestellten Verstößen kann auf bis zu
    10 Jahre erweitert werden...



    Wieso nur zur Hälfte?
    Sorry, ich glaube das war vor 2017. Du kannst aber grundsätzlich Verluste nur mit Gewinnen und nicht mit anderen Einkünften
    verrechnen.

    https://www.finanztip.de/private-ver...ngsgeschaefte/

    Ich glaube wir brauchen hier langsam einen Steuerberater für den Thread...

  14. #54
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von Micha2903 Beitrag anzeigen
    Mich würde interessieren, wie das FA an Deine Daten mit den Kontobewegungen kam. Von der Bank können die eigentlich nicht stammen.....
    Mich auch...eine konkrete Nachfrage meines Anwalts ließ das FA unbeantwortet...

  15. #55
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von kAot Beitrag anzeigen
    Moin und gesundes neues Jahr,

    man sollte alles was möglich ist bar bezahlen und auch bar bezahlen lassen.

    Wenn das Bargeld abgeschafft ist, dann sind der Enteignung keine Grenzen mehr gesetzt.

    Mehr kann ich dazu nicht sagen.

    just my 2 cents
    Was den zweiten Teil angeht kann ich Dir nur zustimmen. Es gibt diese Diskussionen zur Bargeldabschaffung schon sehr lange. In D sind wir da noch gut
    bedient, in anderen EU Staaten liegt die Grenze für Bargeschäfte deutlich niedriger.

    Ich denke nicht, dass das Bargeld auf absehbare Zeit komplett abgeschafft wird. "Wir" Deutschen sind zwar oft hörig und lahm im Widerstand, aber Bargeld
    ist heiß geliebt und da würde es echten Aufstand geben...

  16. #56
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Ich fände es gut, wenn das Finanzamt des Öfteren mal genauer hinschauen würde.
    Peter

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  17. #57
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Zitat Zitat von golddieter Beitrag anzeigen
    Mich auch...eine konkrete Nachfrage meines Anwalts ließ das FA unbeantwortet...
    Dann fordere bei deiner Bank und deinem FA eine datenschutzrechtliche Selbstauskunft nach DSGVO an. Eigenlich muss darin stehen, wem sie deine Daten weiterleiten bzw aus welcher Quelle sie Ihre Daten erhalten.

    Aber bestimmt gibt es auch da wieder Ausnahmen, damit sie nicht antworten müssen

  18. #58
    Comex Avatar von The Banker
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    Das Ganze ist nicht so mein Thema, ich kenne es aber so: Bei deutlich vom sonstigen Zahlungsverkehr abweichenden Zahlungen wird beim Kunden nachgefragt, dies betrifft insbesondere Bargeschäfte. Wenn der Kunde dies nicht plausibel begründen kann, gibt es eine Geldwäsch-Verdachtsanzeige. Macht keine Bank zum Spaß, da gibt es schlicht Gesetze für.

    Wie weit die Finanzämter mittlerweile auf Konten zugreifen können entzieht sich meiner Kenntnis, das wird im Zweifelsfall auch nicht breitgetreten.

    Ich hätte ein massives Problem, Käufe und Verkäufe der letzten Jahre zu belegen. Hier mal bar oder per Konto ge- und verkauft, keine Belege... Warum auch, hat mich in Summe Geld gekostet und Spaß gebracht. Würde das FA natürlich im Zweifel anders sehen. Auch dies ist ein Grund dafür, dass ich die Flipperei eingestellt habe.
    Beste Grüße, Thilo

  19. #59
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von The Banker Beitrag anzeigen
    Ich hätte ein massives Problem, Käufe und Verkäufe der letzten Jahre zu belegen. Hier mal bar oder per Konto ge- und verkauft, keine Belege... Warum auch, hat mich in Summe Geld gekostet und Spaß gebracht. Würde das FA natürlich im Zweifel anders sehen. Auch dies ist ein Grund dafür, dass ich die Flipperei eingestellt habe.
    Wenn man das einigermaßen plausibel darstellen kann, gibt es i. d. R. auch keine Probleme.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  20. #60
    Deepsea Avatar von KaiserKarl
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    Zitat Zitat von golddieter Beitrag anzeigen
    Sorry, ich glaube das war vor 2017. Du kannst aber grundsätzlich Verluste nur mit Gewinnen und nicht mit anderen Einkünften
    verrechnen.

    https://www.finanztip.de/private-ver...ngsgeschaefte/

    Ich glaube wir brauchen hier langsam einen Steuerberater für den Thread...
    Diese Aussage stimmt so pauschal auch nicht Selbstverständlich ist ein vertikaler Verlustausgleich über alle Einkünfte hier möglich, soweit es sich um gewerbliche Einkünfte handelt (so im vom BFH entschiedenen Fall mit der Verwertung der geerbten Pelzmäntel).

    Lediglich bei den Spekugewinnen (und seit 2009 bei den Aktien und WP´s) ist der Ausgleich nur horizontal (also innerhalb der Einkunftsart bzw. Aktie/WP) möglich.

    PS: Die weiter oben postulierten "5 Jahre" sind vielleicht im Ösiland relevant. Bei "uns" ist die Festsetzungsverjährung von 4 Jahren und in Fällen von St´Hinterziehung zehn Jahre maßgeblich.
    Geändert von KaiserKarl (07.01.2019 um 10:37 Uhr)
    So long,
    Franz

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