Hallo zusammen,

ich bräuchte mal Bitte die Hilfe der Steuerexperten hier im Forum und hoffe, jemand kann zu dem Sachverhalt etwas sagen, das wäre mehr als super!!

Zum Sachverhalt:

Meine Eltern hatten seit 25 Jahren eine Wohnung bis 06.2015 (3. OG in WEG) vermietet. Seit 01.2016 wird die Wohnung unentgeltlich von meinem Bruder genutzt. Im Zusammenhang mit der Wohnungsnutzung haben meine Eltern nach Auszug des Mieters, also ab 07.2015, die Wohnung komplett renoviert, da der Zustand dies wirklich erforderlich machte. Diese Renovierungskosten haben wir bei der Steuer für das Jahr 2015 angegeben und auch berücksichtigt bekommen. Soweit so gut.

Nun haben wir die Steuer für das Jahr 2016 gemacht und hier, was ja auch stimmt, keine Mieteinnahmen angegeben, da mein Bruder die Wohnung unentgeltlich nutzt.

Jetzt hat uns das Finanzamt im Zusammenhang mit der Steuer 2016 einen Brief geschrieben und mitgeteilt, dass dieses beabsichtigt, alle Renovierungskosten aufgrund fehlender Ertragsabsicht - rückwirkend - zu streichen.

Tatsache ist, dass die Wohnung bis 06.2015 genutzt wurde und die restlichen 6 Monate zwecks Renovierung nicht genutzt wurde.

Meine Frage an euch nun, wie man sich hier korrekt Verhält? Macht es Sinn, für die Jahre 2017 eine Miete zu veranschlagen damit die Werbungskosten berücksichtigt werden? Ich muss ehrlich sagen, ich bin mit dem Sachverhalt überfordert

Ich danke euch für eure Hilfe!

Liebe Grüße
Manuel