Ich habe einen dieser VW-Diesel-Autos, die wegen der Abgasgeschichte in die Werkstatt sollen. Nachdem ein erster VW-Brief vor Monaten kam, kam jetzt der zweite. Mein Autoschrauber meint, einfach mal abwarten und nichts unternehmen, viele Autos hätten nach der Umrüstung Probleme usw. usw.

VW schreibt, "dass bei Nicht-Teilnahme... eine Betriebsuntersagung gem §5 FZV durchgeführt werden..." könne.

Der Schrauber meint wiederum, dass eine solche Betriebsuntersagung allenfalls vom Kraftfahrtbundesamt - und nicht ohne "Vorwarnung" - kommen könne und VW hier nur ein wenig einschüchtern wolle.

Wie ist denn der momentane Stand der Dinge? Droht tatsächlich eine Untersagung, oder muss diese behördenseits angekündigt werden, sodass man dann immer noch Zeit hätte? Es gibt auch Stimmen, die den Nutzen bezweifeln und daher auch vermuten, die Rückrufaktion werde am Ende storniert.

Vielleicht weiß jemand von Euch mehr oder kann Erfahrungen berichten.