Hi,
ein Bekannter von mir, wollte vor ein paar Monaten seinen Wagen verkaufen. Es haben sich eine Menge Leute gemeldet und natuerlich hat er Probefahrten - in seinem Beisein - zugestimmt. Er lies sich zwar immer den Fueherschein zeigen, notierte sich aber keine Namen oder FS-Nummern...
So kam es, dass die "Probefahrer" - in seinem Beisein - auch auf der Autobahn in Oesterreich (Tempolimit 130km/h) unterwegs waren. Er hat sich nichts dabei gedacht, dass manche das Auto ausprobiert haben und wirklich kurzfristig viel zu schnell unterwegs waren... Viel zu schnell! (Hand aufs Herz: Wer gibt nicht kurzfristig Stoff, wenn er einen 911 kaufen will?)
So, jetzt kam letzte Woche eine Lenkerauskunft (er muss den Fahrer nennen). Als Vergehen steht nur "Verkehrsdelikt".
Natuerlich kann er den Fahrer nicht namentlich nennen. Er und ich wissen, dass das sein Problem ist und sehr nach Maerchen klingt. Ist aber so.
Was kann ihm passieren, wenn er den Sachverhalt der Bezirkshauptmannschaft/Polizei so schildert wie er war?
Das er eine hohe Geldstrafe bekommen wird ist klar!
Aber kann ihm auch der Fueherschein entzogen werden?
Hat vielleicht irgendwer eine Idee?
Danke fuer Eure Hilfe!
PS: Ja, es war ihm eine Lehre - er wird nun IMMER alle Fuehrerscheine kopieren - aber er hat JETZT das Problem...
Ergebnis 1 bis 20 von 85
Baum-Darstellung
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06.09.2007, 18:20 #1
Auf der Autobahn zu schnell...viel zu schnell
Gertschi
Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa
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