Ich drücke alle Daumen, dass die Täter gefasst werden.
Hoffentlich hat sich der Bestohlene durch die eigenmächtige Veröffentlichung der Videos nicht selbst ins Knie geschossen und damit die Verwertbarkeit verhindert.
Selbst die Polizei braucht dafür einen richterlichen Beschluss.
Verkehrte Welt. Und wenn sich ein Einbrecher im Haus verletzt, hat er unter gewissen Umständen noch Anspruch auf Schadensersatz.
Lesezeichen